Keine Kerzen und Deko mehr an Baum-Urnengräbern am Herder. Die Friedhofsverwaltung verweist auf Satzung
Nicht satzungskonformer Grabschmuck wird entfernt. Mit diesen und weiteren Sätzen in einem Schreiben der Stadt Wasserburg an Urnenbesitzer wurde unter anderem eine Familie konfrontiert, die am Herder einen Platz für ihren Angehörigen in einem Baum-Urnengrab nutzen. „Wir haben von der Friedhofsverwaltung ein Schreiben erhalten, dass unser Baum-Urnengrab nicht den Vorgaben der Satzung entspricht“, heißt es von zwei Brüdern, die das Anliegen in Vertretung für ihre Mutter in der Bürgerfragerunde vorbrachten.
„Unsere Frage wäre, ob man die Satzung vielleicht etwas ausweiten kann, denn wir dürfen keine Grablichter dort stehen haben, keine Deko oder Pflanzen. Alles wirkt dadurch sehr unpersönlich“, erinnert sich der Bürger weiter. „Es steht in der Satzung, dass jeglicher Grabschmuck untersagt ist“. Das älteste Baum-Urnengrab am Herder stammt aus dem Jahr 2015. Auch dort sei Dekoration vorhanden.
Vermutlich einige Jahre lang duldete die Friedhofsverwaltung wohl zusätzlich aufgestellte Gegenstände oder Blumen. Jetzt das Durchgreifen in Bezug auf die Satzung.
Es sei richtig, dass man jetzt den Vollzug der Satzung angehe, bejahte Bürgermeister Michael Kölbl.
„Baumurnengräber sind laut Satzung anders zu behandeln als andere Gräber und das Erscheinungsbild bei Wald-Urnengräbern ist sehr wichtig. Es soll eine waldähnliche äußere Erscheinung geben. In der letzten Zeit hat sich dies enorm entwickelt, kleine Aufschüttungen, Steine, große Pflanzen oder große Gegenstände wurden an den Urnengräbern abgestellt“, berichtete Michael Kölbl. „So sei es nicht in der Satzung hinterlegt und darauf legen wir aber Wert“.
Deshalb habe man alle Urnengrab-Besitzer angeschrieben und die Sachlage erläutert. Bisher seien viele positive Rückmeldungen gekommen. Man würde verstehen, dass sich die Friedhofsverwaltung mit dem Erscheinungsbild auseinandersetze, hieß es von vielen Urnengrab-Besitzern, berichtet Kölbl. „Beim Kauf eines Urnengrabs unterschreibt man eine Verpflichtungserklärung, darin stehen auch die Bedingungen und Möglichkeiten“, gibt der Rathauschef zu bedenken. „Darauf achten wir jetzt ganz gezielt“, so Kölbl. Es sei in letzter Zeit sehr schlampig geworden.
Abgelegte Blumen oder Schalen seien länger dort geblieben als haltbar gewesen, wenn der Wind die niedergelegten Pflanzen weg geweht habe, hätte es wirklich wild ausgesehen. Man möchte mit der Einhaltung der Satzung erreichen, dass alles wieder dem Sinn entspräche. „An großen Feiertagen sowie Geburts- oder Todestagen darf aber Blumenschmuck niedergelegt werden oder eine Kerze hingestellt werden. Aber das sind eben die Ausnahmen“, größeren Auswüchsen wollen wir Einhalt gebieten“ bittet Kölbl um Verständnis.
Die beiden Brüder zeigten sich nicht begeistert von den Aussagen des Stadtoberhaupts. „Es ist schade, dass man vor einiger Zeit persönliche Dinge wie Kerzen, Blumen oder dauerhaft an der Urnengrab-Platte angebrachte Dekoration geduldet hatte und sich erst jetzt auf die Satzung beruft“, heißt es im Nachhinein von einem der anwesenden Brüdern im Gespräch mit der Wasserburger Stimme. Er habe sich mit seiner Familie damals die Baum-Urnengräber angesehen und das Erscheinungsbild mit den liebevollen Deko-Elementen, die dort abgelegt wurden bei den Bestands-Urnengräbern, als sehr ansehnlich empfunden. „Genau deshalb haben wir uns für solch ein Baum-Urnengrab entschieden gehabt“, so der Wasserburger weiter. Es mache ihn traurig, dass die Satzung nun so strikt gehalten werde und die persönliche Gedenkstätte für seinen Vater nun besonders nüchtern bleiben müsse. Auch andere Urnen-Besitzer seien keineswegs begeistert von dem Vorstoß der Stadt, die jetzt auf die Satzung bestehe. Seiner Mutter müsse er jetzt erklären, dass nichts mehr auf der Urnenplatte liegen oder stehen dürfe, und so das Gedenken besonders unpersönlich vonstattengehen müsse.
Im Schreiben der Friedhofsverwaltung an die Urnenbesitzer heißt es: „Wir fordern Sie auf, den nicht zulässigen Grabschmuck bis zur gesetzten Frist zu entfernen. Zukünftig wird nicht satzungskonformer Grabschmuck unverzüglich entsorgt. Vorsorglich möchten wir Sie darauf hinweisen, dass die Stadt Wasserburg die erforderlichen Arbeiten in Auftrag geben wird, falls Sie Ihrer Pflicht innerhalb der Frist nicht nachkommen. Die hierbei entstehenden Kosten müssten Ihnen natürlich in Rechnung gestellt werden“.
Meine Meinung. Den Trauernden sollte man die Wahl des Grabschmuckes weiter überlassen,denn oft sind es persönliche Erinnerungen die Sie mit dem verstorbenen verbinden und erinnern.
In welcher Zeit leben wir wenn mir das trauern per Satzung aufgezwungen wird.Langsam wird es zuviel.
Etwas von einem Grab zu entfernen ist und bleibt Diebstahl.
Ich gehe auch nicht in eine Kirche und nimm einen Kerzenleuchter mit nur weil er mir nicht gefällt.
Da Bürgermeister macht sich immer beliebter bei den Bürgern!!
Wann ist die nächste Bürgermeisterwahl wieder?
Sonst habt ihr keine anderen Probleme!
Es ist erschreckend, um was wir uns Gedanken machen und an was wir uns stören. Grablichter und Blumen! Mag sein, dass man unterschrieben hat, in einer Ausnahmesituation und dabei nicht alles genau verstanden und überblickt hat!
Ich finde es traurig, dass einem leider auch noch nach dem Tod die Bürokratie im Nacken hängt!
„Es sieht wild aus“…..es gibt Orte da sieht es zur Zeit wirklich wild aus!
„…erforderlichen Arbeiten in Auftrag geben wird, falls Sie Ihrer Pflicht innerhalb der Frist nicht nachkommen“ MaW. „Da steht eine Kerze vor’m Grab. Das müssen die Nachkommen gewesen sein. Denen drücken wir die Beseitigungskosten auf’s Auge.“ Eine erbärmliche (juristische) Argumentation, das sollte Hrn BGM Kölbl (SPD, dann erst recht) bewußt sein.
Vielleicht wäre es auch ratsam die Satzung vorher zu lesen? Dann wüsste man, was man wo darf. Ich hatte mit Grabschmuck noch nie ein Problem.
Das kein Grabschmuck sein darf betrifft nur die Siebenwand und die Baumurnengräber .Die normalen Erdgräber sind davon nicht betroffen .Lesen sie ach dem ihr Angehöriger gestorben ist und es um die Beerdigung geht noch eine 15seitige Satzung durch bevor sie sich für ein Grab entscheiden ?
Unmöglich, das waldähnliche erscheinsungsbild soll nicht beeinträchtigt werden, es geht hier um die trauer der angehörigen und um die wertschätzung der verstorbenen und nicht um ein erscheinungsbild, die stadt wasserburg selber sieht auch nicht mehr so schön aus wie früher, da sollte man lieber anpacken und nicht trauernde familien angreifen.
Das ganze ist kein Waldfriedhof .!!Er ist am Waldrand wo es genauso normale Erdgräber eine Urnenwand und eben die Urnen Baumgräber (es sind 5 Urnenplätze um jeden extra gepflanzten Baum rum )gibt .
Empathieloser, sinnloser Amtsschimmel.
Wir haben im Leben genug Verbote und Einschränkungen. (…)
Ich stimme der Verwaltung zu. Jeder weiß bei der Wahl was erlaubt ist oder nicht.
Dann sollen Dekofreunde ein klassisches Grab nehmen
Das ganze hatt ja nichts mit „Deko“ zu tun .Ein Grab ist immer noch ein Platz an dem man um seinen verstorbenen trauert und gedenkt .Die Kerze hatt in der Kirche einen symbolische Bedeutung in Verbindung mit dem Tode eines Menschen oder gibt es den Spruch nicht „das,ewige Licht Leuchte ihnen „,oder das Licht einer Osterkerze …
Bin deiner Meinung Stephan. Wenn ich mich für den waldfriedhof entschieden habe, dann soll man den Wald auch achten. Im Wald hat Plastik und Kerzen nichts verloren.
Gegen Blumen und mal eine Kerze hätte es bestimmt keine Beanstandungen gegeben.
Ich komme regelmäßig zum Herder Friedhof, das war schon lange kein schöner Anblick mehr. Leere Grabkerzen, vertrocknete Blumen .
Die standen oftmals das ganze Jahr dort. Genauso bei den Sternen Kindern . Es wurde nichts weggeräumt.
Schön hat das nicht ausgesehen und da bin ich nicht alleine mit dieser Meinung.
Ich kann mich Stephan und Elisabeth nur zustimmen. Waldfriedhof ist Waldfriedhof, der sollte auch naturbelassen bleiben.
Der Friedhof am Herder ist kein Waldfriedhof .Der einzige Unterschied zum Friedhof in der Stadt sind die Baumurnengräber die es nur am Herder gibt .
Nun, wer sich gezielt für ein Baumgrad entschieden hat suchte sicherlich den Bezug zur Natur. Die Einfachheit und die daraus resultierende Schönheit OHNE all dem Klimbim!
In der Natur gibt es aber auch Blumen und Pflanzen
Auch ich kann Stephan nur beipflichten! Es gibt verschiedene Arten von Gräbern! Und wenn ich mich für einen Waldfriedhof entscheide, weil er am wenigsten Arbeit macht und am billigsten ist, muss ich mich auch an die entsprechenden Vorschriften halten! Dann muss sich für ein klassisches Grab oder ein normales Urnengrab entschieden werden – da kann man auf die Grabfläche so viele Kerzen, Blumen u.ä. stellen wie mir beliebt!
Selbst bei den normalen Gräber gibt es welche die eher etwas heruntergekommen sind .Das liegt eher an der Einstellung der Angehörigen als ob es viel oder wenig Arbeit macht oder ob es billiger oder teurer ist
ich geh regelmäßig durch den friedhof, und mich haben diese „auswüchse“ noch nie gestört, eher berührt als ausdruck der individuellen trauer, bitte lassen und tolerieren!!!
Eine leisere und pietätvollerer Umgang mit dem Thema wäre besser für die Stadt und Grabbesitzer gewesen.
Die Friedhofsverwaltung hätte sicher ein Schreiben an alle betroffenen senden können mit einer Frist, den Forderungen nachzukommen.
Jetzt ist die Sache in der Öffentlichkeit, wo sie auf keinen Fall hin gehört…!
Hoffentlich finden die Parteien eine Lösung, mit der alle zufrieden sind…!
@Bernhard F. es war immer wieder Thema. Nach Jahren der Nichtbeachtung von leisen und pietätvollen Ermahnungen wird jetzt einfach die Konsequenz gezogen.
Es mag schon sein das es ab und zu etwas zu voll gewesen ist das streit ich nicht ab .Aber so ganz ohne irgendwas ( Kerzen oder ein Gesteck ) wirkt die Wand oder auch die Gräber schon sehr steril und man merkt gar nicht das man an den verstorbenen denkt .
Das Problem ist der fehlende Raum für Trauerrituale bei diesen Gräbern. Alles soll pflegeleicht sein, doch Platz für einen Blumenstraß, eine Laterne oder persönliche Gegenstände braucht fast jeder, der seine Trauer bewältigen muss.
Da hilft auch keine Satzung mit Verboten und Vorschriften. Der Mensch hat das natürliche Bedürftnis dem Verstorbenen seine Liebe zu zeigen. Blumen, Kerzen und andere Dinge sind Symbole und dienen als Werkzeuge für die Trauerbewältigung. Es gibt zahlreiche Bücher und Studien zu diesem Thema.
Man muss bei jeder Grabart die zu erwartende aktive Nutzung der Hinterbliebenen mit einplanen. Verbote in Satzungen reichen nicht aus, um das menschliche Bedürftnis auszuschalten.