Von unserer Partner-Fahrschule Eggerl: Das Verkehrsthema der Woche (160)

Wenn die Führerscheinprüfung schon etwas zurückliegt, stellt sich immer wieder die Frage, wie die eine oder andere Regelung im Straßenverkehr lautet. Deshalb klärt das Team der Fahrschule Eggerl an dieser Stelle wöchentlich über Verkehrsfragen auf. Heute geht es um die Folgen von Rotlichtverstößen – bei Fußgängern, Radfahrern und Kraftfahrzeugführern.

 >>Egal ob Unachtsamkeit, das schlechte Erkennen der Ampelfarbe oder die zu optimistische Einschätzung der Gelbphase der Grund ist: Das Überfahren einer roten Ampel kann teuer werden. Bei einem entsprechenden Verstoß drohen Bußgelder, Punkte und mitunter sogar ein Fahrverbot.

 

Rotlichtverstöße von Fußgängern

Fußgänger, die eine rote Ampel missachten, kommen glimpflich davon. Ihnen droht ein Bußgeld von 5 Euro. Kommt es zu infolge des regelwidrigen Überquerens zu einem Unfall mit Sachbeschädigung, werden 10 Euro fällig. Allerdings kann es in diesem Fall sein, dass der Fußgänger für die Unfallfolgen in Mithaftung genommen wird. Außerdem sollte man sich der Vorbildfunktion gegenüber Kindern bewusst sein, die beim Überqueren von roten Fußgängerampeln besonders gefährdet sind.

 

Rotlichtverstöße von Radfahren

Anders als viele denken, sind Rotlichtverstöße von Radfahrern kein Kavaliersdelikt. Ihnen drohen Bußgelder und Punkte in Flensburg. Wichtig ist die Unterscheidung zwischen einfachen und qualifizierten Rotlichtverstößen. Von einem einfachen Rotlichtverstoß ist die Rede, wenn die Rotphase weniger als eine Sekunde gedauert hat, als die Ampel überfahren wurde. Steht die Ampel schon länger auf Rot, handelt es sich um einen qualifizierten Verstoß.

 

Rotlichtverstöße von Kraftfahrzeugführern

Richtig teuer sind Verstöße von Kraftfahrzeugführern. Neben Punkten in Flensburg droht diesen zusätzlich ein Fahrverbot.

 

Unser Tipp:  Das Überfahren einer roten Ampel ist nicht nur gefährlich, sondern kann auch teuer werden. Wer noch in der Probezeit ist, erhält neben Bußgeld, Punkten und Fahrverbot zusätzlich die Anordnung zur Teilnahme an einem Aufbauseminar. Deshalb sollte man auch nicht versuchen, bei Gelb die Ampel noch zu überqueren, indem man beschleunigt. Hier gilt der Grundsatz: wer Zeit hat, aufs Gas zu treten, hat in der Regel auch noch Zeit, um zu bremsen.<<

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