Rosenheimer Bundespolizei ermittelt gegen Syrer, Österreicher und Türken
Am Wochenende hat die Bundespolizei in drei Fällen Ermittlungen wegen Einschleusens von Ausländern aufgenommen. Die mutmaßlichen Schleuser sind unabhängig voneinander bei Grenzkontrollen auf der A93 festgestellt worden. Im selben Zeitraum hat die Rosenheimer Bundespolizeiinspektion insgesamt rund 40 Personen wegen versuchter illegaler Einreise angezeigt, darunter zehn türkische Staatsangehörige, die ohne die erforderlichen Papiere mit dem Zug nach Rosenheim gefahren sind.
In der Grenzkontrollstelle nahe Kiefersfelden stoppten Bundespolizisten am Samstagabend einen in Deutschland zugelassenen Pkw. Am Steuer des Wagens saß ein Syrer, der sich mit einer deutschen Aufenthaltserlaubnis und seinem Führerschein ausweisen konnte. Einen Reisepass hatte er nicht dabei. Drei seiner vier Mitfahrer, ebenfalls syrische Staatsangehörige, verfügten nicht über die erforderlichen Dokumente für die Einreise nach Deutschland. Sie wurden wegen ihres illegalen Einreiseversuchs, der 25-jährige Fahrzeugführer wegen Einschleusens angezeigt. Nach ersten Erkenntnissen sind alle Fahrzeuginsassen in der Vergangenheit bereits in Niederbayern registriert worden. Daher wurden sie nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen an die dortigen Behörden weitergeleitet.
Eine Strafanzeige wegen des Verdachts der Schleuserei musste auch ein 28-jähriger Pkw-Fahrer entgegennehmen. Der Österreicher beförderte in seinem Auto drei türkische Staatsangehörige. Bei der Kontrolle auf der A93 nahe Kiefersfelden konnte keiner der drei jungen Männer die nötigen Grenzübertrittspapiere vorweisen. Ersten Ermittlungen zufolge waren sie bereits in Österreich registriert. Ihnen wurde die Einreise verweigert, sodass sie ins Nachbarland zurückkehren mussten.
Bei Grenzkontrollen auf der Inntalautobahn stoppten die Bundespolizisten einen Wagen mit deutschen Kennzeichen. Der 33-jährige Türke am Steuer konnte sich ordnungsgemäß ausweisen. Seine beiden Landsleute waren hingegen nicht in der Lage, einen Reisepass vorzulegen. Nach ersten Erkenntnissen handelt es sich um Bekannte des Fahrzeugführers. Die Rosenheimer Bundespolizei hat die zwei türkischen Staatsangehörigen jeweils wegen des illegalen Einreiseversuchs angezeigt. Gegen ihren Fahrer ermitteln die Beamten wegen Einschleusens von Ausländern.
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