RoMed-Kliniken: Nur noch eine Besuchsperson pro Patient möglich - FFP2-Masken sind wieder Pflicht
Die RoMed-Kliniken passen aufgrund des Infektionsgeschehens ihre Besuchsregeln ab morgen, Mittwoch, an. Neu ist, dass künftig nur noch eine Besuchsperson pro Patient benannt werden kann, das Tragen von FFP2-Masken verpflichtend ist und die 3G+Regel für Besuchspersonen gilt. Änderungen und Details sind auf romed-kliniken.de abrufbar und werden je nach Bedarf aktualisiert.
Zum Schutz der Patienten und Mitarbeiter weisen die RoMed-Kliniken auf folgende Punkte hin:
- Besucher, bei denen Krankheitssymptome wie z.B. Fieber und Atemwegserkrankungen bestehen, dürfen die Klinik nicht betreten. Ebenso ist Besuchern, die in den letzten 14 Tagen Kontakt mit einer mit SARSCoV-2 infizierten Person hatten oder die unter Quarantäne stehen, der Zutritt nicht gestattet.
- Für die Dauer des stationären Aufenthaltes kann eine Besuchspersonen pro Patienten in Absprache mit der Station festgelegt. Diese wird namentlich mit Kontaktdaten erfasst. Die Besuchsdauer pro Tag beträgt eine Stunde. Zutritt bitte nur über den Haupteingang.
- Besucher müssen zusätzlich eine der folgenden Voraussetzungen erfüllen:
– Negativer Corona-Test: PCR-Test darf nicht älter als 48 Stunden sein.
– Vollständig geimpft: 15 Tage nach der 2. Impfung oder durchgemachte Infektion plus eine Impfung (Nachweis über Impfpass oder Impfbescheinigung).
– Genesen: Erkrankung liegt mind. 28 Tage und max. 6 Monate zurück (Nachweis über positiven PCR-Test).
+ Es ist durchgehend eine eigene und neuwertige FFP2-Maske zu tragen.
Die üblichen Hygieneregeln AHA + L sind zu beachten.
In klinischen Risikobereichen wie zum Beispiel der Onkologie können die Regelungen abweichen, ebenso in den Fachbereichen Geburtshilfe, Kindermedizin und bei Palliativpatienten. Es wird gebeten den entsprechenden Anweisungen des Klinikpersonals zu folgen. Die RoMed-Kliniken danken für die Mithilfe und bitten für die Maßnahmen – die immer wieder der aktuellen Situation angepasst werden – um Verständnis.
Alles schön und gut, aber wenn der Opa im Sterben liegt und sich nur von einer Person verabschieden darf, krass.
Genau das hat doch Merkel gesagt, war der größte Fehler, den sie gemacht haben in der Pandemie und jetzt wieder alles genauso machen, heftig.
Haben Sie den Artikel gelesen? Bei Palliativpatienten kann diese Regelung abweichen. Damit das eben genau so nicht passiert.
Freundliche Grüße