Noch gut zwei Wochen bis zum allgemeinen Start der neuen Fußball-Saison: BFV informiert
Ein weiterhin hohes Infektionsgeschehen – der Landkreis liegt bei den offiziell registrierten Corona-Fällen knapp vor der 1000er Inzidenz heute – dazu die vorgeschriebene Pflicht zur Quarantäne: Der Vorstand des Bayerischen Fußball-Verbandes hat aufgrund der pandemischen Situation und der staatlichen Verfügungslage seinen sogenannten „Corona“-Paragrafen der Spiel- und Jugendordnung aktiviert.
Demnach ist es auch in der – in gut zwei Wochen auch für die unteren Ligen wieder beginnenden – neuen Saison 2022/23 möglich, Partien aufgrund von Corona-Fällen im Kader abzusetzen.
Das heißt es am heutigen Mittwoch in einer Presserklärung des BFV:
„Aufgrund der Tatsache, dass die staatliche Anordnung bei einer Infektion mit dem Corona-Virus unverändert eine Quarantäne von mindestens fünf bis maximal zehn Tagen fest vorschreibt, ist die Voraussetzung für die Aktivierung der von uns geschaffenen und etablierten Regelungen gegeben. Mit dem Beschluss ist es den Vereinen möglich, bei Nicht-Erreichen der Mannschaftsstärke aufgrund von Corona-Fällen Spiele abzusagen“, sagt BFV-Vizepräsident Robert Schraudner, der die „Corona-Taskforce“ beim BFV leitet.
Grundvoraussetzung sei die Vorlage der entsprechend anerkannten, positiven Test-Nachweise (von einer offiziellen Teststation, Apotheke, Test-Zentrum).
Bei Frauen und Männern, Juniorinnen und Junioren gilt von den Bayernligen abwärts, dass Partien dann auf Antrag abgesetzt werden können, wenn die Normzahl der vorgeschriebenen Spieler*innen zuzüglich vier Ersatzspieler*innen (bei Junior*innen zwei Ersatzspieler*innen) nicht erreicht werde.
Bei der Spielform „Elf gegen Elf“ seien es demnach beispielsweise 15 Akteure, im „Sieben gegen Sieben“ dementsprechend neun.
Die maßgebliche Spieler*innenzahl ermittelt sich aus den auf den Spielberichtsbögen stehenden Spieler*innen mit Spielrecht für den jeweiligen Verein der bisher ausgetragenen Spiele der laufenden Saison, maximal jedoch der letzten vier Spiele.
Sollte die jeweilige Mannschaft noch kein Spiel absolviert haben, so zählt zur Ermittlung der Spielfähigkeit eines Teams die vor dem ersten Spiel erstellte Spielberechtigungsliste.
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