Zwölf Euro Mindestlohn: 24.100 Menschen im Landkreis Rosenheim würden profitieren
Wer wenig verdient, könnte schon bald erheblich mehr im Portemonnaie haben: Die Ampel-Koalition in Berlin plant einen deutlich höheren gesetzlichen Mindestlohn von zwölf Euro pro Stunde – 2,40 Euro mehr als bislang. Allein im Landkreis Rosenheim würden davon 24.120 Menschen profitieren – das sind 20 Prozent aller Beschäftigten im Kreis. Darauf weist die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) jetzt hin und beruft sich auf eine Analyse des Pestel-Instituts aus Hannover. Danach arbeiten im Landkreis Rosenheim derzeit 5.350 Beschäftigte zum Mindestlohn von aktuell 9,60 Euro pro Stunde. Weitere 18.770 Menschen liegen zwar darüber, verdienen aber trotzdem weniger als zwölf Euro.
„Die versprochene Anhebung des Mindestlohns auf zwölf Euro ist ein Meilenstein. Damit werden in der Region die Einkommen vieler Beschäftigter deutlich steigen – insbesondere in Hotels, Gaststätten, Bäckereien oder Fleischereien. Sie arbeiten häufig zu Löhnen, die zum Leben nicht reichen – auch weil Unternehmen ausgehandelte Tarifverträge unterlaufen“, sagt Manuel Halbmeier, Geschäftsführer der NGG-Region Rosenheim-Oberbayern, zum Jahreswechsel.
Die Gewerkschaft NGG fordert die neue Bundesregierung nun auf, die Erhöhung des Mindestlohns rasch auf den Weg zu bringen. „Ziel von SPD, Grünen und FDP muss es sein, den 12-Euro-Stundenlohn in den ersten ‚100 Ampel-Tagen‘ hinzubekommen. Vom Kellner bis zur Bäckereifachverkäuferin – wer jeden Cent zweimal umdrehen muss, um seine Miete bezahlen zu können, für den zählt jeder Monat“, betont Halbmeier. Die NGG hatte sich schon seit Jahren für einen gesetzlichen Mindestlohn von 12 Euro starkgemacht.
Die Erhöhung des Mindestlohns käme nicht nur Geringverdienern zugute, sondern auch der regionalen Wirtschaft: Nach Angaben des Pestel-Instituts würde die Kaufkraft im Landkreis Rosenheim um rund 39 Millionen Euro pro Jahr steigen und den Unternehmen höhere Umsätze bescheren.
„Wer ohnehin ein eher geringes Einkommen hat, kann meist nichts davon auf die hohe Kante legen. Damit fließt fast jeder Euro, den Mindestlohn-Beschäftigte am Monatsende extra haben, in den Konsum. Ein Großteil davon wird vor Ort ausgegeben. Beim Restaurant- oder Kinobesuch – oder, um etwas Neues für den Haushalt anzuschaffen“, so Halbmeier.
Eine kräftige Anhebung der Lohnuntergrenze sei auch mit Blick auf die aktuell hohe Inflationsrate wichtig. „Wenn der Mindestlohn schnell auf 12 Euro klettert, dann hätten Beschäftigte trotz der Preissteigerung de facto deutlich mehr in der Tasche“, erläutert der Gewerkschafter.
Der Chef der NGG-Region Rosenheim-Oberbayern appelliert an die heimischen Bundestagsabgeordneten, der geplanten Mindestlohn-Erhöhung in Berlin zuzustimmen: „Dass nach einem jahrelangen Ausufern des Niedriglohnsektors Menschen wieder besser von ihrer Arbeit leben können, sollte keine Frage des Parteibuchs sein. Es ist in einem reichen Land wie Deutschland überfällig.“
Wann genau der Mindestlohn in Höhe von zwölf Euro beschlossen wird, ist noch unklar. In der Regel gibt die Mindestlohnkommission alle zwei Jahre eine Empfehlung ab – das nächste Mal im Sommer 2022. Sollte die neue Bundesregierung bis dahin abwarten, würde der gesetzliche Mindestlohn zum 1. Januar 2023 auf zwölf Euro steigen …
Foto: Gewerkschaft NGG Presse
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