Wegen der Corona-Krise - Es geht um das Unterschreiten der sogenannten Lohnsumme
Unternehmen, die in den ersten sieben Jahren nach einer Vererbung wegen der Corona-Krise Mitarbeiter entlassen mussten, verlieren künftig in Bayern nicht mehr automatisch ihre Steuerprivilegien. Bund und Länder einigten sich darauf, dass bei einem coronabedingten Unterschreiten der sogenannten Lohnsumme – etwa durch einen unausweichlichen Abbau von Arbeitsplätzen – auf die Nacherhebung der Erbschaft-/Schenkungsteuer verzichtet werden könne.
Von der Regelung können alle Bundesländer Gebrauch machen, sie gilt zunächst nur für die Zeit zwischen 1. März 2020 und 30. Juni 2022.
Quelle BR
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