Abrechnungsbetrug in der ambulanten Pflege: Präventionskampagne der Hochschule Rosenheim und des Polizeipräsidiums Oberbayern-Süd

Ein großer Teil der Bevölkerung ist aus unterschiedlichen Gründen im Lauf des Lebens selbst oder als Angehöriger mit der Thematik der ambulanten Pflege befasst.

Die Betroffenen benötigen die Unterstützung von Pflegediensten im Rahmen der Behandlung von Krankheiten oder der Bewältigung des Alltags, den sie ohne fremde Hilfe nicht mehr alleine meistern könnten.

Dies betrifft nicht nur die Pflege von älteren Menschen, sondern auch jüngere Menschen, die nach Unfällen oder schweren chronischen Erkrankungen zu Hause betreut werden. Eine häufig einschneidende und für alle Betroffenen belastende Situation.

Die Mitarbeiter in der Pflege leisten dabei eine sehr schwere und verantwortungsvolle Arbeit. Der überwiegende Teil der ambulanten Pflegedienste in Bayern leistet hervorragende und den Vorschriften entsprechende Arbeit. Die Menschen mit Pflegebedarf dürfen sich bei ihnen gut aufgehoben fühlen.

Leider aber verursacht ein kleiner Teil von ambulanten Pflegediensten durch Abrechnungsbetrug bei den Pflege- und Krankenkassen einen immensen finanziellen Schaden und bringt somit die gesamte Branche in Verruf. 

Eine Präventionskampagne der Technischen Hochschule Rosenheim und des Polizeipräsidiums Oberbayern-Süd soll dem Abrechnungsbetrug in der ambulanten Pflege entgegenwirken.

In Kooperation mit dem Studiengang Management in der Gesundheitswirtschaft der Technischen Hochschule Rosenheim hat das Polizeipräsidium Oberbayern-Süd eine Präventionskampagne zum Thema Abrechnungsbetrug in der häuslichen Pflege ins Leben gerufen. Die Studierenden des Wahlfachs „Angewandtes Projektmanagement“ erarbeiteten die Thematik in Zusammenarbeit mit Expertinnen und Experten der AOK Bayern, des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung, der Bayerischen Zentralstelle zur Bekämpfung von Betrug und Korruption im Gesundheitswesen (ZKG) und der Kriminalpolizei Rosenheim – Kommissariat 3 – in diversen Vorlesungen.

Alleine der AOK Bayern entstand im Bereich der ambulanten Pflege im Jahr 2019 ein Schaden von zirka drei Millionen Euro. Laut Aussagen der AOK Bayern sei dies jedoch nur die Spitze des Eisberges. Zudem wirkt sich dieser Schaden durchaus auf die Beiträge der Versicherten aus, da die geschätzte Dunkelziffer noch weit höher liegt. Höhere Beiträge gehen letztlich zu Lasten aller Versicherten.

Die Betreuung durch einen medizinischen Dienstleister betrifft nicht wenige Bürgerinnen und Bürger in Deutschland. Im Jahr 2019 betreuten ambulante Pflegedienste laut Statistischem Bundesamt (Destatis) knapp 1 Million Menschen zu Hause. Dabei entstehen die meisten Fälle des Abrechnungsbetruges in der ambulanten Pflege durch die Fälschung der erbrachten Leistungen oder der Abrechnung von Leistungen, die nicht ausgeführt wurden. Außerdem wird auch häufig die Gabe von Medikamenten von Pflegediensten in Rechnung gestellt, die ebenfalls nie erfolgte.

Betroffene Bürgerinnen und Bürger können sich und ihre Angehörigen jedoch auch vor der Falschabrechnung von Leistungen schützen, indem sie sich ausgiebig über das Thema informieren, bevor ein Pflegefall in der Familie eintritt. Des Weiteren sollten vor allem zu Beginn Angehörige bei der Erbringung der Pflegeleistung anwesend sein und auch die Hausärztin oder der Hausarzt sollte sich ein Bild von der Tätigkeit des Pflegedienstes machen. Von großer Wichtigkeit ist die Überprüfung der Abrechnungen des Pflegedienstes bevor diese unterzeichnet werden.

Falls der Verdacht besteht, dass die Abrechnungen des Pflegedienstes nicht korrekt erfolgt sein könnten, ist die erste Anlaufstelle die jeweilige Kranken- und Pflegekasse, die das Anliegen im Einzelfall prüft.

Im Rahmen der Präventionskampagne entwickelten die Studierenden der Technischen Hochschule Rosenheim einen Informationsflyer, welcher hilfreiche Tipps für Betroffene bietet. Außerdem erstellte ein Teil der Studierenden Inhalte für die Verwendung auf den Social Media-Kanälen der Technischen Hochschule Rosenheim.

Auf einer Webseite des Polizeipräsidiums Oberbayern Süd können die wichtigsten Informationen zum Thema Abrechnungsbetrug in der häuslichen Pflege abgerufen werden. Diese Seite ist über folgenden Link zu erreichen:

https://www.polizei.bayern.de/oberbayern/schuetzenvorbeugen/kriminalitaet/betrug/index.html/329238