38-jähriger Mann muss sich wegen eines „räuberischen Diebstahls" vor Gericht verantworten

Vor dem Schöffengericht beim Amtsgericht Rosenheim ist ein 38-jähriger Mann angeklagt. Vorgeführt wurde er aus der Untersuchungshaft, die Hände in Handschellen gelegt und am Körper fixiert. Dem Maler und Lackierer wird zur Last gelegt, im November 2021 in Reitmehring einen räuberischen Diebstahl begangen zu haben.

Sein Rechtsanwalt gab zur Sache zu Protokoll, dass sein Mandant an die Tat keine Erinnerung mehr habe, gleichwohl die Tat einräume. Er habe an jenem Tag einige Benzodiazepine zu sich genommen. Warum er so viele genommen habe, wisse er auch nicht.

Was war an jenem Abend geschehen? Hierzu wurde die Kriminalhauptkommissarin vernommen, die seinerzeit die Ermittlungen geführt hatte. In Reitmehring sei das Fahrzeug des Geschädigten abgestellt gewesen, als der Angeklagte dort eindrang und versuchte, das Fahrzeug auszurauben. Unter anderem ging es um einen Geldbeutel mit 70 Euro Inhalt. Als der Eigentümer des Fahrzeugs hinzutrat, entwickelte sich ein Handgemenge, in dessen Folge der Geschädigte mehrfach bedroht wurde. Der Angeklagte schlug ihm offenbar ins Gesicht, bis das Opfer aus dem Mund blutete. Dabei habe der Angeklagte gedroht: „Ich bring dich um, ich mach dich fertig!“ Sie habe den Eindruck gehabt, dass der Angeklagte „bei der Tat gelinde gesagt, neben der Kappe“ gestanden sei, sagte die Polizeibeamtin.

Anschließend wurde der Geschädigte vernommen. Er sei selbstständig und mache Schätzungen für Versicherungen. Aus diesem Grund habe er das Auto an jenem Tag bei seiner Firma abgestellt und wollte Akten ins Gebäude tragen. Sein Fahrzeug habe er in dieser Zeit nicht abgesperrt. Als er vom Büro zurück zum Fahrzeug gekommen sei, habe er bemerkt, dass sich jemand in seinem Fahrzeug zu schaffen mache. Er habe diesen Mann sofort zur Rede gestellt und dieser habe daraufhin auf ihn eingeschlagen. „Der ist mir ziemlich an die Wäsche“, meinte der Geschädigte und führte weiter aus, dass sein Fahrzeug durchwühlt gewesen sei. Als der Geschädigte sich wehrte und erklärte, dass er Kampfsport betreibe, habe der Angeklagte versucht zu fliehen, habe dabei etwas weggeworfen, was, wisse der Geschädigte nicht. Der Geldbeutel ist bei dieser Aktion verschwunden und ist bis heute nicht mehr aufgetaucht. Im nahe gelegenen Bahnhofsgebäude wurde später der Rucksack des Geschädigten gefunden. Wie dieser Rucksack dorthin gekommen sei, konnte niemand erklären.

Die vorsitzende Richterin Melanie Bartschat vernahm noch zwei weitere Zeugen, die den Vorfall beobachtet hatten. Der Angeklagte, ließen sie ein, habe versucht zu fliehen und man habe ihn festgehalten. Einen Rucksack oder einen Geldbeutel hätten sie aber nicht gesehen. Schließlich begutachtete die Richterin noch die Fotos vom Fahrzeug. Dazu meinte sie nur: „Die Unordnung im Fahrzeug lässt sich nicht alleine auf den Angeklagten zurückführen.“

Der Geschädigte war nach der tat im Krankenhaus in Traunstein zur weitern Behandlung , dort habe man eine Schädelprellung und eine Zungenverletzung diagnostiziert. Dann wollte die vorsitzende Richterin aus dem Bundeszentralregister vortragen und meinte nur, dass der Angeklagte dort zwölf Einträge habe.

Dazu kam es aber nicht, da die Verhandlung zwischenzeitlich knappe drei Stunden andauerte. Deshalb wurde die Verhandlung unterbrochen, der Angeklagte wieder in Handschellen abgeführt und die Verhandlung vertagt.

RP

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