CSU-Landtagskandidaten werden nach der Sommerpause nominiert
Der CSU-Kreisverband Rosenheim-Land wird nach der Sommerpause seine Kandidaten für die Landtagswahl 2023 nominieren. Diesen Zeitplan gibt das Landeswahlgesetz vor. Laut diesem ist eine offizielle Wahl des Stimmkreisbewerbers in einer Mitglieder- oder Vertreterversammlung frühestens ab 14. August 2022 möglich. „Die Vertreterversammlungen für die Wahl der Rosenheimer Stimmkreisbewerber der CSU werden gegen Ende des dritten oder zu Beginn des vierten Quartals stattfinden“, so die Kreisgeschäftsführerin Mihaela Hammer.
„Bei dieser Vorbereitungen bedarf es sorgfältiger interner Gespräche. Die Zeit bis zur Delegiertenversammlung werden wir nutzen, um uns über mögliche Kandidatinnen und Kandidaten Gedanken zu machen. Dazu gibt es eine einstimmige Zustimmung des Kreisvorstandes. Jeder Bewerber braucht eine große Unterstützung in der Partei, aber auch eine große Akzeptanz aus der Rosenheimer Bevölkerung und Gesellschaft“, so der CSU-Kreisvorsitzende Klaus Stöttner.
Durch die Wahl des West-Stimmkreisabgeordneten Otto Lederer zum Landrat ist eine Nachbesetzung notwendig. In der Struktur des CSU-Kreisverbandes ist die Vertreterversammlung das wichtigste Organ der Partei. Diese entscheidet ausschließlich über die Nominierung der Kandidaten, ihr soll nicht vorgegriffen werden.
Des CSU-Kreisvorstand wird sehr sorgfältig vorab beraten, um den Delegierten einen oder mehrere Kandidaten vorzuschlagen.
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