20-Jährige war „verbotswidrig auf einem Gehweg" unterwegs, was ein 50-jähriger Autofahrer übersah
Fast kein Tag mehr ohne Radl-Unfälle: Am gestrigen Donnerstag-Nachmittag gegen 16.45 Uhr fuhr ein 50-Jähriger mit seinem Pkw vom Parkplatz eines Schnellrestaurants in Rosenheim in die Kufsteiner Straße ein. Zeitgleich fuhr eine 20-Jährige mit ihrem Radl „verbotswidrig auf dem linksseitigen Geh- und Radweg entgegen der Fahrtrichtung“, so die Polizei am Freitagvormittag.
Es kam zu einem – zum Glück nur leichteren – Zusammenstoß von Pkw und Radl.
Die junge Frau wurde dabei am Knie verletzt und musste zur ambulanten Erstversorgung ins Klinikum Rosenheim gebracht werden.
Am Pkw entstand ein geringer Schaden am Radkasten.
Gegen den 50-Jährigen wurde ein Ermittlungsverfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung im Straßenverkehr und gegen die 20-Jährige ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet.
Verbotswidrig … Super Wort.
Dieses Wort findet sich seit Jahrzehnten im Duden und ist normaler Bestandteil der deutschen Sprache. Lieber solche Formulierungen als der x-te zusätzliche Anglizismus.
Wenn ich mir diese Situation vorstelle, warum kriegt der Autofahrer eine Anzeige wegen fahrlässiger Körperverletzung???
Fahrlässig war doch das Radl…
Wenn man auf der Autobahn in einen Geisterfahrer fährt, kriegt man da auch eine Anzeige???
Sorry, verstehe das nicht ganz!
Auch wenn das Radl fahrlässig war, hat es keinen (fremden) Körper verletzt und das kann man schlecht anzeigen.
Die Anzeige gegen den Autofahrer ist ja auch erstmal nur eine Meinung eines Exekutivbeamten, der gottseidank nur Zettel schreiben darf.
Und zwecks dem finanziellen Schaden, wird man noch auf die Unfallverursacherin zukommen.
Ich versuche mal eine Erklärung: während man sich auf der Autobahn halbwegs drauf verlassen kann, dass keine Geisterfahrer unterwegs sind, muss man bei einem Geh- und Radweg grundsätzlich immer zumindest mit Fußgängern aus beiden Richtungen rechnen. Also hätte der Pkw-Fahrer auch zuvor in beide Richtungen schauen und die „Geisterradlerin“ deswegen auch sehen müssen. Und nachdem diese bereits auf der Straße (bzw. Geh- und Radweg) unterwegs war, während der Pkw aus einer Ausfahrt (Parkplatz) kam, ändert die falsche Fahrtrichtung auch nichts dran, dass die Radlerin Vorfahrt hatte.