Privaten schulischen Unterricht in ehemaligem Bauernhof in Schechen heute eingestellt
Die Regierung von Oberbayern als staatliche Schulaufsichtsbehörde und das Landratsamt Rosenheim als Bauaufsichtsbehörde haben mit Bescheiden vom heutigen Mittwoch den Betrieb einer privaten, schulischen Einrichtung durch eine private Vereinigung in Schechen mit sofortiger Wirkung untersagt.
Gleichzeitig wurde einer Person die Tätigkeit als Leitung und als Lehrkraft in dieser Einrichtung untersagt.
Die sofort vollziehbaren Untersagungsbescheide wurden der Leitung und der Betreiberin des schulischen Betriebs sowie dem Grundstückseigentümer und den Nutzungsberechtigten heute bekannt gegeben. Für den Fall der Nichtbeachtung der Untersagungsverfügungen werden jeweils Zwangsgelder in Höhe von bis zu 20.000 Euro fällig.
Begehungen eines alten Bauernhofs im Ortsteil Deutelhausen durch das Landratsamt Rosenheim und das Staatliche Schulamt Rosenheim hatten ergeben, dass auf dem Gelände eine nicht genehmigte Ersatzschule betrieben wurde.
Nach derzeitigen Erkenntnissen wurden dort etwa 50 Kinder und Jugendliche der Jahrgangsstufen 1 bis 9 ohne die erforderliche, schulaufsichtliche Genehmigung unterrichtet.
Eine baurechtliche Genehmigung für die Nutzung zu schulischen Zwecken lag ebenfalls nicht vor. Aktuell besteht eine baurechtliche Erlaubnis, die Gebäude auf dem Grundstück zu Wohnzwecken oder für die Landwirtschaft zu nutzen.
Eine Nutzungsänderung für einen schulischen Betrieb wurde beim Landratsamt nicht beantragt.
Der Betrieb von privaten Schulen, die öffentlichen Schulen entsprechen sollen (sogenannte Ersatzschulen), bedarf der staatlichen Genehmigung.
Diese setzt unter anderem voraus, dass die Ersatzschule in ihren Lehrzielen, ihren Einrichtungen und der Ausbildung ihrer Lehrkräfte den öffentlichen Schulen entspricht. Eine solche Genehmigung lag für den Schulbetrieb in Schechen nicht vor und war auch nicht beantragt. In diesem Fall kann dem Träger der Schulbetrieb und dem Lehrpersonal die Tätigkeit untersagt werden.
Da nach derzeitigen Erkenntnissen insbesondere nicht davon auszugehen ist, dass der Schulbetrieb genehmigungsfähig wäre, hat die Regierung von Oberbayern das öffentliche Interesse für die Untersagung festgestellt.
Kenne diese Leute nicht.
Aber:
Lebensfremder und bürokratischer als an staatlichen Schulen wars dort sicher ned.
Solange der Staat selber nix (Klima, Afghanistan, Radikale ,Integration….) im Griff hat, sollte er sich nicht überall wichtig machen.
Freiheit brauch ma!!
Servus,
Das der Staat die Kontrolle über Schulen und Unterricht hat ist richtig und wichtig.
Hier handelte es sich offenbar um eine Schule von Querdenkern. Wie weit es geht, wenn Menschen sich in diese Ideologie reinsteigern, haben wir vor nichtmal einer Woche schockierend erfahren müssen.
Wo kämen wir hin, wenn jeder seine eigene Schule aufmachen dürfte?
Dann hätte jede ideologische, oder gar terroristische Gruppierung ihre eigene Schule, damit die Kinder bloß nix „Falsches“ lernen.
Das darf auf keinen Fall sein.
Grüße Benjamin
Also wenn ich das Licht zwischen meinen Ohren einschalte und mir vorstelle, welche „freisinnigen Instanzen“ auf die Idee kommen könnten, Schulen aufzumachen, um Kindern die Welt aus ihrer Sicht zu erkären, dann schalte ich es vor Schreck gleich wieder aus.
Natürlich hat unser Schulsystem Mängel, aber glaubt Ihr, dass – wenn ein System Mängel hat – alles andere gleich automatisch gut ist?
Bin gerade recht froh, dass die WS meinen Kommentar, auf den sich „Beobachter“ bezieht gelöscht hat: Habe gerade im Radio gehört, dass vermutet wird, dass die Betreiber der Schule der Reichsbürger- oder Querdenkerbewegung nahestehen. Und da würde ich meine Kinder auch nicht drin haben wollen …
Da bin ich schon beruhigt, danke für die Richtigstellung! Oft sind die Forderungen nach Freiheit in genauer betrachtet Aufrufe zur Willkür.
In unserer Demokratie entscheidet nicht ein Mensch oder eine Partei, wer Schulen eröffnen darf, sondern es gibt Regeln, die von einer Mehrheit aufgestellt wurden und nur mit ausreichender Mehrheit geändert werden können. Es ist möglich private Schulen zu gründen, aber nicht eigenmächtig sondern durch Befolgung der Regeln.
Mir graut vor einer Zeit, in der diese Regeln so wertlos werden, wie es viele heute fordern. Dann gilt das Recht des Stärkeren und die meisten von uns gehören da dann leider nicht dazu. Nur gemotzt wird dann sicherlich dann weniger.
Vielen Dank an die Behörden für das schnelle und konsequente Eingreifen!
Warum – wem wurde geschadet?
… mittel- und langfristig dem sozialen Frieden in Deutschland und unserem demokratischen System, wenn hier – fernab von Gesetzen – junge Menschen beeinflusst werden (sollen)!
Liebe Wasserburger Stimme,
Vielen Dank für diesen sehr objektiven Beitrag.
Ich finde es toll, dass hier keine Vermutungen dargelegt werden wie in den meisten anderen Medien.
Schade, dass mittlerweile alles, was politisch nicht gewollt ist oder nicht dem Mainstream entspricht in die „Querdenker und Reichsbürger“-Ecke geschoben wird.
Manch einer sollte sich mal Gedanken machen, wie leicht er sich von leichtfertigen Vermutungen der Medien manipulieren lässt …..
Wenn es nicht so ernst wäre, müsste man in diesem Fall von Realsatire sprechen.
Eine verbeamtete, arbeitsunfähig geschriebene Lehrerin ernennt sich zur Schulleiterin dieses „Projektes“.
Angemeldet wird das Ganze in Russland, folglich laufe die „Schule“ unter einer russischen Lizenznummer und sei „russisches Hoheitsgebiet“.
Sich selbst bezeichnet die Dame als „aus dem System ausgestiegene Lehrerin“. Seit dem ersten Lockdown.
Des weiteren habe sie „Eingebungen von Oben erhalten“, diese Schule zu gründen.
Und leerdenkende Eltern sind der Ansicht, ihre Kinder seien in dieser „Lernoase“ bestens aufgehoben.
Da bemühe ich dann doch, übrigens das erste Mal in meinem Leben, den Ausdruck:
Armes Deutschland!
Hoffentlich gibt es Konsequenzen für die Lehrerin. Oder hat die nichts zu befürchten, weil sie verbeamtet ist?
Eine Angestellte in der freien Wirtschaft würde wahrscheinlich sofort abgemahnt oder entlassen werden und bekäme keine Lohnfortzahlung.