Von unserer Partner-Fahrschule Eggerl: Der Verkehrstipp der Woche (150)

Wenn die Führerscheinprüfung schon etwas zurückliegt, stellt sich immer wieder die Frage, wie die eine oder andere Regelung im Straßenverkehr lautet. Deshalb klärt das Team der Fahrschule Eggerl an dieser Stelle wöchentlich über Verkehrsfragen auf. Heute geht es um das autonome Fahren.

>>Wenn über die Zukunft des motorisierten Individualverkehrs gesprochen wird, fällt ein Begriff zwangsläufig: der des autonomen Fahrens. Doch was ist darunter eigentlich zu verstehen und wie weit sind wir auf dem Weg hin zum fahrerlosen Auto? Das wollen wir in dieser Woche anhand der fünf Stufen des automatisierten Fahrens erklären.

Stufe 1: Assistiertes Fahren

Dieses Level erreichen so gut wie alle modernen Fahrzeuge. Parkassistenten erleichtern das Einparken, Tote-Winkel-Assistenten warnen vor Gefahren und Notbremsassistenten sorgen in Notfallsituationen für Sicherheit. Der Fahrer muss weiterhin lenken, bremsen und beschleunigen und bleibt jederzeit für das sichere Vorankommen verantwortlich.

Stufe 2: Teilautomatisiertes Fahren

Auch dieses Level wird mittlerweile von einigen Fahrzeugen erreicht. Durch die Kombination verschiedener Fahrassistenten ist das Fahrzeug in der Lage, beispielsweise bei Stau auf der Autobahn kurzzeitig das Steuer zu übernehmen und selbstständig zu beschleunigen und zu bremsen. Der Fahrer bleibt jedoch jederzeit in der Verantwortung und haftet bei Unfällen.

Stufe 3: Hochautomatisiertes Fahren

Diese Stufe ist aktuell noch Zukunftsmusik. Beim hochautomatisierten Fahren ist das Fahrzeug in der Lage, für eine gewisse Zeit alle Tätigkeiten des Fahrers zu übernehmen. Dieser darf seine Aufmerksamkeit temporär vom Straßenverkehr abwenden und zum Beispiel sein Smartphone benutzen oder sich den Mitfahrern auf dem Rücksitz zuwenden. Allerdings muss er jederzeit das Steuer übernehmen können, sobald das Auto ein entsprechendes Signal gibt. Für automatisiertes Fahren der Stufe 3 gibt es mit dem §1a Straßenverkehrsgesetz (StVG) in Deutschland bereits eine rechtliche Grundlage. Allerdings wurden bisher keine entsprechenden Systeme für den regulären Betrieb auf öffentlichen Straßen zugelassen.

Stufe 4: Vollautomatisiertes Fahren

Auf Level 4 ist das Fahrzeug auch in komplexen Verkehrssituationen wie beispielsweise im innerstädtischen Verkehr oder in Baustellen in der Lage, selbstständig zu navigieren. Das Auto kann damit auch komplette Fahrten übernehmen. Den Insassen ist es erlaubt, andere Tätigkeiten zu übernehmen oder zu schlafen. Ein Fahrer, der unter Umständen eingreifen kann, bleibt jedoch erhalten. Kommt der Fahrer der Aufforderung nicht nach, das Steuer zu übernehmen, kann und darf das Fahrzeug einen sicheren Zustand herstellen und beispielsweise einen Parkplatz ansteuern. Während der vollautomatisierten Fahrt wird der Fahrer von der Verantwortlichkeit und der Haftung entbunden. Eine rechtliche Grundlage für vollautomatisierts Fahren der Stufe 4 ist aktuell noch in der Ausarbeitung bzw. Abstimmung.

Stufe 5: Autonomes Fahren

Beim autonomen Fahren entfällt die Rolle des Fahrers komplett, das Fahrzeug ist jederzeit selbstständig unterwegs. Deshalb können auch technische Einrichtungen wie Lenkrad oder Pedale entfallen. Das Fahrzeug kann alleine unterwegs sein oder Passagiere transportieren.

Der Einsatz echter autonomer Fahrzeuge dürfte noch einige Jahre auf sich warten lassen. Schätzungen gehen davon aus, dass sie in etwa ab dem Jahr 2040 im realen Straßenverkehr unterwegs sein könnten. Allerdings wird auch dann ihr Einsatz zunächst auf niedrige Geschwindigkeitsbereiche im innerstädtischen Verkehr beschränkt sein. In den allermeisten Fällen wird es also auch in den kommenden Jahrzehnten noch Fahrer geben, die in manchen Situationen eingreifen und das Fahrzeug steuern können. Auf dem langen Weg hin zum autonomen Fahren werden dem Fahrer jedoch viele Tätigkeiten nach und nach abgenommen werden. In wenig komplexen Verkehrssituationen wie der Fahrt auf der Autobahn werden Autos und Lkws schon bald auch längere Strecken selbstständig zurücklegen können.

Unser Tipp: die Entwicklung des autonomen Fahrens ist in vielerlei Hinsicht spannend. Dies trifft zum einen auf die technische Dimension zu. Anderseits wirft das Thema auch rechtliche und ethische Fragen auf. Wer haftet bei einem Unfall? Wie soll ein System in Dilemmasituationen entscheiden? Mittlerweile gibt es einiges an Literatur aus allen möglichen Bereichen dazu, deren Lektüre wir Ihnen gerne ans Herz legen wollen.<<

 

Symbolbild: Pixabay

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