24-Jähriger feuert in Bad Aibling auf Spaziergänger - Polizei liefert Mann in Fachklinik ein

Bei der anschließenden Durchsuchung fanden die Beamten eine Schreckschusspistole und mehrere Schuss Munition bei dem Mann auf. Der unter Tatverdacht stehende Mann wurde daraufhin vorläufig festgenommen und zunächst zur Polizeiinspektion Bad Aibling gebracht.
Der Mann wirkte bei seiner Festnahme erkennbar alkoholisiert und befand sich augenscheinlich in einem psychischen Ausnahmezustand. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen, die in Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft erfolgten, wurde er schließlich in eine psychiatrische Fachklinik gebracht.
Glücklicherweise wurden die beiden Spaziergänger durch den Vorfall nicht verletzt. Die Polizeiinspektion Bad Aibling hat die Ermittlungen bezüglich des Vorfalls aufgenommen. Gegen den 24-jährigen wurden mehrere Ermittlungsverfahren eingeleitet, unter anderem wegen versuchter gefährlicher Körperverletzung, Bedrohung und ein Verstoß gegen das Waffengesetz, denn eine Erlaubnis zum Führen der Schreckschusspistole konnte der 24-jährige nicht vorweisen.
Schaufenster

Eine SSW kann man auch ohne Waffenschein besitzen… Versuchte gefährliche Körperverletzung sehe ich auch nicht, bleibt eigentlich nur noch die Bedrohung… Ein guter Anwalt haut ihn da mit ner Strafzahlung raus
Er habe die Waffe gereinigt, der Schuss habe sich versehentlich gelöst… Easy😎
Wobei er sich zwingend in seinen eigenen 4 Wänden aufhalten muss… Tat er offensichtlich nicht🙈
Besitzen ja, aber führen (d. h. benutzen im öfftl. Raum) nicht…
Nicht ganz eine SSW ist frei käuflich doch um diese zu führen benötigt man einen kleinen Waffenschein. Erst dann ist das führen der Waffe außerhalb des eigenen Grundstücks möglich. (…)