29-Jährige aus dem Altlandkreis Wasserburg vor dem Amtsgericht Rosenheim
Die 29-jährige Angeklagte aus dem Altlandkreis Wasserburg fuhr nach einem traumatischen Erlebnis in der Nacht mit ihrem Auto von München auf der B304 Richtung Wasserburg und wurde kurz vor ihrem Ziel von der Polizei angehalten, weil sie mit dem Pkw in Schlangenlinien unterwegs war. Wegen der Fahrt unter Alkoholeinfluss stand sie jetzt vor dem Amtsgericht Rosenheim.
Sie sei allein erziehende Mutter eines dreijährigen Kindes, sie arbeite in München und müsse eigentlich jeden Tag mit dem Pkw zur Arbeit fahren, so die 29-Jährige. An diesem Tag sei sie einfach losgefahren und habe nicht darauf geachtet, ob sie noch fahrtüchtig sei.
Bei der Blutprobe wurden 1,90 Promille Alkohol gemessen und der Führerschein wurde sofort sichergestellt.
Sie habe der ganze Vorfall und ihr Fehlverhalten derart beeindruckt, dass sie unmittelbar danach den Alkoholkonsum eingestellt habe. Sie habe diesen Verzicht auch offiziell prüfen lassen. Die jeweiligen Tests hätten ergeben, dass sie nach dem Tag, an dem ihr Führerschein von der Polizei sichergestellt worden war, keinen Alkohol mehr konsumiert habe.
Da die Abstinenzkontrollen positiv ausgefallen sind, die Angeklagte mit einem rigorosen Abstinenz-Training begonnen hat und sie auch sonst im Bundeszentralregister nicht aktenkundig ist, lobte die Richterin Julia Vogel das „bilderbuchmäßige Nachtatverhalten“.
„Es tut mir sehr leid, was ich gemacht habe“, äußerte sich die Angeklagte dazu und war mit der Verurteilung zu 60 Tagessätzen à 45 Euro Geldstrafe (2.700 Euro) einverstanden. Den Führerscheinentzug legte die Richterin auf fünf Monate fest.
Die Angeklagte müsse Vieles alleine stemmen, sei immer wieder auf sich selbst verwiesen und zeige eine gute Prognose, meinte die Richterin abschließend.