Von 12 bis 13 Uhr ist Mittagsruhe - Stadtverwaltung Wasserburg macht eigens noch einmal auf die Lärmschutzverordnung aufmerksam
Überall rattern und surren vor allem in den Sommermonaten Rasenmäher, Häcksler, Heckenscheren und andere Gartengeräte. In der Lärmschutzverordnung der Stadt Wasserburg ist geregelt, zu welchen Zeiten ruhestörende Arbeiten durchgeführt werden dürfen – und wann nicht.
Darauf macht die Stadtverwaltung jetzt eigens noch einmal aufmerksam.
Zu folgenden Zeiten dürfen keine sogenannten „ruhestörenden Haus- und Gartenarbeiten“ durchgeführt werden:
- an Sonn- und Feiertagen
- werktags zwischen 19 und 7 Uhr
- Montag bis Freitag zwischen 12 und 13 Uhr
- Samstag nach 15 Uhr.
Nur gewerbliche Dienstleister unterliegen diesen Zeiten nicht.
Rechtsgrundlage ist insbesondere die Lärmschutzverordnung (LSchVO) der Stadt Wasserburg a. Inn.
Leider wollen manche Leute es nicht verstehen.
Gibts überhaupt noch Rasenflächen? ;)
1. Ich kenne genug Leute, denen die Mittagsruhe „wurscht“ ist, obwohl die Stadt das jährlich über mehrere Kanäle kommuniziert.
2. Da die Mittagsruhe nur für Privatleute gilt, könnte die Stadt vielleicht ernsthaft überlegen sie ganz abzuschaffen und auch die Zeit am Samstag, der ein Werktag ist bis 17 Uhr zu verlängern. Das würde vielen Berufstätigen, die auswärts arbeiten (Pendlern) sehr helfen.
3. Wenn Geschäfte samstags teils bis 20 Uhr geöffnet haben auch mittags durcharbeiten, ist die Mittagsruhe schwer verständlich.
Worin besteht der Unterschied der Lärmbelästigung durch einen Privaten und einem Gewerbe? Die einen dürfen, die anderen nicht. Der Lärm ist bei beiden der Gleiche. Also kommts ja wohl nicht darauf an, dass der Nachbar geschützt ist. Und wenn gegenüber noch am Sonntag nachmittags der Landwirt seine Wiese mäht, darf er das auch!
So ein Schmarrn!
Gerade bei rkw.
Komme von der Nachtschicht.
Ich wollte noch ein bisschen kühler Luft hereinlassen bevor der Lärm losgeht. Denkste,
Pünktlich um 6:00, wird der Freischneider angeworfen…
Hab gar nicht gewusst, dass es in Wasserburg eine LSchVO gibt. Unter §3 Abs. 2 steht dass die Nachtruhe zwischen 22:00 Uhr und 7:00 Uhr nicht durch Instrumente und Geräte gestört werden darf. Wie verhält es sich denn da mit den Kirchenglocken, die die ganze Nacht hindurch alle 15 Minuten den Stundenschlag abgeben? Von dem Dauerläuten um 6:30 will ich gar nicht reden, das scheint ja liturgisch notwendig zu sein, damit niemand vom Glauben abfällt.