Mann randaliert auf Firmengelände eines Unternehmens - Schlag auf den Kopf. Ein 25-Jähriger Beamter derzeit nicht dienstfähig
Gestern Abend gegen 19 Uhr: Die Polizei wurde verständigt, da sich auf dem Firmengelände eines Unternehmens in Stephanskirchen verbotswidrig ein Mann aufhalte. Trotz Aufforderung der Angestellten gehe der Unbekannte einfach nicht und schleiche ständig um das Gebäude herum.
Vor Ort traf die Polizei auf einen wohnsitzlosen 49-jährigen Mann, geboren in Belgien. Der 49-Jährige habe den Platzverweis der Beamten ignoriert. Der Mann sollte daraufhin in Gewahrsam genommen und zur Dienststelle gebracht werden. Plötzlich sei der Mann aber ein paar Meter davongelaufen, konnte von den Polizisten jedoch eingeholt werden.
Der 49-Jährige habe dann angefangen, sich gegen die Festhaltung der Beamten zu wehren und habe mit einer von ihm mitgeführten Krücke aus Metall mit voller Wucht auf den Kopf eines 25-jährigen Polizeibeamten massiv eingeschlagen.
Seiner gleichaltrigen Kollegin schlug der Randalierer mit dem Metallgegenstand mit voller Wucht gegen die Füße und Schienbeine.
Der Renitente nahm im weiteren Verlauf eine Art „Kampfstellung“ gegenüber den Beamten ein und drohte mit weiteren Schlägen mit seiner Metallkrücke. Dabei bemerkten die Polizisten, dass er diese Krücke allem Anschein nach gar nicht als Hilfe benötigt, meldet die PI heute Morgen.
Dem 49-Jährigen wurde der Einsatz von Pfefferspray angedroht und plötzlich ließ er die Krücke fallen.
Von den Beamten wurde er dann widerstandslos festgenommen und Handfesseln wurden angelegt.
Zur Gewahrsamnahme wurde er zur Rosenheimer Dienststelle gebracht, ein Atemalkoholtest verlief bei ihm negativ.
In Absprache mit der Staatsanwaltschaft Rosenheim wird das weitere Vorgehen geprüft. Ein Ermittlungsverfahren wegen eines tätlichen Angriffs sowie gefährlicher Körperverletzung wurde eingeleitet.
Die beiden 25-jährigen Polizeibeamten mussten in der Folge medizinisch behandelt werden, der Beamte ist derzeit nicht dienstfähig. Eine stationäre Aufnahme im Klinikum war aufgrund der erlittenen Verletzungen nicht nötig.
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