Ab sofort gilt nur mehr die Maskenpflicht in den Kirchen - „Ohne am Platz" bei genügend Abstand zum Nächsten
Die Kirchengemeinden im Freistaat müssen den Zugang zu Gottesdiensten nicht mehr länger beschränken. Das hat das bayerische Gesundheitsministerium mitgeteilt. Somit gibt es ab sofort keine Höchstbesucherzahl mehr in Abhängigkeit von der Raumgröße der Kirche, wie der BR berichtet.
Die Maskenpflicht bleibe aber auch hier in Kraft. Am festen Sitz- oder Stehplatz darf die Maske in der Kirche abgenommen werden, wenn der Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen, die nicht demselben Hausstand angehören, zuverlässig gewahrt bleibe …