31-Jähriger verletzt einen Beamten - Bereits rund 50 Mal polizeilich in Erscheinung getreten - Jetzt in Wasserburger Klinik eingewiesen
Die Rosenheimer Bundespolizei hat gestern einen gambischen Staatsangehörigen festgenommen. Er war ohne Fahrschein in einem Regionalzug unterwegs. Als er beim Halt in Rosenheim von der Weiterfahrt ausgeschlossen wurde, griff er die verständigten Bundespolizisten tätlich an und verletzte sogar einen Beamten.
Bei der Fahrscheinkontrolle im Zug von München nach Rosenheim konnte der Gambier dem Zugbegleiter kein gültiges Ticket vorlegen. Daraufhin informierte der Bahnangestellte die Bundespolizei. Bei Eintreffen des Regionalzuges am Bahnhof Rosenheim wurde der 31-Jährige schon von den alarmierten Bundespolizisten erwartet.
Die Bundespolizei: Als diese die Personalien des Mannes feststellen wollten, war dieser extrem aufgebracht und wurde zunehmend aggressiv. Immer wütender fuchtelte er wild mit seinen Armen umher. Er schubste einen der eingesetzten Beamten und griff ihn unvermittelt mit einem Faustschlag an. Dabei wurde der Bundespolizist im Hals- und Kopfbereich verletzt. Laut einer Diagnose im Rosenheimer Klinikum erlitt er eine Schädelprellung.
Nach ersten Erkenntnissen handelt es sich bei dem gambischen Staatsangehörigen um einen Asylbewerber. Er ist in der Vergangenheit bereits rund 50 Mal polizeilich in Erscheinung getreten. Mithilfe seiner Personalien fand die Bundespolizei zudem heraus, dass ihm allein in diesem Jahr schon mehrfach Straftaten, wie Körperverletzung, Hausfriedensbruch oder Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, vorgeworfen wurden.
Bei seiner Durchsuchung entdeckten die Beamten außerdem ein Päckchen mit etwa 100 Gramm weißem Pulver. Ein erster Test deutete darauf hin, dass es sich um Betäubungsmittel handeln muss.
Somit hat sich der aggressive Afrikaner voraussichtlich nicht nur wegen tätlichen Angriffs und Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte, sondern auch wegen Leistungserschleichung und Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz strafrechtlich zu verantworten. Er wurde aufgrund seiner psychischen Verfassung vorerst in eine Wasserburger Klinik eingeliefert.
Die Staatsanwaltschaft behält sich nach Überprüfung seines Gesundheitszustandes vor, Untersuchungshaft zu beantragen.