24-Jähriger feuert in Bad Aibling auf Spaziergänger - Polizei liefert Mann in Fachklinik ein
Gegen 21 Uhr teilte am gestrigen Sonntag ein 18-Jähriger aus Riedering am Polizeinotruf mit, dass er und seine aus Bad Aibling kommende Freundin soeben an der Mangfall in der Nähe der Altwasserstraße in Bad Aibling von einem Mann mit einer Schreckschusswaffe beschossen worden sei. Daraufhin wurden mehrere Streifenbesatzungen der umliegenden Polizeiinspektionen alarmiert. Im Rahmen der Fahndung konnte schließlich ein 24-jähriger aus Bad Aibling in unmittelbarer Tatortnähe durch eine Polizeistreife festgestellt und kontrolliert werden.
Bei der anschließenden Durchsuchung fanden die Beamten eine Schreckschusspistole und mehrere Schuss Munition bei dem Mann auf. Der unter Tatverdacht stehende Mann wurde daraufhin vorläufig festgenommen und zunächst zur Polizeiinspektion Bad Aibling gebracht.
Der Mann wirkte bei seiner Festnahme erkennbar alkoholisiert und befand sich augenscheinlich in einem psychischen Ausnahmezustand. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen, die in Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft erfolgten, wurde er schließlich in eine psychiatrische Fachklinik gebracht.
Glücklicherweise wurden die beiden Spaziergänger durch den Vorfall nicht verletzt. Die Polizeiinspektion Bad Aibling hat die Ermittlungen bezüglich des Vorfalls aufgenommen. Gegen den 24-jährigen wurden mehrere Ermittlungsverfahren eingeleitet, unter anderem wegen versuchter gefährlicher Körperverletzung, Bedrohung und ein Verstoß gegen das Waffengesetz, denn eine Erlaubnis zum Führen der Schreckschusspistole konnte der 24-jährige nicht vorweisen.
Eine SSW kann man auch ohne Waffenschein besitzen… Versuchte gefährliche Körperverletzung sehe ich auch nicht, bleibt eigentlich nur noch die Bedrohung… Ein guter Anwalt haut ihn da mit ner Strafzahlung raus
Er habe die Waffe gereinigt, der Schuss habe sich versehentlich gelöst… Easy😎
Wobei er sich zwingend in seinen eigenen 4 Wänden aufhalten muss… Tat er offensichtlich nicht🙈
Besitzen ja, aber führen (d. h. benutzen im öfftl. Raum) nicht…
Nicht ganz eine SSW ist frei käuflich doch um diese zu führen benötigt man einen kleinen Waffenschein. Erst dann ist das führen der Waffe außerhalb des eigenen Grundstücks möglich. (…)