Ghanaer in Zurückweisungshaft genommen – Algerier mit neun verschiedenen Personalien gefasst
Die Bundespolizei hat bei Grenzkontrollen in einem internationalen Reisezug kurz vor Rosenheim zwei Männer unabhängig voneinander festgenommen. Ein Ghanaer und ein Algerier mussten wegen fehlender Einreisedokumente aber nicht nur ihre Zugreise beenden. Beide wurden angezeigt und in Zurückweisungshaft genommen. Sie haben Deutschland baldmöglichst wieder zu verlassen.
Der Afrikaner hatte sich mit Kopien eines italienischen Flüchtlingspasses sowie einer italienischen Identitätskarte ausgewiesen. Er gab an, seine echten Papiere in Österreich verloren zu haben. Die Bundespolizisten erkannten jedoch, dass das Lichtbild auf den kopierten Dokumenten nicht mit dem Reisenden übereinstimmt.
Aufgrund des Verdachts der versuchten illegalen Einreise wurde der Mann zur Dienststelle der Rosenheimer Bundespolizei gebracht. Bei der Durchsuchung des Festgenommen fanden die Beamten ein nicht unerhebliches Dokument: Der Festgenommene hatte in einem seiner Schuhe eine slowenische Asylkarte versteckt. Demnach war der Ghanaer in der Vergangenheit bereits in Slowenien als Asylbewerber registriertworden. Dorthin muss der 31-Jährige voraussichtlich schon bald zurückkehren. Um seine Rückkehr sicherzustellen, wurde er auf richterliche Entscheidung hin in Haft genommen.
In demselben Zug überprüften die Bundespolizisten einen Passagier, der nicht nur ohne gültiges Ticket, sondern auch ohne Einreisepapiere unterwegs war. Laut eigener Angaben hatte der Algerier sein ganzes Gepäck in Wien verloren und war nun unterwegs zu seiner zukünftigen Ehefrau. Das Geburtsdatum und die Telefonnummer seiner Verlobten waren dem Mann allerdings nicht bekannt.
Unter der von ihm angegebenen Adresse konnte zudem niemand ausfindig gemacht werden, der für die angeblich bevorstehende Hochzeit in Frage käme. Offenkundig hatte er die Heirat schlicht erfunden.
Mithilfe seiner Fingerabdrücke fanden die Beamten heraus, dass der 34-Jährige bereits mit neun verschiedenen Personalien in Deutschland registriert ist. Mehrfach schon hatte er in der Bundesrepublik Asyl beantragt. 2017 war der algerische Staatsangehörige nach Ablehnung des Asylantrags in sein Heimatland abgeschoben und ein Einreiseverbot gegen ihn verhängt worden. Der Festgenommene wurde auf richterliche Entscheidung hin in eine Haftanstalt gebracht. Von dort aus muss er vermutlich in absehbarer Zeit in sein Heimatland zurück.