Zum Thema „Landtag abberufen” - Initiatoren wollen damit vorgezogene Neuwahlen erreichen
Eine Eintragung zum Volksbegehren „Landtag abberufen” ist ab dem morgigen Donnerstag zum Beispiel auch in Wasserburg möglich.
Es ging dabei auch um diese Forderung, die nun als Ziel des Volksbegehrens nicht mehr als Punkt fünf aufgezählt wird auf der Homepage der Initiatoren: Maßnahmen zum Erhalt der Gesundheit jedes Menschen sollen künftig ausschließlich in deren eigenem, persönlichen Ermessen liegen. Impfstoffe sollen beispielsweise nur „nach ausreichenden Studien, nachgewiesenem Nutzen und grundlegender Risikoabwägung“ empfohlen und verabreicht werden.
Sich impfen zu lassen, das müsse grundsätzlich die persönliche und freiwillige Entscheidung jedes Einzelnen bleiben – so die Initiatoren des Volksbegehrens. Es müsse der Grundsatz der freien Impfentscheidung gelten.
Laut der Bayerischen Verfassung ist ein Volksentscheid über die Abberufung des Landtages durchzuführen, wenn dieser von einer Million Wahlberechtigter in Bayern unterstützt wird.
Falls mehr als eine Million Wahlberechtigter die Abberufung unterstützen, findet nicht automatisch ein Volksentscheid statt. Der Landtag hat dann noch die Möglichkeit sich selbst aufzulösen, bevor es dazu kommt. Tut er das nicht, wird ein Volksentscheid anberaumt. Sollte auch dieser erfolgreich sein – da reicht die einfache Mehrheit – muss spätestens nach sechs Wochen der Landtag neu gewählt werden.
Ein Eintragung von einer Million Wahlberechtigter in 14 Tagen nennen die Initiatoren des „Bündnis Landtag abberufen” eine sportliche Herausforderung …
Die Forderungen der Initiatoren im Überblick:
- Der Landtag soll durch Neuwahlen mit bürgerorientierten Abgeordneten besetzt werden. Abgeordnete, die unsere Verfassung achten, im Sinn der Bürger arbeiten und ohne Fraktionszwang nur ihrem Gewissen und den Interessen der Bürger folgen.
- Der neue Landtag muss sich für den Status des Freistaates Bayern einsetzen. Dessen Eigenständigkeit und Selbstbestimmung in diversen Fragen muss erhalten bleiben.
- Die bayerischen Bürger sollen sich ihrer demokratischen Möglichkeiten bewusst werden. Sie können durch Volksentscheide direkt auf die Abgeordneten einwirken und damit die Politik aktiv mitgestalten.
- Mittelfristig sollen Möglichkeiten für die Bürger geschaffen werden um, wie in der Schweiz, mehr direkte Demokratie zu erleben. Ein Beispiel ist die Möglichkeit der Fakultativen Demokratie, bei der den bayerischen Bürgern das Recht eingeräumt wird, über jedes Gesetz, nach dessen Verkündung, durch ein Volksbegehren ihre Zustimmung zu geben.
Bekanntmachung über die Eintragung für das Volksbegehren auf Abberufung des Landtags
Eintragungsfrist vom 14. bis 27. Oktober 2021
Es bestehen folgende Eintragungsmöglichkeiten:
Stadt Wasserburg – Marienplatz 2. Eingang Herrengasse / Bürgerbüro Öffnungszeiten: Montag bis Freitag, 8 – 12.30 h, Montag/ Dienstag, 13 – 16 h, Donnerstag 13 – 17 h, zusätzlich Donnerstag, 21. Oktober, 17 – 20 h, Samstag, 23. Oktober, 10 – 12 h.
Der Eingang zum Bürgerbüro ist barrierefrei.
- Jeder/Jede Stimmberechtigte kann sich nur in einem Eintragungsraum des Eintragungsbezirks eintragen, in dessen Wählerverzeichnis er/sie geführt wird 1). Die Stimmberechtigten haben ihren Personalausweis oder Reisepass zur Eintragung mitzubringen.
- Stimmberechtigte, die einen Eintragungsschein besitzen, können sich unter Vorlage ihres Personalausweises oder Reisepasses in die Eintragungsliste eines beliebigen Eintragungsraums in Bayern eintragen.
- Jeder/Jede Stimmberechtigte kann sein/ihr Stimmrecht nur einmal und nur persönlich ausüben. Stellvertretung ist unzulässig; es besteht keine Möglichkeit, die Eintragung briefich zu erklären. Die Eintragung kann nicht zurückgenommen werden.
- Wer sich unbefugt einträgt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis des Volksbegehrens herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft ; der Versuch ist strafb ar (§ 107a Abs. 1 und 3 in Verbindung mit § 108d des Strafgesetzbuchs).
- Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration nach Art. 84 i.V.m. Art. 65 LWG, veröffentlicht im Staatsanzeiger Nr. 30 vom 30. Juli 2021: Zulassung eines Volksbegehrens auf Abberufung des Landtags Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration vom 27. Juli 2021 Nr. A1-1365-1-20 I. Am 24. Juni 2021 wurde beim Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration die Zulassung eines Volksbegehrens auf Abberufung des Landtags beantragt. Das Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration hat dem Zulassungsantrag stattgegeben und macht den Gegenstand des Volksbegehrens nach Art. 84 in Verbindung mit Art. 65 Abs. 1 und 2 des Landeswahlgesetzes (LWG), § 88 Abs. 1 Nr. 1 der Landeswahlordnung (LWO) bekannt: II. Volksbegehren auf Abberufung des Landtags „Die unterzeichneten Stimmberechtigten begehren gemäß Art. 83 des Landeswahlgesetzes die Abberufung des Bayerischen Landtags.“ III. Die Eintragungsfrist beginnt am Donnerstag, dem 14. Oktober 2021, und endet am Mittwoch, dem 27. Oktober 2021 (Art. 65 Abs. 1, 3 Sätze 1 und 2 LWG).
Auf der Homepage des Bündnisses sind nur vier Forderungen zu lesen (…)
Anm. d. Red.:
Dankeschön für den Hinweis, wir haben diese offenbar kurzfristige Änderung der Initiatoren in unserem Bericht korrigiert.
.. und wer entscheidet, wer denn ein bürgernaher Abgeordneter ist? „Direkte Demokratie erleben“ – dann renne ich wegen jedem Gesetz zur Abstimmung?
So richtig zu Ende gedacht ist das Ganze wohl nicht. Entweder folge ich meinem Gewissen oder den Interessen der Bürger. Und der Handzettel „Auf ein Wort“ ist m.M. schlecht gemachte Comedy.
Und waa ist daran falsch, dass man wegen jedem Gesetz zur Abstimmung rennt? Ich finds gut – so kann jeder abstimmen und der Bürger selbst entscheidet dann über Gesetze.
Was für eine unnötige Aktion. Homepage und Flyer haben Unterhaltungswert, mehr aber nicht.
Sind Sie gefährdet? Oder haben Sie was zu verlieren?
Dummes Zeug …
Das geht in Zukunft auch digital könnte ich mir vorstellen. Von daher sicher möglich.
Es müssen endlich Konsequenzen auf diese völlig überzogenen Maßnahmen folgen (…)
Sie müssen ja viel Zeit haben, und sich mit tausenden von Mitbürgern in die Schlange zu stellen :-) Viel Spaß!
Es ist doch ganz einfach: Bürger können sich eintragen, oder lassen es.
Die Initiative zu diesem Volksbegehren wurde im Zusammenhang mit den massiven Einschnitten der Grundrechte durch die Bayr. Staatsregierung angestoßen.
Für viele Bürger wurde da weder verhältnismäßig vorgegangen, noch wurde das Parlament, wie es in einer lebendigen Demokratie üblich ist, in die Entscheidungen ausreichend eingebunden.
Übrigens teilt das Bayr. Verwaltungsgericht diese Einschätzung in Teilen ebenso.
Also, wer denkt, war alles gut so, bleibt zu Hause. Wer ein Zeichen für aktive Demokratie setzen will, trägt sich ein.
Für alle, die sich nicht erst seit gestern politisch interessieren, fand die letzte Volksabstimmung zur Besetzung des Bayerischen Landtages im Oktober 2018 statt, die nächste dann voraussichtlich im Herbst 2023.
Eine solche Dichte an Volksabstimmungen zur Besetzung des Parlaments ist für angebliche (Corona-)Diktaturen relativ ungewöhnlich.
Mit der derzeitigen Zusammensetzung des Landtages kann und darf man unzufrieden sein, jedoch ist diese das Ergebnis einer freien und demokratischen Wahl. Wenn es schon das angebliche Ziel der querdenkenden Initiatoren ist, dass die bayerischen Bürger sich ihrer demokratischen Möglichkeiten bewusst werden sollen, dann wäre der konsequente erste Schritt, dass diese Querdenker mal damit anfangen, demokratische Wahlergebnisse zu akzeptieren.
Zur nächsten Wahl können die ja mit ihrer „Basis“ gerne antreten – allerdings scheint wohl die berechtigte Sorge zu herrschen, dass bis Ende 2023 Corona längst kein Thema mehr und die Basis (…) in wohliger Vergessenheit abgetaucht ist.
Vielleicht nicht ganz so polemisch, Buffo.
Sicherlich wird dir der Unterschied zwischen einer Landtagswahl (Oktober 2018) und einem Volksbegehren bekannt sein.
Er ist im Landes Wahlgesetz (LWG) geregelt. Volksbegehren gab es in Bayern zuletzt 2019 (Artenschutz) oder in 2010 (Nichtraucherschutz). Wer sich also schon länger mit Politik beschäftigt, kennt diese Thematik und findet diese Möglichkeit des „unmittelbaren Gesetzgebungsrechts des Volkes“ nicht besonders ungewöhnlich.
Klar ist mir der Unterschied bekannt. Allerdings ist eben – vereinfacht gesagt – auch eine Landtagswahl eine Abstimmung des Volkes, damit im Wortsinn ein „Volksentscheid“ – ergo eine demokratische Entscheidung, die es
1. zu akzeptieren gilt und die
2. auch eine gewisse Bindungsfrist (nämlich über die Dauer der Wahlperiode) entwickeln sollte (…)
Es sind halt die Leute, die sich für die Alternative halten und die diagonal denken, nicht zufrieden mit dem Wahlergebnis und wollen halt so lange wählen bis ihrer Meinung nach das Ergebnis passt. Das Mittel des Volksbegehrens ist dafür möglich und auch zulässig. Ob man das jetzt gut findet oder nicht – unsere Verfassung gibt es her.
Sehen wir mal, ob genügend Unterschriften zusammenkommen.
Und jedes mal setzte die Regierung die Wünsche gleich in Tat um. Zum Teil sogar schon vor dem Volksbegehren (…)
Mal sehen, ob die Herren sich jetzt selbst abschaffen ;)
Herrlich, ich war heute schon in Obertraubling und habe mich eingetragen (…)
Die CSU wird bei einer Neuwahl deutlich unter 25% liegen…..vielleicht sogar unter 20, wenn viele zu den FW abwandern.
Da können die CSU-Parteifreunde stolz auf sich sein. So wie sie uns Bürger die letzten Jahre herumkommandiert haben, darf es nicht weitergehen (…)
Sehr guter Artikel, so stelle ich mir neutrale Berichterstattung vor.
Eine Demokratie lebt von vielfältigen Meinungen und es ist nicht in Ordnung, wenn man eine andere Meinung hat, dass man dann sofort als Querdenker in eine Ecke gestellt wird.
Ich finde das Volksbegehren eine gute Sache.
Ich bin da 100%-ig der Meinung vom Kneißl … auf zum Eintragen!
Wer auch immer mit dieser „Bewegung“ liebäugelt, möge sich bitte umfassend und neutral informieren, um eben nicht in eine Ecke gestellt zu werden, in der er vielleicht nicht landen will: Die Initiatoren haben klare Verbindungen zur Querdenker-Szene und vertreten teilweise eindeutige rechtspopulistische Positionen. Recht viel weit zu rechtsextrem ist es da auch nicht mehr: Die AfD liebäugelt auch bereits schon mit diesen Kreisen. Meine Einstellung: Solch verschwurbelten politischen Positionen braucht Bayern eindeutig nicht. Natürlich darf und soll man Volksbegehren initiieren. Als politisch denkender Mensch darf man aber auch solchen Volksbegehren von Herzen einen Misserfolg wünschen. Was ich hiermit tue.
Wenn man sich mal das Grundsatzprogramm der WirPartei durchliest (die Partei die das Volksbegehren Initiiert hat) wird einem ja anders. Raus aus der Nato, Raus aus der UN, Raus aus der EU, Abschottung von allen anderen Ländern ist gewünscht. (Zitat: Wir fordern, dass sich Deutschland von Abhängigkeiten in finanzieller, wirtschaftlicher und politischer Hinsicht von allen anderen Staaten befreit.)
Gleichzeitig sagen sie aber, dass sie es doch nicht wollen – jedenfalls wirtschaftlich auf EU-Ebene (Zitat: Wir bekennen uns zu einem vereinten Europa auf wirtschaftlicher Ebene.)
Homöophatie ist super (Zitat: Alle Heilbehandlungen müssen von den Kassen zu 100 % übernommen werden, inklusive Osteopathie und Homöopathie.)
Impfpflicht ist böse (Zitat: Jeglicher Zwang zur Impfung ist unter Strafe zu stellen, die Impfung muss jedem selbst überlassen bleiben.)
Und die Verteidiger des Christentums sind sie auch noch (Die gesamten kulturellen Aktivitäten des deutschen Volkes sind der innere Kern unserer Gesellschaft und müssen daher besonders geschützt und unterstützt werden. Hierzu gehören auch Traditionen wie Fastnacht, Ostern und Weihnachten.)
Prost Mahlzeit, aber (Zitat Die WirPartei ist ideologiefrei.) sprich sie fühlen sich keiner Kultur verpflichtet – aber ja doch irgendwie schon, weil man muss ja die deutsche Kultur schützen, der sie sich aber ja – ideologiefrei wie sie sind – nicht verpflichtet fühlen.
Wenn das Volksbegehren Erfolg hat, bedeutet das: Neuwahlen – nicht mehr und nicht weniger !
Man muss ja nicht die politische Gesinnung der Partei gut finden, die das Volksbegehren initiiert haben, aber wenn es zu Neuwahlen kommen würde, ist es eine Möglichkeit sich über die momentane Politik zu äußern.
Es können die Machtverhältnisse im Landtag neu geordnet werden und man kann auch Parteien wählen, die jeder hier als demokratische Partei ansehen würde!
Sorry, aber für mich hat schon lange die Politik von der CSU weder etwas mit „Christlich“ noch mit „Sozial“ zu tun!
genau ! Mit der Unterschrift wählt man ja nicht die Initiatoren, sondern unterzeichnet für Neuwahlen !
Wenn sich im Laufe einer Legislaturperiode die Bürger nicht mehr ausreichend von den, von ihnen gewählten, Abgeordneten vertreten fühlen, ist es doch prima, wenn es die Möglichkeit gibt, dem Landtag das Vertrauen zu entziehen. Das ist lebendige Demokratie!
Wenn nun die CSU es für nötig erachtet, mithilfe von Aufklärungsbögen auf die demokratiefeindlichkeit der Initiatoren hinzuweisen, zeigt diese Partei eben gerade, dass sie von der bayrischen Verfassung nicht viel hält. Schon allein deshalb ist der Gang in die Rathäuser wichtig und richtig.
Ach, die eine Partei darf die Regierung bzw. den Landtag kritisieren, aber wenn die zurückargumentieren, dann ist das nicht ok. Da messen Sie aber mit zweierlei Maß. Man darf auch die Hintergedanken hinterfragen bei den Initiatoren. Das ist doch die von Ihnen gewünschte gelebte Demokratie.
„Wenn nun die CSU es für nötig erachtet, mithilfe von Aufklärungsbögen auf die demokratiefeindlichkeit der Initiatoren hinzuweisen“
das zeigt nicht nur die Demokratiefeindlichkeit der CSU, sondern auch die Panik, von ausreichend Vielen ein Misstrauensvotum zu bekommen – und um nix anderes geht’s hier !
Auf die Demokratiefeindlichkeit weist nicht nur die CSU hin. Im Übrigen sitzt im bayerischen Landtag nicht nur die CSU und es wird auch niemand gezwungen, bei einer Landtagswahl sein Kreuz bei der CSU zu setzen.
In zwei Jahren können Sie wieder Ihre Wahlentscheidung treffen. Ansonsten sollte man als mündiger Bürger demokratische Mehrheitsentscheidungen auch einfach mal akzeptieren.
(…)
„…demokratische Mehrheitsentscheidungen auch einfach mal akzeptieren“
aber nur bis zu dem Zeitpunkt, an dem klar wird, dass die „Gewählten“ versuchen die Demokratie auszuhebeln und anfangen, dem Volk ihren Willen aufzuzwingen – und das mit recht fadenscheinigen und wenig evidenzbasierten Begründungen.
Es reicht! und deshalb gehen jetzt viele zum Unterschreiben ;)
Der Begriff „Diktatur“ wird so inflationär benutzt, dass er so verharmlosend wirkt. Es gibt Diktaturen, in denen man um sein leben fürchten muss, wir hatten eine solche noch bis vor 30 Jahren im Osten und 80 Jahren im Westen. Seit dem nicht mehr.
Wenden Sie Ihren Blick innerhalb Europas nach Belarus (Weißrussland) – dort wird die Freiheit der Bürger in Gedanken, Wort und Schrift wirklich eingeschränkt, Bürger werden ohne Gerichtsverfahren verschleppt, gefoltert und ermordet,
bitte denken Sie doch einmal darüber nach, bevor sie „Diktatur“ rufen und das ungestraft – ohne Sorge um Leib und Leben.
@j schmidmüller
Wo benutzt der Trotzkopf denn bitte das Wort „Diktatur“.
Und dass man das Gefühl hat/hatte, der Herr Söder entscheidet alles im Alleingang, ist aus meiner Sicht nicht von der Hand zu weisen.
@Johannes Schmidtmüller:
in meinem Kommentar, auf den Sie geantwortet haben, kommt das Wort Diktatur gar nicht vor !
Und natürlich gibt es etliche Abstufungen, wenn die Demokratie Schaden nimmt.
Zitat: …wenn die „Gewählten“ versuchen die Demokratie auszuhebeln und anfangen, dem Volk ihren Willen aufzuzwingen
(Diktatur: unumschränkte, andere gesellschaftliche Kräfte mit Gewalt unterdrückende Ausübung der Herrschaft durch eine bestimmte Person, gesellschaftliche Gruppierung, Partei o. Ä. in einem Staat)
Sie haben das Wort nicht benutzt aber die Begrifflichkeit sehr genau ausgedrückt.
Die hier mit Panik reagieren sind mutmaßlich alles CDU Wähler und genau die wollen wir nicht mehr. Punkt
Warum genau sollten jetzt gerade CDU-Wähler, die es ja nur außerhalb Bayerns geben kann (alleine deshalb werden diese sich in der Wasserburger Stimme wohl eher selten zu Wort melden), wegen eines bayernweiten Volksbegehrens in Panik ausbrechen?
Große Töne spucken, aber es dann so dermaßen an den Grundlagen mangeln lassen…
Es wird hier in einigen Kommentaren ziemlich überzogen. Es geht um die Stärkung des Bewusstseins für die direkte Demokratie, die in der Bayr. Verfassung vorgesehen ist.
Die Initiatoren waren mit dem Umgang der Staatsregierung mit den Bürgern in der Corona Krise „unzufrieden“. Die Tatenlosigkeit der Parlamentarier des Landtags war für viele erschreckend.
Durch das Volksbegehren sollen die „Volksvertreter“ aufgeweckt werden, dass
wir Bürger nicht nur alle 5 Jahre eine Kreuzchen machen und wir dazwischen alles mit uns machen lassen. Ganz gleich ob die Million zusammen kommt, geht es um einen Schuss vor dem Bug für unsere „Volksvertreter“ , dass sie wieder Respekt vor uns Bürgern haben. Möglicherweise könnte das Ergebnis auch eine neue Regierung sein. Übrigens wird auch nicht „ständig“ gewählt bis es „allen Recht ist“. Sollte das Volksbegehren erfolgreich sein, käme es zu Neuwahlen im Frühjahr 2022 und dann beginnt die Legislaturperiode wieder für 5 Jahre.