Geplante DK1-Deponie in Odelsham: Bürgerentscheid jetzt am 27. Februar 2022 - Stellungnahme heute des Rathauschefs
Von Babenshams Bürgermeister Josef Huber erreichte unsere Redaktion am heutigen Mittwoch-Spätnachmittag diese Pressemitteilung – und zwar zum Gemeinderatsbeschluss von vor einer Woche zur geplanten DK 1 Deponie in Odelsham. Der Wortlaut …
„Jetzt müssen die Bürgerinnen und Bürger entscheiden, ob sie ein nicht kalkulierbares Kostenrisiko eingehen wollen: Der Bürgerentscheid findet am 27. Februar 2022 statt.
13 Gemeinderäte und ich sind enttäuscht von der verweigerten Rücknahme des Bürgerentscheids.
Ich wollte eine einvernehmliche Lösung erreichen und auch 13 Gemeinderäte stimmten dafür, dass die Gemeinde bis 100.000 Euro für eine Klage gegen einen evtentuell positiven Planfeststellungsbeschluss in den Haushalt einstellt, um gegen die DK1 Deponie alle rechtlichen Möglichkeiten auszuschöpfen.
Laut Initiatoren reicht aber eine Klage nicht aus.
Unter rechtlichen Mitteln verstehen sie noch weitere Maßnahmen, zum Beispiel den Verkauf des Weges, welcher durch das geplante Deponiegelände verläuft, an die Bürgerinitiative (BI).
Ich habe zwar in der Sitzung versucht, klarzulegen, dass eine Gemeinde nicht so einfach ein nicht mehr benötigtes Grundstück frei verkaufen kann, sondern dass dieses öffentlich ausgeschrieben werden muss und dann derjenige den Zuschlag bekommt, welcher am meisten bietet.
Ein zweckgebundener Verkauf zum Beispiel zur Errichtung eines Naturlehrpfades, wie von der BI gewünscht, wäre zwar denkbar, aber auf einem zwei Meter breiten Grundstücksstreifen nicht realisierbar. Dies wurde auch bei der Gemeinderatssitzung anschaulich dargestellt, denn hier wäre wohl ein Scheingeschäft anzunehmen, was einen Vertrag nichtig machen würden.
Aber wenn wir klagen, müsste doch die BI eigentlich zufrieden sein – mehr rechtliche Möglichkeiten sehe ich nicht.
Es ist also durchaus nicht so, dass sich die Gemeinderäte und ich nicht gegen die Deponie aussprechen, aber wenn wir alle rechtlichen Mittel ausschöpfen, dann müssen diese auch mit geltendem Recht vereinbar sein. Und auch noch so engagierte Bürger können nicht erwarten, dass die Gesetzgebung sich ihren Wünschen beugt beziehungsweise nur das Recht anerkannt wird, das sie gerne hätten.
Zum Schluss noch ein Satz zum Grundproblem. Die Gemeinde ist nicht „Herrin“ des Verfahrens, die Prüfung und Entscheidung obliegen der Regierung von Oberbayern.
Was mich und die Gemeinderäte nervt, ist, so hingestellt zu werden, als ob nichts gegen die Deponie unternommen wird – wohl wissend, dass sich die Gemeinde bisher an den Bürgerentscheid vom 4. Dezember 2016 zu 100 Prozent gehalten hat.
In Verantwortung für die gesamte Gemeinde können wir nicht einfach einem Antrag zum Bürgerentscheid zustimmen, bei dem wir überhaupt nicht wissen, welche Kosten auf die Gemeinde zukommen. Das Ganze auf 100.000 € zu begrenzen, ist ein Gebot der ordentlichen Finanzführung und sollte eigentlich zeigen, dass wir bereit sind, tätig zu werden. Aber das Kostenrisiko muss überschaubar bleiben, denn es gibt noch viele andere Maßnahmen, welche die Gemeinde stemmen muss.
Auf der Homepage der Gemeinde Babensham ist ein ausführlicher Fragenkatalog mit Antworten der Anwaltskanzlei eingestellt, hier kann sich jeder selber ein Bild machen. Aber selbst bei geringen Chancen hätte die Gemeinde geklagt, so war es im Beschluss festgehalten.
Schade, aber trotzdem frohe Weihnachten.“
Josef Huber, Bürgermeister Babensham
Ich finde die 100 000 Euro schon zu viel. Das Geld wäre besser wo anderes aufgehoben als in der Deponie. Die BI kann es einfach nicht glauben das sie nichts machen können und wollen immer weiter streiten und Geld ausgeben. Das Geld sollte für die Gemeinde besser genutzt werden als für die BI
Es ist einerseits nachvollziehbar, wenn man sich gegen eine Deponie in der Region wehrt. Andererseits stellt sich die Frage, welche Alternativen es gibt? Sollte der in der EU angedachte Sanierungszwang für ältere Gebäude Realität werden, gewinnt auch hier die Frage an Bedeutung, wohin mit dem Schutt?
Natürlich ist es einfach, wenn ich gefragt werde, ob ich gegen eine DK1 Deponie bin, dies zu bejahen und zu unterschreiben.
Was habe ich damit erreicht? Fällt das zur Debatte stehende Material nun nicht mehr an?
Oder wird es dann an anderer Stelle, aber möglichst nicht in meiner Nähe entsorgt?
Wenn also nun ein Bürgerbegehren mit beispielsweise 500 Unterschriften belegt wird, und von diesen nur 40 Prozent der Unterschreibenden noch mit fossilen Energieträgern heizen, sprechen wir von 1000 Tonnen Co2 Ausstoß pro Jahr.
Ist ja nicht so schlimm, kann man ja nicht sehen, oder?
Was ich damit versuche auszudrücken ist: Was kann ich als Einzelner tun, reicht Unterschrift oder Kreuz?
Und damit bin ich auch bei der Frage, ob die Initiative „Bürger für Babensham“ statt einer langjährigen Verhinderungspolitik lieber eine in die Zukunft gerichtete Ermöglichungspolitik wählen sollte?
Wäre es nicht klüger, zum Beispiel dafür zu streiten, auf öffentlichen Gebäuden PV Anlagen auf die Dächer zu setzen, anstatt Geld für Anwälte, Gutachten und Gegengutachten auszugeben?
Es wäre auch möglich, die Bürger mit Beteiligungen einzubinden, statt Minuszinsen wenigstens Erträge.
Im Ergebnis also die Frage, verhindern oder gestalten?
Lasst uns also im wahrsten Sinne des Wortes die Vergangenheit begraben und uns für die Zukunft aufstellen.
Das ist jetzt aber sehr viel Text, der da mit größtmöglichem Sicherheitsabstand am Thema vorbeigeht.
Was hat die Gemeinde Babensham (und die meisten anderen Gemeinden) denn bisher davon abgehalten, PV-Anlagen auf Dächern zu installieren?
Doch sicher nicht eine BI – sonst müssten in Gemeinden ohne entsprechende BIs die erneuerbaren Energien ja eine wahre Blüte erleben.
Und nebenbei geht es auch gar nicht allgemein um „Bauschutt“ (der bei einer Sanierung ja nicht unbedingt in so großem Maße anfällt), sondern v.a. um Asbest.
Dieses wird seit ca. 50 Jahren kaum noch verbaut. Auch bei einer Sanierungspflicht wird der Asbestabfall in den kommenden Jahren also eher geringer werden als mehr. Der Bedarf für eine Deponie in Odelsham angesichts freier Deponiekapazitäten auch in der Region lässt sich dadurch jedenfalls nicht herbeischreiben.
Was darf alles in eine DK 0 Deponie? Fast jedes ältere Haus wurde mit irgendeiner Farbe innen oder außen gestrichen, nicht nur mit biologisch abbaubaren Anstriche. Oder es wurden Holzverschalungen behandelt. Das ist alles Sondermüll. Oder Bitumen – wohin damit? Wenn dieser Schutt nicht in DK 0 darf, dann denke ich, ist es sinnvoll eine DK 1 anzustreben. War nicht einmal im Gespräch Asbest auszuklammern? Aber ehrlich gesagt, besser das Asbest ist vorschriftsmäßig gelagert und nicht frei, Wind und Wetter ausgesetzt, immer noch auf dem Dach
@ buffo
Wenn ich den geneigten Leser mit zu viel Text überflutet habe, bemühe ich mich jetzt um kürzere Inhalte: Die Kernfrage war, was kann der Einzelne tun?
Ich meine, Otto Normalverbraucher kann sich z.B. gerne Gedanken machen, ob eine Deponie benötigt wird, er kann sich einer BI anschließen usw.
Otto N. kann aber auch überlegen, ob er dieses Thema nicht denen überlässt, die sich ohnehin professionell damit auseinandersetzen.
Und ich meinte lediglich, jeder einzelne kann (und sollte) sich überlegen, was er selbst tun kann, um umweltgerecht und zukunftsorientiert zu handeln.
Sehr viele Themen können ellenlang diskutiert werden, es sollte dabei aber das handeln einbezogen werden. Im Übrigen wird ein Unternehmen in der Abfallwirtschaft nicht ohne Bedarf eine Deponie planen, und die Regierung von Obb. wird ihre Zustimmung an bestimmte Voraussetzungen knüpfen.
Zu guter Letzt möchte ich die BI ausdrücklich loben, für ihre Idee, einen Naturlehrpfad anlegen zu wollen. Als geeigneten Ort könnte ich mir sehr gut den Mühlbach oder den Seebach vorstellen, aber jetzt sind nur noch wenige Zeichen übrig.
Frohe Weihnachten!
Oh, ich habe kein Problem mit langen Texten – ich mag es nur nicht, wenn sie im Stile des leider immer mehr üblichen Whataboutism so gründlich am Thema vorbeigehen. Nein, man sollte die Deponiefrage keineswegs denen überlassen, die sich angeblich professionell damit auseinandersetzen. Dafür hat gerade die BI schon zu viele Ungereimtheiten im bisherigen Verfahren aufgedeckt. Und ganz allgemein bin ich der Meinung, dass man die Entsorgung gefährlicher Abfälle überhaupt gar nicht der Privatwirtschaft überlassen sollte.
Dass wir Deponien benötigen, um besondere Abfälle zu entsorgen, lässt sich nicht bestreiten. Trotzdem bin ich gegen diese Deponie v.a. wegen des Standortes – die unmittelbare Nähe zum tiefer liegenden Inn mag für manche als bauliche Herausforderung gesehen werden, ich sehe darin eine Verantwortungslosigkeit, weil kein noch so gut abgedichteter Deponieraum eine 100%ige Sicherheit vor künftigen Schäden bieten kann. Gerade die Erderwärmung führt jetzt schon zu nicht vorhersehbaren Veränderungen, wie Erdrutschen, Starkregenfällen etc. Die Deponie grenzt immer an Erdreich, das unberechenbar ist.
Man muss als Bürgermeister nicht begeistert sein, wenn man mit einem Bürgerbegehren /-entscheid konfrontiert wird. Ist es doch ein Zeichen, dass ein nennenswerter Teil der Bürgerschaft nicht mit der Politik des Bürgermeisters einverstanden ist.
Auch über den Stil Bürgermeister Hubers, kurz vor Weihnachten seine Sicht der Dinge öffentlich zu machen, kann man streiten.
Unstrittig ist jedoch, dass Bürgermeister Huber bei der geplanten DKI-Deponie Odelsham nicht immer mit offenen Karten spielt. Wie kann es z.B. sein, dass Bürgermeister Huber Grundstücke der Gemeinde Babensham als Ausgleichsflächen für das Deponieprojekt zur Verfügung stellt, obwohl er laut Ratsbeschluss verpflichtet ist, alles rechtlich Mögliche gegen deren Bau zu unternehmen?
Bis zum Bürgerentscheid ist jetzt Zeit, diese und andere Ungereimtheiten auszuräumen.
Zu einem möglichen Bedarf an zusätzlichem Deponievolumen hat die zuständige Fachbehörde vor wenigen Tagen ihren jährlichen Bericht veröffentlicht. Es gibt in Bayern auch weiter keinen Bedarf an zusätzlichen DKI-Deponien. Das vorhandene Deponievolumen reicht noch für viele Jahrzehnte aus, die abgelagerten Mengen gehen weiter zurück. Etwa jede vierte bayerische DKI/II-Deponie ist daher mangels Bedarf nicht in Betrieb. Darunter die Deponie Nordwest am Autobahnkreuz München Nord, die allein 4-mal so groß ist wie die geplante Deponie Odelsham.
Es gibt also ganz handfeste Gründe, warum das Planfeststellungsverfahren nicht vorankommt und inzwischen bereits 10 Jahre läuft.