Einstufung des Landkreises als regionaler Hotspot - Regeln verschärft
Aufgrund der Überschreitung der 7-Tages-Inzidenz von 300 im Landkreis Mühldorf sowie einer Auslastung der zur Verfügung stehenden Intensivbetten von mindestens 80 Prozentpunkten ist der Landkreis als regionaler Hotspot einzustufen. Die Bekanntmachung wurde am heutigen Samstag veröffentlicht, somit gelten ab morgen, Sonntag, im Landkreis Mühldorf die folgenden Bestimmungen:
Verschärfung von 3G auf die 2G-Regelung
Für alle Veranstaltungen und Einrichtungen, der 3G-Regelung (oder der 3G-plus-Regelung) unterliegen, findet die 2G-Regelung Anwendung. Der Zugang zu diesen Bereichen ist somit nur noch für geimpfte und genesene Personen sowie unter 12-Jährige gestattet.
Anbieter, Veranstalter, Betreiber, Beschäftigte und ehrenamtlich Tätige mit Kundenkontakt müssen wöchentlich zwei PCR-Testungen vornehmen, wenn sie weder geimpft noch genesen sind.
Die Bereiche der Gastronomie, Beherbergungsunternehmen und körpernahe Dienstleistungen, die keine medizinischen, therapeutischen oder pflegerischen Leistungen sind, bleiben von der Hotspotregelung unberührt. Aufgrund des landesweiten Gelben Stufe der Krankenhausampel, die ebenfalls am Sonntag in Kraft tritt, gilt in diesen Bereichen 3G plus.
Zusätzlich zu den geimpften und genesenen Personen sowie unter Zwölfjährigen ist der Zugang zu diesen Einrichtungen Schülerinnen und Schülern sowie Personen, welche einen aktuellen PCR-Test vorlegen können, gestattet.
Anbieter, Veranstalter, Betreiber, Beschäftigten und ehrenamtlich Tätigen mit Kundenkontakt müssen wöchentlich zwei PCR-Testungen vornehmen, wenn sie weder geimpft noch genesen sind.
FFP2-Maske als Maskenstandard
Im Landkreis Mühldorf gilt die FFP2-Maske als Maskenstandard. Für alle Bereiche, in denen eine Plicht zum Tragen einer medizinischen Gesichtsmaske gilt, gilt nun die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske.
Kinder und Jugendliche zwischen dem 6. und 16. Geburtstag können weiterhin eine medizinische Gesichtsmaske tragen. In den Schulen gelten ab Montag die gewohnten Sonderregeln (Stoffmaske in der Grundschule, im Übrigen medizinische Maske).
3G am Arbeitsplatz
In Betrieben mit mehr als zehn Beschäftigten gilt die 3G-Regelung für alle Beschäftigte, die während ihrer Arbeit Kontakt zu anderen Personen haben. Dabei ist es unerheblich, ob der Kontakt zu Kunden, anderen Beschäftigten oder sonstigen Personen besteht. Der Handel und der ÖPNV bleiben von dieser Regelung unberührt. Sind weitergehende Einschränkungen als die 3G-Regelung für die Beschäftigten festgelegt, bleiben diese ebenfalls unberührt.
Habt ihr schon von der Krankenhaus Ampel der Münchner Kinderklinken gehört.
Ach ja! Ich vergaß! ES GIBT JA GAR KEINE AMPEL DAFÜR, denn es handelt sich nicht um Corona, sondern um das RS-Virus.
Vieleicht sollten wir mal auf die bekannten Nebenschauplätze schauen, die durch Lockdown und Maskenpflicht bei den Jüngsten Mitbürgern entstanden sind.
Wie immer werden die Kinder in der Pandemie am wenigstens beachtet.
Auszug vom RKI zum RS-Virus:
„weltweit mit einer Inzidenz von 48,5 Fällen und 5,6 schweren Fällen pro 1.000 Kindern im ersten Lebensjahr vor.
Eine Übersichtsarbeit zur Letalität schwerer RSV-bedingten Erkrankungen der unteren Atemwege bei hospitalisierten Kleinkindern (≤ 2 Jahre) analysierte die Daten aus mehreren Primärstudien.
Es zeigte sich, dass im Mittel 0.2% der Fälle bei Kindern ohne bekanntes erhöhtes Risiko, 1,2% bei Frühgeborenen, 4,1% bei Kindern mit bronchopulmonaler Dysplasie und 5,2% der Fälle bei Kindern mit angeborenem Herzfehler tödlich verliefen.“
Sorry, das ist etwas missverständlich. Erst schreiben Sie etwas von Schäden durch Lockdown und Maskenpflicht und dann von einem Virus bei Neugeborenen und Kindern unter 2. Ich hab noch kein Baby mit Maske gesehen.
Interessant wäre in dieser Zeit auch eine Krankenhausampel für Kliniken mit psychischen Erkrankungen.
Kliniken dieser Art platzen aus allen Nähten. Wie heißt es so schön in den Medien: „Der Patient befand sich in einem psychologischen Ausnahmezustand und wurde in eine Fachklinik eingewiesen“. So mindestens jede Woche in der Zeitung zu lesen.
Wenn eine Gesellschaft durch politische und mediale Einflüsse an dem Narrative „Impfen“ gegängelt wird, kann man sich vorstellen, was auf uns zukommt.
Und wenn schon ein Großversuch an der Menschheit vollzogen wird, so braucht man für eine aussagefähige Studie auch Gegenmaterial und das sind nun mal nicht geimpfte Mitbürger.
Ein Verhältnis 75 (mit Stich) und 25 (ohne Stich) wären da verhältnismäßig. So funktionieren auch andere Vergleiche z.B. Vergleich verschiedene Anbaumethoden in der Landwirtschaft wie konventionell oder biologisch.
Aber diese Chance wird vorsätzlich von der Politik vermieden. Denn dann müsste der Irrweg, der gegangen wurde (oder sogar musste) revidiert werden.
Vielen Dank, Lorenz Huber. So sehe ich das auch und bin damit gerne bei den 25% dabei.
Ich bleibe jetzt erst mal bis zum Frühjahr daheim und schau mir das Ganze von der Seitenlinie an.
So habe ich mich entschieden.
Da hats einer verstanden… Das ist als würde der Biobauer sagen, er baut nichts an, weil das ist mehr Bio als Anbau mit Unkrautvernichter.
Als Hinweis zu den vorhergehenden Kommentaren:
Dann muss für die Angestellten im Pflegebereich, für Lehrer und KiTa-Betreuer endlich die Corona-Impfpflicht gesetzlich vorgeschrieben werden …
Und dann Nana? Ohne es zu wissen behaupte ich, dass nicht nur soziale Berufe im Krankenhaus landen. Und wo ist da wieder die Gleichberechtigung. Wenn Impfpflicht für alle. Sollte es nur diese Gruppen betreffen weiß ich,dass die Pflege noch massivere Probleme bekommen wird, da eine nicht zu verachtende Anzahl kündigen wird. Und bevor was kommt, ich bin im KH tätig und geimpft. Aber das war meine Entscheidung und das sollte für jeden einzelnen so bleiben. Was helfen würde, testen und das wars…
Wie hoch ist die Kündigungsrate in Frankreich (wo die Menschen noch sturer sind als hier)? ;)