Nächste Woche wird es ernst im Gesundheitswesen: Das Landratsamt Mühldorf informiert über die neue Pflicht
Ab nächster Woche – Mittwoch, 16. März – gilt in medizinischen und pflegerischen Einrichtungen die viel diskutierte, einrichtungsbezogene Corona-Impfpflicht. Das Gesundheitsamt Mühldorf meldet am heutigen Donnerstagnachmittag, dass es sich derzeit verstärkt auf die Umsetzung der gesetzlichen Vorgabe vorbereitet. In den Einrichtungen im Landkreis Mühldorf sei man ebenso dabei, alles dafür vorzubereiten …
Im ersten Schritt haben die Einrichtungs-Leitungen eine Nachweispflicht gegenüber ihren Mitarbeitern angezeigt. Alle Personen, die in den betroffenen Einrichtungen und Unternehmen tätig sind, müssen bis zum Ablauf des 15. März 2022 der Leitung den entsprechenden Impf- oder Genesenen-Nachweis oder alternativ ein ärztliches Attest vorlegen.
Ohne diesen Nachweis sind ab nächsten Mittwoch Neueinstellungen in den von der einrichtungsbezogenen Impfpflicht betroffenen Bereichen gar nicht mehr möglich (wir berichteten).
Das weitere Vorgehen: Zwischen 16. und 30. März melden die Einrichtungs-Leitungen die Personen ohne Nachweis (oder mit zweifelhaftem Nachweis) über das neu geschaffene Online-Portal BayImNa an das Gesundheitsamt.
Am Ende dieser Meldefrist bittet das Gesundheitsamt die Beschäftigten direkt um die Vorlage eines entsprechenden Nachweises und bietet zudem noch einmal ein konkretes Impf- und Beratungsangebot an.
Betroffene Arbeitnehmer müssen somit nicht aktiv mit dem Gesundheitsamt Kontakt aufnehmen, sondern werden ab Anfang April persönlich vom Gesundheitsamt angeschrieben.
Alle Informationen zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht im Gesundheitswesen finden sich zusammengefasst unter
www.lra-mue.de