Strengere Regel in allen Kitas für ungeimpfte Beschäftigte - Auch für Reinigungskräfte
Ungeimpfte Beschäftigte in den Kindertagesstätten müssen ab dem heutigen Montag nachweisen, dass sie negativ auf Corona getestet sind. Die Tests müssen drei Mal pro Woche durchgeführt werden, wie das bayerische Familienministerium am Wochenende noch einmal erklärte.
Ohne Nachweis, dass keine Corona-Infektion vorliege, dürfen die Mitarbeiter nicht in die Einrichtung. Die Regel hatte das Kabinett vergangene Woche beschlossen. Neben den eigenen Beschäftigten gilt die Pflicht auch für Mitarbeiter von außen, also zum Beispiel Reinigungskräfte oder Musiklehrer.
Der Freistaat stellt den Kitas dazu auch Selbsttests bereit. So könnten sich auch geimpfte oder genesene Beschäftigte freiwillig testen, heißt es aus München.
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