Ab heute gelten verschärfte Regelungen für den Landkreis
Am gestrigen Mittwoch ist die 15. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung in Kraft getreten (wir berichteten). Diese sieht neben bayernweit verschärften Maßnahmen in besonders betroffenen Regionen einen Lockdown vor. Das betrifft den Landkreis Mühldorf, der aufgrund der Überschreitung der 7-Tages-Inzidenz von 1000 als regionaler Hotspot eingestuft ist. Ab heute, Donnerstag, gelten für den Landkreis Mühldorf die folgenden Bestimmungen:
Verbot von Veranstaltungen, Schließung von Einrichtungen und Betrieben
Alle Veranstaltungen, Einrichtungen, die der 2G- beziehungsweise 2G-plus-Regelung unterliegen, sind grundsätzlich untersagt beziehungsweise geschlossen. Dazu zählen im Innen- und Außenbereich:
- Veranstaltungen außerhalb privater Räumlichkeiten
- Sportstätten (Fitnessstudios, Sportplätze etc.; Spielplätze im Außenbereich sind davon nicht betroffen!)
- Kulturveranstaltungen
- Freizeiteinrichtungen
- Gastronomie
- Beherbergung
- Hochschulen (Umstellung auf digitale Vorlesungen)
- Bibliotheken und Archive
Außerschulische Bildungsangebote
Körpernahe Dienstleistungen, die keine medizinischen, therapeutischen oder pflegerischen Leistungen sind
Ausnahmen vom Verbot beziehungsweise der Schließung bestehen für:
- Schulsport sowie der Wettkampf- und Trainingsbetrieb der Berufs- sowie Leistungssportler der Bundes- und Landeskader
- Abhol- und Lieferservice in der Gastronomie sowie nicht öffentlich zugängliche Betriebskantinen
- Friseur (Zutritt mit 2G) sowie körpernahe Dienstleistungen für medizinische, therapeutische oder pflegerische Leistungen
- Übernachtungsangebote für zwingend erforderliche und unaufschiebbare nichttouristische Aufenthalte
- Prüfungen im Rahmen der Hochschulen und der außerschulischen Bildung
- In Betrieben des Groß- und Einzelhandels sowie in Dienstleistungs- und Handwerksbetrieben mit Kundenverkehr darf die Zahl der gleichzeitig im Ladengeschäft anwesenden Kunden nicht höher sein als ein Kunde je 20 Quadratmeter der Verkaufsfläche.
Unabhängig von der Einstufung des Landkreises Mühldorf als regionaler Hotspot gelten ab sofort Kontaktbeschränkungen für Personen, die weder geimpft noch genesen sind.
Der gemeinsame Aufenthalt im privaten sowie öffentlichen Raum ist somit Personen, die weder geimpft noch genesen sind, nur mit den Angehörigen des eigenen Hausstandes sowie Angehörigen eines weiteren Hausstandes gestattet, soweit eine Gesamtzahl von insgesamt fünf Personen nicht überschritten wird.
Kinder, die noch nicht zwölf Jahre und drei Monate alt sind, zählen nicht dazu. Ehegatten, Lebenspartner sowie Partner gelten auch als ein Hausstand, wenn sie keinen gemeinsamen Wohnsitz haben. Die Kontaktbeschränkungen gelten nicht für berufliche und dienstliche Tätigkeiten.
Zusätzlich treten mit der Änderung des Infektionsschutzgesetzes ab heute, Mittwoch, den 24. November, weitere Bestimmungen in Kraft:
3G für Beschäftigte
Beschäftigte, die im Rahmen ihrer Tätigkeit Kontakt zu anderen Personen (z.B. Mitarbeiter, Kunden) haben, dürfen Arbeitsstätten nur noch unter der Einhaltung der 3G Regelung betreten. Beschäftigte müssen also einen Impf-, Genesenen oder aktuellen Testnachweis mit sich führen oder beim Arbeitgeber hinterlegt haben. Ungeimpfte, nichtgenesene Beschäftigte dürfen die Arbeitsstätte lediglich ohne Testnachweis betreten, wenn Sie unmittelbar vor Dienstantritt ein Testangebot des Arbeitgebers wahrnehmen.
Personen, die nicht geimpft oder genesen sind, müssen insofern an jedem Arbeitstag ein Nachweis über eine aktuelle Antigenschnelltestung verfügen (PCR-Testung 48 Stunden gültig).
Testpflicht für Besucher und Beschäftigte in Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen
Beschäftigte und Besucher dürfen unabhängig von ihrem Impf- oder Genesenenstatus Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen lediglich mit einem aktuellen Testnachweis betreten. Für geimpfte und genesene Beschäftigte sind drei Testungen pro Woche ausreichend. Kinder unter 6 Jahren gelten dabei als getestet. Darunter fallen die folgenden Einrichtungen:
Krankenhäuser, Einrichtungen für ambulantes Operieren, Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen, in denen eine den Krankenhäusern vergleichbare medizinische Versorgung erfolgt, wobei Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen auch dann umfasst sind, wenn dort keine den Krankenhäusern vergleichbare medizinische Versorgung erfolgt Dialyseeinrichtungen,
Tageskliniken, Entbindungseinrichtungen,Behandlungs- oder Versorgungseinrichtungen, die mit den zuvor genannten Einrichtungen vergleichbar sind.
Arztpraxen, Zahnarztpraxen, Praxen sonstiger humanmedizinischer Heilberufe, Einrichtungen des öffentlichen Gesundheitsdienstes, in denen medizinische Untersuchungen, Präventionsmaßnahmen oder ambulante Behandlungen durchgeführt werden, ambulante Pflegedienste, die ambulante Intensivpflege in Einrichtungen, Wohngruppen oder sonstigen gemeinschaftlichen Wohnformen erbringen Rettungsdienste, voll- oder teilstationäre Einrichtungen zur Betreuung und Unterbringung älterer, behinderter oder pflegebedürftiger Menschen oder vergleichbare Einrichtungen (Pflegeeinrichtungen, besondere Wohnformen für Menschen mit Behinderungen, Werkstätten für behinderte Menschen),
sowie vergleichbare ambulante Pflegedienste und Unternehmen.
Seit fast 2 Jahren die selbe Leier – es geht nichts voran.
(…)
Und wenn ich dann lese dass ein Kreisausschuss keine Luftfilter an den Schulen installieren möchte (…)
Entscheidend sind die AHA-Regeln und klare Reduzierungen von sozialen Kontakten! Angesichts der hohen Corona-Zahlen auch unter Schülern und der Untersuchungsergebnisse z.B. des Umweltbundesamts (öffentlich nachzulesen) sind Luftreinigungsgeräte eine zwar sehr teure, aber wohl wenig wirksame Maßnahme.
Das beste Mittel gegen Corona ist Gehirn. Schauts nach München. Die Leute haben gesehen, da droht Ungemach. Sie ändern ihr Verhalten und schwupp, gehen die Zahlen stark nach unten.
Was machen die Leute in Ro und Mü? Die Politik ist böse und ich machs grad extra anders, denn ich bin ja so schlau.
Danke Schlaubi, so seh ich das auch. Mich macht es fassungslos zu sehen, wie manche Mitmenschen agieren.
(…)
Man muss doch irgendwann mal mitbekommen, was bei uns in den Kliniken, Arztpraxen, Heimen etc gerade abgeht… Ich bin müde, verzweifelt, schockiert, traurig, wütend, erschöpft,… !!!
Bei uns in der Firma lehnen fast alle (ca. 80%) Geimpften und Genesenen das Angebot zur kostenlosen Testung 2x die Woche ab.
„Brauchen wir nicht, wir sind nicht schuld“.
Diese Haltung finde ich unmöglich, wundert mich nicht, dass überall nun ein Hotspot ist.
Ganz genau, eine Verantwortung zur Eindämmung und Überwindung der Pandemie tragen ALLE Mitglieder unserer Gesellschaft!
Die jetzt gültige 3G Regel am Arbeitsplatz, dürfte dieser Art Verweigerung ja ein Ende setzen. Zu Risiken und Nebenwirkungen befragt man dann besser seinen Arbeitgeber. Davon abgesehen scheinen Sie ja über den Impf- bzw. Genesenenstatus in der Firma bestens informiert zu sein.
Ja, sind 11 Leute, das spricht sich ja schnell rum. Noch dazu am Land… weis man ja mehr oder weniger von den Nachbarn auch.
Aber wie das jetzt zum Ende kommt?
Die Ungeimpften haben täglich Tests und die anderen wollen keine freiwillig machen?
Denke das wäre doch eine gute und sichere Sache 2x freiwillige Tests pro Woche.
Warum soll ich mich einschränken oder gar testen – ich bin doch geimpft und daher immun gegen das Virus.
Deswegen gelten für mich keine Verbote mehr.
Bei so einer Einstellung wundert es mich nicht, dass der Lockdown für alle kommt …… den haben dann auch alle verdient, die so denken.
Sarkasmus pur oder wie?? Bin grad am überlegen ob Ihr Kommentar als Witz gemeint ist oder ob Sie wirklich so naiv und egoistisch sind 🤔🤔
Eine egoistische Aussage von dir – ich bin auch geimpft, teste mich auch in der Arbeit wegen der Mitarbeiter, mit denen ich täglich arbeite – wenn jeder so denken würde – na Prost Mahlzeit …
Ich hatte jetzt am Wochenende einen direkten Vergleich. Hamburg vs München/Rosenheim.
Ich muss sagen, dass es in Hamburg absolut gesittet abgeht. Dir meisten halten sich an die AHA-Regeln und nehmen Rücksicht auf andere.
Überall werden die Impfnachweise abgescannt und mit dem Perso verglichen.
Man muss sich Überall mit der Luca-App registrieren, was auch noch immer angeschaut wird, ob man es wirklich gemacht hat.
Und viele, mit denen ich gesprochen habe, lassen sich trotz Impfung testen, bevor sie irgendwo hingehen.
Einbahnstraßen-Regelungen im Bahnhof und im EKZ.
Einhaltung der Personenhöchstzahl in einem Geschäft.
Alles Dinge, die bei uns nicht funktionieren.
Wir haben uns auch trotz Impfung jeden Tag getestet, nur, um auf Nummer sicher zu gehen und so schlimm ist das Testen nun wirklich nicht, aber dafür hatten wir ein schönes Wochenende: Mit Musical, Weihnachtsmarkt, Kirmes und Miniatur-Wunderland bei einer Inzidenz unter 200.
Ihr Beitrag deckt sich zu 100% mit meinen jüngsten Erfahrungen jenseits der Oberbayerischen Landkreise. Danke dafür!
Man muss sich ja nur die vergleichsweise geringe Impfquote hier im Landkreis Rosenheim und die „Argumente“ so mancher (nicht aller!) Impfgegner bzw. skeptiker anhören. Dann lässt sich die aktuelle Lage ganz gut verstehen und begreifen.