Und wenn ja, vor oder nach den Faschingsferien ... Heute berät das Bundeskabinett dazu - Landkreis-Inzidenz sinkt
Bei den Corona-Regeln für Urlaubsrückkehrer sollen nun auch für Deutschland Erleichterungen kommen. Das sehen Änderungen der Einreiseverordnung von Gesundheitsminister Karl Lauterbach vor, mit denen sich heute das Bundeskabinett befassen wird. So sollen Länder nur noch als Hochrisikogebiete – mit weitergehenden Auflagen bei der Rückkehr nach Deutschland – eingestuft werden, wenn dort Virusvarianten mit ’stärker krankmachenden Eigenschaften‘ grassieren als die hierzulande dominierende Omikron-Variante.
Die Neuregelungen sollen offenbar aber erst ab der nächsten Woche – Freitag, 4. März – greifen. Am Ende der Faschingsferien also …
Für Kinder unter zwölf Jahren soll es möglich werden, sich nach Rückkehr aus Hochrisikogebieten direkt aus einer sonst anstehenden Quarantäne frei zu testen.
Apropos Winterurlaub:
Österreich hat derweil seine Corona-Maßnahmen bereits kräftig gelockert. Seit dem vergangenen Wochenende bis zum 4. März gilt während eures Aufenthalts die 3G-Regel – auch in Gastronomie, in der Unterkunft oder in der Seilbahn. Ab 5. März fallen alle Corona-Maßnahmen, mit Ausnahme der FFP2-Maske in öffentlichen Verkehrsmitteln und in Geschäften des täglichen Bedarfs (wie Supermarkt, Post, Bank, Apotheke).
Im Zuge der Einreise gilt 3G seit gestern. Bitte beachten, dass Wien die 2G-Regel in der Gastronomie vorerst beibehält.
Die Corona-Inzidenz im Landkreis Rosenheim liegt am heutigen Mittwoch bei weiter gesunkenen 1933 Fällen.
Von nun 67 der im Landkreis zur Verfügung stehenden Intensivbetten der Kliniken insgesamt im Kreisgebiet sind 58 Betten belegt – bei insgesamt acht Patienten dort handelt es sich um Corona-Patienten mit einem schweren Verlauf.
Auch die Stadt Rosenheim liegt heute erstmals seit längerer Zeit ebenfalls nun unter der 2000 – bei nun 1978,3 Fällen in der Inzidenz.