Regionaler Lockdown: Landkreis gibt erst morgen offiziell die Überschreitung der 7-Tages-Inzidenz bekannt
Im bayerischen Kabinett wurden heute strengere Infektionsschutzmaßnahmen beschlossen (wir berichteten). Die Maßnahmen treten in Form der 15. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung am morgigen Mittwoch, 24. November, in Kraft. Sie gelten zunächst bis einschließlich 15. Dezember in ganz Bayern. Bei Überschreiten einer 7-Tages-Inzidenz von 1.000 gilt ein regionaler Hotspot-Lockdown. Dieser Grenzwert wurde heute bereits überschritten. Allerdings: Das Überschreiten der 7-Tages-Inzidenz in der Stadt und im Landkreis Rosenheim wird erst mit morgiger Bekanntmachung vom 24. November offiziell festgestellt, heißt es auf Anfrage der Wasserburger Stimme aus dem Landratsamt.
Damit gelten erst ab Donnerstag in Stadt und Landkreis die Regelungen für den regionalen Lockdown. Gaststätten können in Stadt und Landkreis also morgen noch bis 22 Uhr (landesweite Sperrstunde) geöffnet sein und müssen erst ab Donnerstag, 0 Uhr, komplett schließen.
Die Überschreitung der 7-Tages-Inzidenz von 1.000 wird von der Kreisverwaltungsbehörde generell durch Bekanntmachung festgestellt. Die Maßnahmen gelten ab dem darauffolgenden Tag. Sie enden, wenn die Inzidenz von 1.000 für fünf Tage unterschritten wird. Auch dies wird durch die Kreisverwaltungsbehörde festgestellt.
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