Kripo Rosenheim durchsuchte mehrere Wohnungen nach Kinderpornografie
Ermittler der Kripo Rosenheim haben in den vergangenen beiden Wochen die Wohnungen mehrerer Tatverdächtiger im Landkreis Rosenheim durchsucht. Die Beschuldigten waren ins Visier der Kripo geraten und stehen im Verdacht, kinderpornografische Dateien besessen oder verbreitet zu haben.
Gezielt wurden von den Ermittlern der „Arbeitsgruppe Kinderpornografie“ des Kommissariats 1 der Kripo Rosenheim Personen überprüft, bei denen sich konkrete Anhaltspunkte ergeben hatten, dass sie kinderpornografische Dateien besitzen oder verbreiten würden.
Im östlichen Landkreis wurden bei einem 18-Jährigen mehrere Mobiltelefone beschlagnahmt werden, so die Polizei.
Bei einem 37-jährigen Familienvater wurde zudem die Wohnung durchsucht, gegen den Mann werde auch als Beschuldigter einer anderen sexuellen Handlung ermittelt. Auch hier wurden mehrere Datenträger sichergestellt.
Bei einem über 60-Jährigen aus dem westlichen Zuständigkeitsbereich erhärteten die Ermittlungen den Verdacht seiner pädophilen Neigungen, sagt die Polizei am heutigen Freitagnachmittag.
Nach Angaben der Ermittler verursachen die zeitaufwändigen und meist umfangreichen Auswertungen Kosten in Höhe von mehreren Zehntausend Euro und können den Beschuldigten als Teil der Verfahrenskosten auferlegt werden. Neben den finanziellen Lasten können weitere Folgen auch Arbeitsverbote im Beruf oder in Vereinen oder gar ein Arbeitsplatzverlust sein. Geräte, auf denen belastendes Material gefunden wurde, werden eingezogen.
Die Kriminalpolizei Rosenheim erhält regelmäßig Anzeigen von sexuellen Missbräuchen zum Nachteil von Kindern, die in soziale Medien pornografische Schriften erhalten, durch die Täter beeinflusst und auch zu eigenen sexuellen Handlungen getrieben werden.
Die Polizei: Schlimmeres verhindern können Eltern, indem sie die Mobiltelefone ihrer Kinder regelmäßig hinsichtlich solcher Inhalte überprüfen.
Einige Betreiber sozialer Medien weisen für die Nutzung übrigens auf ein Mindestalter von 16 Jahren hin, was Eltern und Kinder ebenso berücksichtigen müssen. Denn die elterlichen Fürsorgepflichten reichen auch ins „digitale“ Leben ihrer Kinder hinein.