Zehn Diebstahlsdelikte und Gewalt gegen Polizei: „Keine positive Sozialprognose" für jungen Mann

Vor dem Schöffengericht Rosenheim stand dieser Tage ein Asylbewerber, dem insgesamt zehnfacher Diebstahl, mehrfache schwere Körperverletzung sowie Erschleichung von Leistungen und ein tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte und Beleidigung vorgeworfen wurde.

Da der Angeklagte der deutschen Sprache nicht mächtig war, wurde eine Übersetzerin bestellt, die das Verfahren synchron übersetzte. Seine Straftaten hatte der junge Mann unter anderem auch in Wasserburg verübt. Er muss für knapp zweieinhalb Jahre in Haft. Eine Bewährung gab es für ihn nicht.

Geboren sei der 25-jährige Angeklagte in Damaskus, habe die Schule wegen des Bürgerkriegs in Syrien nicht abschließen können, deshalb auch keine Berufsausbildung absolviert und befinde sich seit August 2021 in Untersuchungshaft, hieß es in der öffentlichen Verhandlung am Amtsgericht. Der Mann habe Syrien 2018 verlassen und sei über Bulgarien nach Deutschland gekommen. Seit März 2021 lebe er hier, zunächst in Waldkraiburg und später in Wasserburg.

Seit dem 25. Juni des vergangenen Jahres hätten sich die Straftaten gehäuft. Es begann mit mehreren kleineren Ladendiebstählen. Dann, nachdem er am 23. Juli 2021 seinen Abschiebebescheid nach Bulgarien erhalten hatte, ging es Schlag auf Schlag mit den Diebstahlsdelikten, so dass er bis 12. August auf insgesamt  zehn bekannt gewordene Diebstahlsdelikte gekommen sei.

Mit im Spiel sei auch häufig Alkohol gewesen – der Angeklagte räumte ein, bereits morgens mit dem Konsum von Wodka begonnen zu haben, so dass er mitunter alkoholisiert gewesen sei. Er könne sich daher an verschiedene Delikte, die ihm zur Last gelegt würden, auch gar nicht mehr erinnern, so der 25-Jährige. Er zeigte sich vor dem Schöffengericht aber geständig und bereute seine Taten.

Sieben Polizisten als Zeugen

Insgesamt waren sieben Polizeibeamte als Zeugen geladen, die alle bestätigten, dass der Angeklagte habe sehr aggressiv werden können und auch nicht davor zurückgeschreckt habe, seinen eigenen Körper als Waffe einzusetzen.

Bei einem Vorfall habe er versucht, mit seinem Kopf sich selbst und andere zu verletzen, habe seinen Kopf mit voller Wucht gegen andere Köpfe und auch gegen Wände geschlagen, habe wild um sich geschlagen, die Polizeibeamten angespuckt, wobei sein Speichel auch mit Blut getränkt gewesen sei, habe versucht, in den Finger eines Beamten zu beißen und habe erst Ruhe gegeben, als man ihn fixiert hatte und einen Arzt zu Hilfe geholt hatte.

Dann habe er auch damit gedroht, einen Polizeibeamten zu erschießen, habe einen Beamten so verletzt, dass dessen Jochbein stark angeschwollen sei, dessen Brille zerbrochen sei und der Beamte und ein weiterer mehrere Tage hätten krank geschrieben werden müssen.

Die Zeugenaussagen der Polizeibeamten machten deutlich, dass die Körperverletzungen kein Versehen waren, sondern Vorsatz. Der Angeklagte habe die Beamten bewusst verletzen wollen, zumal er bei einem Vorfall auch eine abgebrochene Türklinke verwendet habe, die an der Vorderseite spitz zulaufend abgefeilt worden sei. Man habe ihn einmal gegen seinen Willen ins Krankenhaus gebracht, wo er sediert worden sei. Eine Polizeibeamtin meinte dazu nur: „Es war schon ein Dauerzinnober mit ihm!“

Bei Blutproben wurde eine Blutalkoholkonzentration von 1,21 Promille, ein anderes Mal von 1,84 Promille festgestellt, aber kein Drogenkonsum. Der Vorsitzende Richter befragte den Angeklagten zu seinem Alkoholkonsum-Verhalten. Er trinke nicht regelmäßig, wollte der Angeklagte hierzu das Gericht Glauben machen.

Angeklagter entschuldigt sich bei Beamten

Der Angeklagte war aber in fast allen Anklagepunkten geständig und entschuldigte sich auch ausdrücklich bei zwei Zeugen für sein Verhalten.

Der hinzugezogene Sachverständige Dr. Gerth vom Inn-Salzach-Klinikum in Wasserburg machte in seiner Stellungnahme deutlich, dass die Sozialprognose des Angeklagten auch angesichts seiner Migrationserfahrungen nicht positiv sei. Posttraumatische Belastungsstörungen seien durchaus möglich.

Auffällig war für die Prozessbeteiligten, dass die Gesetzesverstöße nach dem Abschiebebescheid sich deutlich häuften. Ein als Zeuge vorgeladenener Polizeibeamter meinte nur, dass „es praktisch täglich einen Vorgang“ im Zusammenhang mit dem Angeklagten gegeben habe.

Vorbestraft war der Angeklagte bisher nicht, insofern ist es nachvollziehbar, dass die Staatsanwaltschaft für alle Delikte, von den zwölf Straftaten wurde eines zurückgezogen, auf eine Gesamtstrafe von drei Jahren Gefängnis plädierte, während die Verteidigung eine Bewährungsstrafe von ein bis zwei Jahren für ausreichend hielt.

Das sah das Gericht etwas anders und verurteilte den Angeklagten schließlich zu zwei Jahren und fünf Monaten Gefängnis ohne Bewährung. Der seit August 2021 wirksame Haftbefehl bleibt in Kraft und so führten die beiden Polizeibeamten den Angeklagten wieder ab und brachten ihn in die JVA.

Nun wird der Angeklagte, der sich schon in Damaskus heimatlos fühlte, weshalb er immer wieder mit Nachdruck betonte, Palästinenser und nicht Syrer zu sein, auch weiterhin in mehrfacher Hinsicht heimatlos bleiben müssen.

Die Beobachter des Prozesses konnten spüren, dass der Angeklagte dann ein klein wenig aufgeräumter wirkte, wenn er arabisch sprach und sich auf arabisch auch verstanden fühlte.

RP