Beamtinnen und Beamten im Zuständigkeitsbereich des Polizeipräsidiums Oberbayern-Süd nutzen neue Technik
Seit heute nutzen die Beamtinnen und Beamten im Zuständigkeitsbereich des Polizeipräsidiums Oberbayern-Süd in Rosenheim die sogenannte „mOwi-App“ um beispielsweise Verwarnungen (zum Beispiel Falschparken) mithilfe dieser neuen App auszustellen. Die innovative App soll langfristig den „klassischen Strafzettel“ ergänzen.
Nach dem erfolgreichen Probebetrieb in München werden nunmehr schrittweise bei der gesamten Bayerischen Polizei die bisherigen „Strafzettel“ von der neuen „mOwi-App“ und dem damit verbundenen „Bürger-Infoportal“ abgelöst.
Beim Polizeipräsidium Oberbayern Süd startet der Echtbetrieb ab heute.
Beide Produkte wurden vom Bayerischen Polizeiverwaltungsamt in Straubing in Zusammenarbeit mit dem Polizeipräsidium Mittelfranken und dem Bayerischen Landeskriminalamt entwickelt.
Hinter diesen Begrifflichkeiten steckt ein innovatives Verfahren, welches die bisherige Verwarnung mit Zahlungsaufforderung („Strafzettel“) langfristig ersetzen soll. Die Polizeikräfte stellen mithilfe der „mOwi-App“ über das dienstliche Smartphone eine Verwarnung aus. Diese wird dann mit einem QR-Code, der sich auf einer sogenannten Bürgerbenachrichtigung befindet, zusammengeführt und unmittelbar in das Polizeidatennetz gespeichert.
Die Polizeikräfte bringen diese Bürgerbenachrichtigung am Fahrzeug an oder übergeben diese situationsbedingt persönlich an die Verkehrsteilnehmenden.
Die so Verwarnten können nun mithilfe eines Smartphones oder eines Computers den vorgeworfenen Tatbestand selbst ansehen. Anschließend besteht die Möglichkeit einen entsprechenden Überweisungsträger aufzurufen, um das Verwarnungsgeld zum Beispiel über Onlinebanking sofort zu bezahlen.
Sollten verwarnte Verkehrsteilnehmende nicht die Möglichkeit besitzen, sich digital zu informieren beziehungsweise die Verwarnung zu bezahlen, so können sie, wie bisher auch, mit dieser Bürgerbenachrichtigung bei einer Polizeiinspektion vorstellig werden und die Verwarnung dort begleichen oder sich Informationen hierzu einholen.
Soweit sich eine am Fahrzeug angebrachte Bürgerbenachrichtigung nicht mehr an diesem befinden sollte, erhält die Halterin oder der Halter des Fahrzeuges wie gewohnt eine schriftliche Benachrichtigung über den Verkehrsverstoß per Post.
Nähere Information für Betroffene, zum Beispiel ein Erklärvideo und Antworten auf häufig gestellte Fragen, können auf dem Bürger-Infoportal (www.info-bussgeld.polizei.bayern.de) abgerufen werden.
Hinterlassen Sie einen Kommentar