Tanzverbot in Gastronomie wird aufgehoben - Auch am Tresen soll das Trinken und Essen wieder möglich sein
Wenn der Veranstalter nur Geimpfte und Genesene (2G) zulasse, dann sollen Veranstaltungen wieder komplett ohne Maske und ohne Abstandsregel möglich sein.
Ungeimpfte könnten dann nur mit einem teuren, negativen PCR-Test als sogenannte neue 3G plus-Regel noch ausnahmsweise Zutritt erhalten. Ansonsten bleibe die Türe zu, ein negativer Schnelltest reiche nicht mehr.
Das hat das bayerische Kabinett am gestrigen Abend beschlossen. Man gehe diesen Schritt wegen der stagnierenden Corona-Infektionszahlen im Freistaat, hieß es.
Entscheide sich der Veranstalter für 3G, dann bleibe alles wie bisher – geimpft, genesen oder getestet per Schnelltest – mit Maske und Abstand für alle.
Laut Staatskanzleichef Florian Herrmann beschloss das bayerische Kabinett somit ‚erhebliche Erleichterungen‘ für Veranstalter oder Betreiber, die sich freiwillig für eine 2G-Regel oder für 3G plus entscheiden würden.
Neben der Maskenpflicht und Abstandsgebot würden nach Angaben der Staatskanzlei dann auch die Alkoholverbote bei Sport- und Kulturveranstaltungen mit mehr als 1.000 Besuchern entfallen.
Für Schülerinnen und Schüler werde es bei der 3G-plus-Regel eine Ausnahme geben, wie Herrmann betonte. Sie würden ohnehin engmaschig bis zu dreimal wöchentlich getestet, daher wolle man für Schüler keine zusätzliche Hürde aufbauen. Sie müssten daher keinen PCR-Test vorlegen.
Entscheidet sich ein Veranstalter freiwillig für das 2G- oder 3G-plus-Modell, müsse er ein strenges Zutrittsregime organisieren – mit Einlasskontrollen, Identitätsfeststellung und der Überprüfung, ob die Voraussetzungen auch gegeben seien. Halte sich ein Veranstalter nicht an diese Auflage, drohe ihm ein Bußgeld von 5.000 Euro.
Teilnehmer, die gegen die 2G- oder 3G-plus-Regel verstoßen, müssten bis zu 250 Euro zahlen.
Tanzverbot in Gastronomie wird aufgehoben
In der Gastronomie werden laut der Staatskanzlei Tanz und laute Musik unter Auflagen wieder zugelassen. Bisher sei das verboten gewesen.
Nachdem Clubs und Discos wieder offen seien, könne diese Einschränkung entfallen, wenn der Wirt in der Gaststätte 3G plus mit PCR-Test anwende.
Darüber hinaus kündigte Herrmann eine Lockerung für Schankwirtschaften an: Dort dürfen Gäste künftig wieder auch am Tresen trinken und essen. Bisher war dies nur am Tisch erlaubt.
Solange nicht Ausweis UND Covidpass kontrolliert werden, ist das alles doch Humbug – aber wer macht das schon? Die Zeit hast du als Kassenkraft gar nicht.
Meinen ausweis darf niemand sehen. Bin gesetzlich nicht dazu verpflichtet.
Sorry, aber das ist eine impfpflicht durch die Hintertür.
Und die 2Gs sind genau so empfänglich für das Virus wie 3Gs.
Lieber 100 Ungeimpfte, die sich auch mit einem Schnelltest testen – wie 100 Geimpfte, die nicht getestet sind.
Bei ungeimpft plus Test weiß ich wenigstens, dass diese aktuell keine Gefahr sind, bei geimpft ohne Test ist die Gefahr größer.
Und nach welcher Zeit braucht man eine Auffrischung? (…)
Dann müssen wir gesunden eben weiter Privat feiern.War bisher auch immer sehr schön.
Falsch! Da die Inkubationszeit bis zu 14 Tage dauern kann, hast du nach einem Schnelltest leider absolut keine Sicherheit!
Nach einem pcr test aber auch nicht, und bei geimpften ohne symptome auch nicht.
Das sind die neuen gesetzlichen Regelungen, an die man sich zu halten hat. Wer das nicht akzeptieren will bleibt halt zuhause.
Tolle Lockerung?🙈
Das ist eine Bestrafung für Gesunde und eine Verschärfung für Nicht-Geimpfte😢
Kleiner Tipp: Impfen lassen hilft!
Ist sogar kostenlos.
Und was nix kost war no nia nix wert😉
Wo ist da der Sinn der Sache,wenn geimpfte auch ansteckend sind.
Ich weiß gar nicht, wie oft diese Frage schon gestellt und wieder und wieder beantwortet wurde.
Unglaublich!
Ihre Aussage ist doch etwas zu allgemein formuliert.
Was richtig zu sein scheint ist, dass auch geimpfte sich mit dem Virus infizieren können, der Verlauf aber dann in der Regel milder ist (…)
Das bedeutet, dass der Virus im Körper ist und dadurch auch weitergegeben werden kann (…)