Regionale Ampel steht auf „Rot“: Betroffene Landkreise beschließen gemeinsame Maßnahmen - Nur noch 2G in Discos und Clubs

Die regionale Corona-Ampel steht auf „Rot“: Die FFP2-Maskenpflicht kommt zurück und zwar schon ab dem kommenden Montag und anstatt 3Gplus gilt dann 2G in den Diskotheken und Clubs . Und zwar in Stadt und Landkreis Rosenheim, im Landkreis Mühldorf,  Traunstein, Altötting, Berchtesgadener Land und Miesbach – denn dort sind die Zahlen der Corona-Neuinfektionen besonders hoch.

Insgesamt hat Bayern heute mit 222 den höchsten Inzidenz-Wert seit dem Beginn der Pandemie.

Derweil appellieren der Chef des RKI, Wieler, und auch Minister Spahn heute bundesweit eindringlich darauf, dass sich Geimpfte ‚boostern‘ lassen sollen …

Die Zahl der Behandlungsfälle von Corona-Patienten in den Kliniken der Region sei in den letzten Tagen schnell und deutlich gestiegen. Vor diesem Hintergrund haben sich die Landräte der betroffenen Landkreise und der Oberbürgermeister der Stadt Rosenheim auf folgende Maßnahmen verständigt, wie am heutigen Freitagmittag mitgeteilt wurde:

FFP2-Maske statt medizinischer Maske

In allen Bereichen, wo bisher die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske galt, ist das Tragen einer FFP2-Maske Pflicht. Hierzu zählen beispielsweise Supermärkte, Einzelhandel, Freizeiteinrichtungen und der öffentliche Personennahverkehr.

Ausgenommen von der FFP2-Maskenpflicht bleiben Schulen und der Arbeitsplatz – hier gelten weiterhin die bayernweiten Regelungen.

2G statt 3Gplus in Diskotheken und Clubs

Für den Zugang zu Diskotheken, Clubs und vergleichbaren Lokalen gilt anstelle der bisherigen 3Gplus die 2G-Regel. Das heißt: Ein Besuch ist damit nur noch für geimpfte und genesene Personen möglich – Personal ausgenommen.

Landrat Otto Lederer begrüßt das gemeinsame Vorgehen der südostoberbayerischen Landkreise und der kreisfreien Stadt Rosenheim: „Die Lage in unseren Kliniken ist extrem angespannt. Um die Notfallversorgung in unserer Region aufrecht zu erhalten, ohne das pflegerische und ärztliche Personal dauerhaft zu überlasten, sehen wir uns gezwungen, entsprechende Maßnahmen zu ergreifen. Vor diesem Hintergrund appelliere ich nochmals an die Bürgerinnen und Bürger, sich impfen zu lassen, die Möglichkeit der Auffrischungsimpfung zu nutzen und die AHA-Regeln einzuhalten.“

„Die jetzt ergriffenen Maßnahmen sind angesichts der hohen Belastung der RoMed-Kliniken mit COVID-Patienten leider unumgänglich. Ich hätte auf diese neuerliche Verschärfung gerne verzichtet. Allerdings ist die hohe Inzidenz in der Stadt Rosenheim auch Ergebnis einer im landesweiten Vergleich deutlich unterdurchschnittlichen Impfbereitschaft. Deshalb appelliere ich nochmals eindringlich an die Mitbürgerinnen und Mitbürger unserer Stadt: Nur bei weiteren erheblichen Impffortschritten lässt sich die angestrebte Herdenimmunität erreichen. Jeder, der sich nicht impfen lässt, muss angesichts der bisherigen Erfahrungen mit dem Virus wissen, dass er sich damit für die Infektion entscheidet – mit all ihren Folgewirkungen, mit denen das medizinische Personal und die Pflegekräfte auf unserer Intensivstation tagtäglich konfrontiert sind“, so Rosenheims Oberbürgermeister Andreas März.

Die vollständige Allgemeinverfügung mit den detaillierten Bestimmungen unter: https://www.landkreis-rosenheim.de/aktuelles/#amtsblatt-amtsblaetter-2021