Geschenkte E-Bikes – mit aufgebrochenen Schlössern?

Der serbische Staatsangehörige war nicht in der Lage, Kaufbelege oder sonstige Eigentumsnachweise zu erbringen. Außerdem verfügte er weder über Ladekabel noch über die zum jeweiligen E-Bike gehörenden Akku-Schlüssel. Bei der Überprüfung seiner Papiere fiel den Rosenheimer Bundespolizisten zudem auf, dass es sich bei dem ausgehändigten Führerschein um eine „glatte“ Fälschung handelt.
Die eingeschaltete Grenzpolizeiinspektion in Raubling ermittelt gegen den Mann wegen Urkundenfälschung, Fahrens ohne Fahrerlaubnis und Diebstahls. Da sich bei der weiteren Überprüfung seiner Personalien herausgestellt hatte, dass gegen den Serben im April 2021 bei seiner Abschiebung gleichzeitig ein Einreise- und Aufenthaltsverbot für Deutschland verhängt worden war, „kassierte“ er auch noch eine Strafanzeige wegen illegalen Aufenthalts. Er wird voraussichtlich schon bald mit einem umfassenden Strafverfahren rechnen müssen.
Schaufenster

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