Kreisausschuss spricht sich für die Beschaffung mobiler Geräte für die Landkreisschulen aus
Der Kreisausschuss hat sich bei seiner Sitzung gestern Nachmittag für die Beschaffung mobiler Luftreinigungsgeräte für die restlichen Klassen- und Fachräume der Schulen in seiner Sachaufwandsträgerschaft ausgesprochen. Die abschließende Entscheidung fällt in der Kreistagssitzung im Herbst.
Am ersten staatlichen Förderprogramm für Luftreinigungsgeräte hat der Landkreis Rosenheim bereits teilgenommen. Im Sinn des damals geltenden „Rahmen-Hygieneplans Schulen“ sind für Schulen, die nicht stoßgelüftet werden können, 53 mobile Luftreinigungsgeräte gekauft worden. Die Anschaffungskosten von über 99.000 Euro wurden in voller Höhe vom Freistaat Bayern getragen. Die mit dem Betrieb der Geräte einhergehenden Unterhaltskosten jedoch nicht.
Um die restlichen Klassen- und Fachräume der Schulen in seiner Sachaufwandsträgerschaft mit einem Luftreinigungsgerät zu bestücken, müsste der Landkreis Rosenheim rund 860 Stück beschaffen. Die Anschaffungskosten belaufen sich dafür auf rund drei Millionen Euro. Hinzu kämen jährliche Unterhaltskosten im Umfang von rund 500.000 Euro. Darunter fallen Kosten für Ersatzfilter bei Geräten mit Filtertechnologie sowie zusätzliche Stromkosten.
Für die Beschaffung der Luftreinigungsgeräte wird dem Kreistag daher empfohlen, ein europaweites Vergabeverfahren durchzuführen, und außerplanmäßige Ausgaben bis zu 3,5 Millionen Euro zu bewilligen. Die Hälfte der Anschaffungskosten für die Geräte würde der Freistaat Bayern tragen. Davon ausgenommen sind die Kosten für die jährlichen Unterhalts- und Wartungsarbeiten.
Mit dem Ministerialbeschluss zur „Förderung technischer Luftreinigungsgeräte in Schulen sowie im Kita-Bereich“ ist das Förderprogramm zur Unterstützung der Schulaufwandsträger bei der Beschaffung mobiler Luftreinigungsgeräte im Schuljahr 2021/2022 neu aufgelegt worden.
Dahinter steht das politische, wenngleich für die Träger rechtlich nicht verpflichtende Ziel, dass zum Schulstart im September 2021 für alle Klassen technisch adäquate Lüftungs- bzw. Luftreinigungsanlagen und -geräte durch die zuständigen Träger beschafft werden können.
Gefördert werden die Beschaffungskosten mobiler Luftreinigungsgeräte und dezentraler Lüftungsanlagen, soweit sie nicht von der Bundesförderung für stationäre Raumlufttechnische Anlagen umfasst sind. Die Zuwendung erfolgt als Projektförderung im Wege der Anteilsfinanzierung mit Höchstbetrag. Sie wird in Höhe von bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben gewährt und ist auf höchstens 1.750 Euro je Raum beziehungsweise Gerät begrenzt. Im Fall der mobilen Luftreinigungsgeräte sind nur Geräte mit Filter-, UV-C-, Ionisations- und Plasmatechnologie förderfähig.
Die sind ja früh dran, wenn im Herbdt erst endgültig entschieden wird, da ist bereits Unterricht !! Hauptsache deren Gehalt kommt immer pünktlich, die Kinder sind doch egal, haben noch keine Wählerstimme
Naja, das mit dem Schulanfang im Herbst kommt jetzt aber wirklich überraschend….und der Virus ist auch erst seit 1,5 Jahren da….
Gibt es eigentlich einen Nachweis, dass die Nutzung von Luftreinigungsgeräten keine negativen Folgen für Personen hat? Kinder im Unterricht neben Geräte zu setzen, welche laut sind und Luftströmungen verursachen, kann weitaus schädlicher sein als der erhoffte Erfolg…
Recht viel lauter als eine mobile Klimaanlage wird so ein Luftfilter wohl nicht sein. Und so viel mehr „Luftströmung“ wie bei einem geöffneten Fenster wird da auch nicht entstehen. Natürlich mit dem Unterschied, dass bei den Filtern die Luft nur umgewälzt und nicht ausgetauscht wird. Soweit mir bekannt sind weder Klimaanlagen noch geöffnete Fenster an sich akut lebensgefährlich. Mann kann es mit seinen Sorgen echt auch etwas übertreiben.
Natürlich ist es gesünder, wenn die Kinder bei 10 Grad oder weniger ein paar Stunden im Klassenzimmer hocken…. ;) Und der Straßenlärm ist sicher auch leiser als so ein Gerät….
Achja? ;) Ohje!
…steht bei Ihnen im Kinderzimmer bereits eine derartige Luftreinigungsanlage?