Verein zum Erhalt der bayerischen Wirtshauskultur enttäuscht vom gestrigen Regierungsbeschluss zur Verlängerung der Corona-Regeln
Nicht mal im Freien ist man im Freistaat ein freier Gast der Gastronomie: Wie im Rahmen der gestrigen Pressekonferenz der Bayerischen Staatsregierung bekannt gegeben wurde – und wie berichtet – macht der Freistaat Bayern nun ab kommenden Sonntag von der sogenannten „Übergangsregelung“ bei den Corona-Schutzmaßnahmen Gebrauch. Damit werden auch die Zugangsregelungen in der Gastronomie nicht, wie ursprünglich geplant, ab dem 20. März fallen, sondern bis zum 2. April verlängert. Für Hotspots kann die Regelung dann auch nach diesem Datum noch weiter bestehen bleiben. Der Verein zum Erhalt der bayerischen Wirtshauskultur (VEBWK) kritisiert diese Beschlüsse am heutigen Mittwoch scharf.
„Die gestrigen Beschlüsse haben sämtliche Hoffnungen der bayerischen Gastronomen zerstört, zeitnah endlich wieder zur Normalität zurückkehren zu können“, schreibt VEBWK-Geschäftsführerin Dr. Ursula Zimmermann heute in einer Pressemitteilung, „für diese, durch die Coronakrise so schwer angeschlagenen Branche, sind derartige Ankündigungen eine reine Hiobsbotschaft.
Zwar gelten die Maßnahmen zunächst erst einmal ’nur‘ bis zum 2. April, über die Hotspot-Regelung kann es dann aber trotzdem zumindest regional weiter zu Einschränkungen kommen.“
Fakt sei, dass die von der Staatsregierung getroffenen Beschlüsse wieder einmal zu mehr Unsicherheiten und Ängsten in der Gastronomie-Branche führen werden.
Dr. Zimmermann: „Unsere Wirte und ihre Teams hatten mit dem 20. März als ‚Freedom Day‘ fest gerechnet“, so Dr. Zimmermann, „dass nur wenige Tage vor diesem Datum wieder einmal alle Pläne über den Haufen geworfen werden, ist für uns definitiv nicht tragbar. Die Gastronomen und ihre Mitarbeiter
brauchen Planungssicherheit – diese ist seit Beginn der Coronakrise nicht mehr gegeben. Die verheerenden Folgen zeigen schon jetzt, beispielsweise durch den steigenden Personalmangel: Wir erleben derzeit eine deutliche Abwanderung von Gastronomiemitarbeitern in andere Branchen. Das ist für unsere Betriebe natürlich eine Katastrophe.“
Sogar in der Außengastronomie gelte jetzt also vorerst weiterhin die „3G-Regel“. Und das, obwohl sich sogar Experten seit langem gegen derartige Maßnahmen im Freien aussprechen.
„Das ist für uns nicht verhältnismäßig und wird lediglich wieder einmal zum Schaden unserer Gastronomen sein“, kritisiert die Geschäftsführerin, „ähnlich verhält es sich auch mit der ‚Hotspotregelung‘ in Bayern. Die Gäste werden dann einfach einen Landkreis weiter fahren, um dort ohne strenge Auflagen ein Restaurant besuchen zu können. Der Nutzen der Maßnahme ist daher fraglich, die wirtschaftlichen Einbußen der betroffenen Gastronomiebetriebe werden jedoch enorm sein.“