Arbeits-Agentur informiert: Sonderregelungen zum Kurzarbeitergeld bis Jahresende verlängert

Die Bundesregierung hat eine erneute Verlängerung des erleichterten Zugangs zum Kurzarbeitergeld bis zum Jahresende beschlossen. Die bisher auf Ende September befristete Regel wird somit um drei Monate verlängert.

Wenn Kurzarbeit unvermeidbar ist, ist es sinnvoll, diese Zeit für die betriebliche Weiterbildung zu nutzen. Die Bundesagentur für Arbeit (BA) kann mit Qualifizierungsberatung und Zuschüssen zu den Lehrgangskosten unterstützen.

Sie empfiehlt deswegen jedem Unternehmen, sich vor Beginn jeder Qualifizierung ihrer Beschäftigten mit dem Arbeitgeberservice der regionalen Arbeitsagentur in Verbindung zu setzen.

Ansprechpartnerinnen bei der Agentur für Arbeit Rosenheim:

  • Stadt und Landkreis Rosenheim: Anna Buschmann (Telefon 08031 202-425), Ivana Reischl (Telefon 08031 202-279), Franziska Schmaus (Telefon 08031 202-232)

Informationen im Internet unter:

https://www.arbeitsagentur.de/unternehmen/finanziell/foerderung-von-weiterbildung

Unternehmen haben Anspruch auf Kurzarbeitergeld, wenn mindestens zehn Prozent der Beschäftigten einen Arbeitsentgeltausfall von mehr als zehn Prozent haben.

Befristet bis Jahresende können auch Leiharbeitnehmer/innen unterstützt werden. Die Sozialversicherungsbeiträge können für die ausgefallenen Arbeitsstunden bis zum 31. Dezember voll erstattet werden. Der Bezug von Kurzarbeitergeld ist bis zu zwölf Monate möglich. Bis Ende 2021 gilt unter bestimmten Voraussetzungen eine Bezugsdauer von längstens 24 Monaten.

Die wichtigsten Informationen zum Kurzarbeitergeld sind auf der Seite der Bundesagentur für Arbeit zusammengestellt:

www.arbeitsagentur.de/kurzarbeit