Von unserer Partner-Fahrschule Eggerl: Der Verkehrstipp der Woche (127)

Wenn die Führerscheinprüfung schon etwas zurückliegt, stellt sich immer wieder die Frage, wie die ein oder andere Regel im Straßenverkehr lautet. Deshalb klärt das Team der Fahrschule Eggerl an dieser Stelle wöchentlich über Verkehrsfragen auf. Heute geht es um die 100 km/h-Zulassung für Anhänger.

 

>>Eine 100er-Plakette auf dem Anhänger und schon darf ich überall 100 km/h fahren? So einfach ist es leider nicht. Da gerade bei dieser Frage immer wieder Missverständnisse auftreten, klären wir diese Woche über die Bestimmungen rund um die 100er-Zulassung auf.

Grundsätzlich gilt: auch wenn ein Anhänger auf 100 km/h zugelassen ist, die nötigen Eintragungen gemacht sind und eine gesiegelte Plakette angebracht ist, darf damit nur auf deutschen Autobahnen und Kraftfahrtstraßen mit 100 km/h gefahren werden. Auf Landstraßen gilt also weiterhin die übliche Beschränkung für Zugfahrzeuge mit Anhänger auf 80 km/h. Auch im Ausland können abweichende Regeln gelten, über die Sie sich vor der Fahrt genau informieren sollten.

Eine Zulassung auf 100 km/h erteilt die zuständige Zulassungsstelle. Voraussetzung ist, dass der Anhänger

  • generell für Tempo 100 geeignet ist,
  • die Reifen laut Geschwindigkeitsindex („L“) für mindestens 120 km/h ausgelegt sind und
  • die Reifen nicht älter als 6 Jahre sind.

Für die Eintragung der 100er-Zulassung muss bei der Zulassungsstelle ein Gutachten einer anerkannten Prüforganisation (z.B. TÜV, DEKRA) vorgelegt werden. Sollten Sie eine Bestätigung des Herstellers besitzen, die den Anhänger als für den Betrieb mit Tempo 100 geeignet ausweist, reicht auch diese zur Vorlage bei der Zulassungsstelle aus.

Nach erfolgreicher Eintragung in die Zulassungsbescheinigung Teil I („Fahrzeugschein“) des Anhängers gibt die Zulassungsstelle eine gesiegelte Plakette aus. Diese muss am Anhänger sichtbar angebracht werden, wobei keine genauen Vorgaben zur Positionierung existieren.

Die 100er-Zulassung gilt, wenn der Anhänger von einem Zugfahrzeug

  • mit maximal 3,5 Tonnen zulässiger Gesamtmasse gezogen wird,
  • das außerdem mit ABS ausgerüstet ist.

Zudem müssen bestimmte Gewichtsverhältnisse zwischen Anhänger und Zugfahrzeug eingehalten werden. Kriterien dafür sind, ob der Anhänger gebremst ist, mit hydraulischen Schwingungsdämpfern ausgestattet ist, die Zugkugelkupplung eine Stabilisierungseinrichtung besitzt („Antischlingerkupplung“) oder beim Zugfahrzeug ein spezielles fahrdynamisches Stabilitätssystem für erhöhte Sicherheit im Anhängerbetrieb sorgt. Da diese Faktoren nicht ganz einfach zu ermitteln sind, macht es Sinn, sich von einer Prüforganisation oder einer anderen mit der Materie befassten Stelle beraten zu lassen.

Unser Tipp: passen Sie auch nach erfolgreicher Zulassung des Autoanhängers für Tempo 100 auf, ob alle Kriterien erfüllt sind, um den Anhänger mit 100 km/h ziehen zu dürfen. Vor allem wenn sie das Zugfahrzeug wechseln kann es sein, dass Sie aufgrund veränderter Gewichtsverhältnisse nur noch mit 80 km/h fahren dürfen. Wichtig ist deshalb vorab ein Blick in die Zulassungsbescheinigungen Teil I von Anhänger und Zugfahrzeug. Andernfalls müssen Sie mit Bußgeldern und im schlimmsten Fall mit Punkten und Fahrverboten rechnen. Bei Fragen geben Fahrschulen und Prüforganisationen in der Regel gerne eine Auskunft.<<

 

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