18-Jährige vom Amtsgericht Rosenheim zu 500 Euro Geldstrafe verurteilt

Eine 18-jährige Polin, die in Rosenheim lebt, stand jetzt vor dem hiesigen Amtsgericht, weil sie im Zug von München nach Rosenheim ohne Fahrschein unterwegs gewesen war. Bei einer Kontrolle wurde sie erwischt, musste ein „erhöhtes Beförderungsentgelt“ von 60 Euro bezahlen, wurde anschließend der Bundespolizei übergeben und stand nunmehr wegen Betruges vor dem Amtsgericht. 

Der Vorsitzende Richter befragte die junge Frau eingehend nach ihrer Ausbildung und ihren wirtschaftlichen Verhältnissen. So konnte man erfahren, dass sie eine Ausbildung zur Zahnarzthelferin deswegen noch nicht beendet habe, weil sie zur Abschlussprüfung nicht zugelassen worden sei. Sie wolle das aber jetzt nachholen, gab sie dem Richter zur Auskunft. „Wenn ich mich anstrenge, schaffe ich das auch.“ Auf die Frage, wovon sie denn jetzt lebe, entgegnete sie, dass sie in der Gastronomie tätig sei und hier ganz ordentlich verdiene.

Für den Richter und den Staatsanwalt war ziemlich schnell klar, dass hier Sozialstunden oder ein Bußgeld als Strafe angezeigt seien, zumal die Angeklagte sich auch geständig zeigte und wohl die Aktion bereute.

Eingedenk der aktuellen Pandemie seien, so der Vorsitzende Richter, Sozialstunden allerdings nur schwierig umzusetzen und so verfügte er nach kurzer Verhandlung, bei der auch die Vertreterin der Jugendgerichtshilfe gehört wurde, ein Bußgeld von 500 Euro.

So war die Reise von München nach Rosenheim für die junge Frau dann doch eine recht teure Angelegenheit. Schwarzfahren lohnt sich nicht.

RP