Arbeitslos-Meldung ab nächster Woche wieder persönlich in der Agentur für Arbeit erforderlich
Alle, die ab der nächsten Woche – dem 1. September 2021 – arbeitslos werden, müssen sich wieder persönlich bei der Agentur für Arbeit in Rosenheim arbeitslos melden. Um persönliche Kontakte während der Corona-Pandemie zu beschränken, konnten die Bürger sich zuletzt ausnahmsweise telefonisch oder online arbeitslos melden. Dies ist nur noch bis zum kommenden Dienstag, 31. August 2021, möglich.
Arbeitsuchend-Meldungen – hier ist der Bürger noch beschäftigt, er muss sich spätestens drei Monate, bevor das Arbeitsverhältnis endet, melden – sollten weiterhin telefonisch unter der kostenlosen Servicenummer 0800 4 5555 00 oder online unter https://con.arbeitsagentur.de/prod/profil/profil-ui/eservices erfolgen.
Identifizierungsverfahren Selfie-Ident läuft aus
Die Bundesagentur für Arbeit hatte seit Mitte des vergangenen Jahres ein Online-Identifizierungsverfahren angeboten, das sogenannte Selfie-Ident-Verfahren. Damit konnten sich die Bürger online identifizieren und mussten sich nicht zwingend persönlich arbeitslos melden. Ein neues Online-Identifizierungsverfahren mit neuem Personalausweis ist ab dem 1. Januar 2022 geplant.
Bei der persönlichen Arbeitslos-Meldung muss ein gültiger Personalausweis oder ein gültiger Reisepass mit Meldebescheinigung vorgelegt werden.
Diese ist zu folgenden Zeiten möglich:
Agentur für Arbeit in Rosenheim (Wittelsbacherstraße 57, 83022 Rosenheim)
Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag stets von 8 bis 12 Uhr.
Zusätzlich ist die Agentur für Arbeit Rosenheim am Mittwoch, 1. September 2021, von 8 bis 12 Uhr geöffnet.
Informationen unter www.arbeitsagentur.de/vor-ort/rosenheim/content/1533739073019.
Viele weitere Anliegen lassen sich weiter einfach und unkompliziert über die digitalen e-Services der BA erledigen.
Ausführliche Informationen unter folgendem Link:
https://con.arbeitsagentur.de/prod/profil/profil-ui/eservices
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