18-Jährige vom Amtsgericht Rosenheim zu 500 Euro Geldstrafe verurteilt
Eine 18-jährige Polin, die in Rosenheim lebt, stand jetzt vor dem hiesigen Amtsgericht, weil sie im Zug von München nach Rosenheim ohne Fahrschein unterwegs gewesen war. Bei einer Kontrolle wurde sie erwischt, musste ein „erhöhtes Beförderungsentgelt“ von 60 Euro bezahlen, wurde anschließend der Bundespolizei übergeben und stand nunmehr wegen Betruges vor dem Amtsgericht.
Der Vorsitzende Richter befragte die junge Frau eingehend nach ihrer Ausbildung und ihren wirtschaftlichen Verhältnissen. So konnte man erfahren, dass sie eine Ausbildung zur Zahnarzthelferin deswegen noch nicht beendet habe, weil sie zur Abschlussprüfung nicht zugelassen worden sei. Sie wolle das aber jetzt nachholen, gab sie dem Richter zur Auskunft. „Wenn ich mich anstrenge, schaffe ich das auch.“ Auf die Frage, wovon sie denn jetzt lebe, entgegnete sie, dass sie in der Gastronomie tätig sei und hier ganz ordentlich verdiene.
Für den Richter und den Staatsanwalt war ziemlich schnell klar, dass hier Sozialstunden oder ein Bußgeld als Strafe angezeigt seien, zumal die Angeklagte sich auch geständig zeigte und wohl die Aktion bereute.
Eingedenk der aktuellen Pandemie seien, so der Vorsitzende Richter, Sozialstunden allerdings nur schwierig umzusetzen und so verfügte er nach kurzer Verhandlung, bei der auch die Vertreterin der Jugendgerichtshilfe gehört wurde, ein Bußgeld von 500 Euro.
So war die Reise von München nach Rosenheim für die junge Frau dann doch eine recht teure Angelegenheit. Schwarzfahren lohnt sich nicht.
RP
Der neue Bundesjustizminister will das Strafrecht überarbeiten. Schwarzfahren soll von einer Straftat zu einer Ordnungswidrigkeit herabgestuft werden.
Es kommen im Jahr ungefähr 7000 Leute ins Gefängnis, weil sie ihre Geldstrafe fürs Schwarzfahren nicht zahlen können. 1 Hafttag kostet den Staat bis zu 188 €.
Betrunken Auto fahren ist erst ab 1,1 Promille eine Straftat.
Das stimmt nicht. Alkoholisiert im öffentlichen Straßenverkehr ein Kraftfahrzeug zu führen kann auch schon ab 0,3 Promille eine Straftat (§§ 315c/316 StGB) sein, wenn Ausfallerscheinungen hinzukommen (Schlangenlinien fahren, unsicherer Gang, lallende Sprache etc.). Das nennt man dann relative Fahruntüchtigkeit, gegenüber der absoluten ab 1,1 Promille ;-)
Wenn ich das richtig verstanden habe, ist die Frau ohne Fahrschein gefahren, hat dann 60 Euro Bußgeld bezahlt. Dann wurde sie der Bundespolizei übergeben. Warum? Gilt für Ausländer anderes Recht oder kann es jedem, auch Deutschen passieren, dass sie wegen Schwarzfahren der Bundespolizei vorgeführt werden und letztlich 500 Euro Strafe zahlen müssen ?
Schön, dass wir in diesem Land keine anderen Probleme haben.
Die Dame hat die 60 Euro Bußgeld bezahlt – und damit hätte dann der ganze Spuk auch vorbei sein müssen.
Eine weitere Strafverfolgung halte ich für vollkommen überzogen und unangemessen.
Unabhängig davon, welchen Pass der „Schwarzfahrer“ auch haben mag.
Obwohl die junge Frau, das sogenannte erhöhte Beförderungsentgelt bezahlt hat, musste sie noch vor Gericht.
Wieso wegen Betrugs? Normalerweise kann man nicht zweimal bestraft werden.
Weil das eine mit dem anderen nichts zu tun hat. Schwarzfahren ist eine Straftat (Erschleichen von Leistungen (§265a StGB) und gehört zu den Betrugsdelikten. Oftmals kommt es wegen Geringfügigkeit aber zu keiner Strafverfolgung. Das andere ist das erhöhte Beförderungsentgelt (Verstoß gegen die Geschäftsbedingungen) und dieses wird von der jeweiligen Verkehrsgesellschaft erhoben. Meist obliegt es dieser, ob sie es bei dem erhöhten Beförderungsentgelt belässt oder die „Schwarzfahrt“ zusätzlich bei den Strafverfolgungsbehörden zur Anzeige bringt.
Besonders Bayern beharrte darauf, dass jedes Schwarzfahren vor den „Kadi“ kommt…! Der Schaden für den betroffenen soll besonders groß sein.
Wie schon paar Vorschreiber muss man sich fragen, welche Prioritäten die Bayerische Justiz setzt…..sicher ist, nicht die richtigen!
Während sich mit der Maskenaffäre CSU-Mietglieder 2stellige Millionenbeträge völlig zu unrecht sicherten, wird der/die „kleine Frau oder Mann“ verfolgt und wenn’s sein muss, muss der betroffene auch 20 Euro in einer Ersatzhaft „abbüsen“
Die Verhältnismäßigkeit in Bayern wie Kleinstverstöße verfolgt werden, ist in keinem anderen Bundesland so absurd wie wie bei uns!