Seebruck: Positive Bilanz der Kontrollaktion „Alzbefahrung“
Zum Start der erlaubten Alzbefahrung führte die Polizeiinspektion Trostberg wie bereits im Vorjahr wieder eine großangelegte Kontrollaktion durch. Unterstützt wurden die Kontrollen durch die Gemeinde Seeon-Seebruck, die Wasserschutzpolizei Prien, der Reiterstaffel der Zentralen Einsatzdienste Rosenheim, der Polizeistation Traunreut, den Fischereiaufsehern des Anglerbundes Chiemsee und der Naturschutzwacht.
Hintergrund der Kontrolltage ist das gestiegene Beschwerdeaufkommen der letzten Jahre: laute Partymusik auf den Schlauchbooten, Bierflaschen in der Alz, Verschmutzungen der Uferbereiche und Verkehrschaos an den Ein- und Ausstiegsstellen in Seebruck und Truchtlaching sorgten immer mehr für Unmut bei den Anwohnern und Naturschützern. „Leider wissen hauptsächlich die jungen Erwachsenen nicht, dass es sich bei dem oberen Alztal um ein Naturschutzgebiet und somit dem Lebensraum vieler Tiere und Pflanzen handelt. Die Bootsfahrer wurden diesbezüglich sensibilisiert und gebeten, ihren Müll wieder mitzunehmen, die Musikboxen nicht zu laut aufzudrehen und sich an die zulässigen Routen zu halten. Die Prävention stand hierbei im Vordergrund. Vielen ist auch nicht bewusst, dass auf der Alz die Bayerische Schifffahrtsverordnung gilt. Konkret heißt das unter anderem, dass auf jedem Boot ein Verantwortlicher bestimmt werden muss, für den eine 0,5 Promille-Grenze gilt. Auch gelten für selbstgebaute Flöße bestimmte Regelungen, wie zum Beispiel eine Genehmigungspflicht ab einer Größe von sechs Quadratmetern“, so Einsatzleiterin Kronawitter.
Insgesamt kann eine durchaus positive Bilanz der Aktion gezogen werden: Im Kontrollzeitraum wurden etwa 500 Alzbefahrer gezählt, die in Seebruck mit ihren Schlauchbooten oder Schwimmtieren abgelegt haben. Über beide Tage hinweg wurden lediglich zwei Verstöße nach der Verordnung „Landschaftsschutzgebiet Oberes Alztal“ zur Anzeige gebracht. In einem Fall wurden die Schilder missachtet und der streng geschützte linke Arm des Flusses befahren, im zweiten Fall wurde auf einem Schlauchboot gegrillt. Vier Bootsfahrer wurden durch die Wasserschutzpolizei aufgefordert, die Lautsprecherboxen leiser zu drehen.
Insgesamt wurden wegen Parkverstößen vier Verkehrsteilnehmer mündlich und drei Verkehrsteilnehmer mit Zahlungsaufforderungen verwarnt. Durch die Naturschutzwacht wurden acht Personen darauf hingewiesen, dass das Betreten des Schilfbereiches verboten ist.
Die Polizei Trostberg bittet die Alzbefahrer weiterhin, sich vor Fahrtantritt über die geltenden Regeln zu informieren und die Schilder vor Ort zu beachten.
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