Im Raum Amerang, Eiselfing und Schonstett: Nur durch Zweckverband der Schonstetter Gruppe erlaubt - Aus aktuellem Anlass ...

Aus aktuellem Anlass wird darauf hingewiesen, dass die Befüllung von privaten Pools und Schwimmteichen im Raum Amerang, Eiselfing und Schonstett nur durch den Zweckverband zur Wasserversorgung der Schonstetter Gruppe erfolgen dürfe. Es sei ausdrücklich nicht erlaubt, sich selbst am Hydranten zu bedienen oder etwa mit Hilfe eines Gartenschlauchs über den eigenen Wasserhahn zu befüllen. Das heißt es am heutigen Mittwoch-Nachmittag in einer Presseerklärung des Verbands.

Hierbei könne es nämlich zu Sogwirkungen kommen, die eine Verunreinigung des Trinkwassers nach sich ziehen könnte.

Die Pool-Befüllung über den Gartenwasserzähler sei ebenfalls unzulässig, da für Gartengießwasser keine Abwassergebühren berechnet werden und diese im Fall der Pool-Befüllung dann hinterzogen würden, heißt es weiter vom Zweckverband.

Der Zweckverband stellt gegen eine Leihgebühr entsprechende Armaturen inklusive Wasserzähler für die Pool-Befüllung zur Verfügung.

Kontaktmöglichkeit per Telefon unter 08055-9030440 oder per E-Mail unter technik@wzv-schonstett.de.