57-Jährige vor dem Amtsgericht Rosenheim: „Ich fühle mich verfolgt"

Angeklagt wurde sie wegen Trunkenheit im Verkehr, Nötigung und Beleidigung: Eine 57-jährige aus dem Landkreis Rosenheim erschien dieser Tage mit Rollator im Gerichtssaal und erklärte der Richterin, dass sie nichts aussagen wolle. Im Verlauf der Verhandlung wurde sie mehrmals ausfällig und fiel durch Zwischenrufe auf. Die Richterin verurteilte die Frau schließlich wegen mehrerer Delikte zu neun Monaten Haft – auf Bewährung. Letztere hängt allerdings an einem seidenen Faden.

 

Angeklagt war die 57-Jährige unter anderem wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis. Einer Nachbarin, die gehört hatte, dass die Angeklagte keinen Führerschein besitze, sei aufgefallen, dass sie immer wieder mit ihrem Auto unterwegs war. Das habe sie von ihrem Balkon aus beobachten können. Im Juni 2021 sei die Angeklagte mit ihrem Fahrzeug auf einen Unbeteiligten zugefahren, sodass dieser habe ausweichen müssen, wenn er nicht verletzt werden wollte. Bei dieser Aktion habe sie ihm den ausgestreckten Mittelfinger gezeigt.

Die alarmierte Polizei habe die Angeklagte dann gestellt und einen Blutalkoholtest gemacht und anschließend eine Blutprobe angeordnet. Empört zeigte die Angeklagte dem Gericht ein Foto ihres Oberarms. Diese Blutprobe habe eine schwere Körperverletzung dargestellt. Die Polizei habe sie behandelt wie einen Schwerverbrecher. 1,49 Promille Blutalkohol habe man festgestellt. Gleichzeitig hat die Polizei festgestellt, dass die Angeklagte schon mindestens vier Wochen keinen gültigen Führerschein mehr besessen habe. Ihr Fahrzeug, ein Leasingauto, habe sie auch rechtswidrig besessen, da der Leasingvertrag ungültig gewesen sei.

Einsicht zeigte die Angeklagte nicht. Sie werde vielmehr „verfolgt“. Nachbarn würden sie beobachten und ihr nachstellen. Kurzum, man wolle sie fertig machen.

Die Leasingfirma wollte das Fahrzeug sicherstellen, das habe aber nicht funktioniert, weil man auf Privatgrund nicht abschleppen könne.

Das Gericht würdigte auch die früheren Verfehlungen der Angeklagten, die mehrfach im Bundeszentralregister aktenkundig geworden sei, unter anderem wegen Nötigung, Fahrerflucht, Beleidigung, Unterschlagung und Fahrens ohne Fahrerlaubnis.

Die Angeklagte führte aus, dass sie zu 60 Prozent schwerbehindert sei, mehrere Pfändungen ertragen müsse und auch kein Bankkonto eröffnen könne. Ob sie Schulden habe, fragte die Richterin sie und die Angeklagte antwortete nur: „Weiß ich nicht!“

Da zwei Zeugen wegen einer Infektion mit Covid19 nicht zur Verhandlung kommen konnten, ließ die Richterin die Anklagen wegen Beleidigung und Nötigung fallen. Aber man konnte der Angeklagten ja noch genügend vorhalten.

Der Staatsanwalt würdigte die Taten der Angeklagten und meinte nur, er könne eigentlich gar nichts Entlastendes finden. Die Angeklagte trinke auch tagsüber viel Alkohol und fahre dann, obwohl fahruntüchtig, Auto, wobei sie auch keinen gültigen Führerschein besitze. Er führte dann weiter aus, dass er für die Angeklagte eine Freiheitsstrafe von zehn Monaten beantrage. Dabei fiel ihm die Angeklagte ins Wort und rief laut „Todesstrafe“. Aber auch die Verteidigerin konnte sich den Argumenten der Staatsanwaltschaft nicht entziehen und beantragte 7 Monate Freiheitsstrafe.

Das Urteil der vorsitzenden Richterin lautete dann: neun Monate Gefängnis. Die Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt, worauf die Angeklagte der Richterin ins Wort fiel und laut lachte. Die Richterin erwiderte darauf nur, dass sie das Gefühl habe, die Angeklagte nehme das alles nicht ernst. Als sie ihr dann noch eine Geldstrafe von 1.000 Euro für die Behandlung von Suchterkrankungen auferlegte, wurde die Angeklagte wütend und rief mehrfach, dass sie nicht süchtig sei und das alles eine Intrige gegen sie darstelle. Die Richterin ermahnte sie zur Vorsicht, denn die Bewährung könne jederzeit widerrufen werden, wenn sie die Bewährungsauflagen nicht erfülle. Zu diesen Auflagen gehört nämlich auch, sich in eine Alkoholentzugstherapie zu begeben. Schließlich verbot das Gericht der Angeklagten noch, für mindestens drei Jahre ein Fahrzeug zu führen.

 

RP