Drei junge Männer sollen versucht haben, illegal Waffen nach Deutschland zu importieren - Verhandlung vor Amtsgericht

Eigentlich wollten sie mit ihrem Wohnmobil nur Urlaub in Italien machen: Drei junge Männer im Alter von 22 und 24 Jahren standen jetzt vor dem Amtsgericht Rosenheim, weil sie eben aus diesem Urlaub drei Soft-Air-Pistolen und drei Soft-Air-Gewehre nach Deutschland einführen wollten, ohne dafür die erforderlichen Genehmigungen zu haben. 

Die drei Angeklagten waren bereits einige Male offen vor Gericht. Sie erzählten, wie es zu der Kontrolle an der österreichisch-bayerischen Grenze kam und dass sie diese Waffen in San Marino erworben hätten. Dort gebe es auf der Hauptstraße ein großes Waffengeschäft, wo sie diese Waffen für insgesamt etwa 750 Euro gekauft hätten. Sie hätten auch den Verkäufer gefragt, ob man diese Waffen nach Deutschland importieren dürfte, was dieser bejaht habe und dieser Verkäufer sei vertrauenswürdig gewesen, behaupteten die drei Angeklagten.

Die Richterin zeigte sich verwundert, wie die beiden deutschen Angeklagten die Vertrauenswürdigkeit eines Verkäufers in San Marino beurteilen könnten. Es wurde deutlich, dass der dritte Angeklagte, ein Italiener, das Verkaufsgespräch geführt hat. Die Richterin bat diesen Angeklagten daraufhin, das Gespräch auf Italienisch wiederzugeben, was er auch tat. Die Anwesenden im Gerichtssaal waren ziemlich überrascht – denn die Richterin spricht anscheinend recht gut italienisch.

Über die Strafbarkeit der Mitnahme von solchen Waffen entwickelte sich eine längere Diskussion vor Gericht und es wurde deutlich, dass die Soft-Air-Gewehre zumindest in Österreich von jedem Erwachsenen mitgeführt werden dürfen. In Deutschland sei die Rechtslage jedoch anders.

An der Grenze nach Bayern seien sie nach Waffen gefragt worden und hätten arglos zugegeben, die Soft-Air-Waffen mit sich zu führen, woraufhin die zuständige Grenzpolizistin die Waffen beschlagnahmt habe.

Die Polizistin, die die Waffen beschlagnahmt hatte, wurde als Zeugin befragt und äußerte, dass sie an der Grenze die drei Angeklagten kontrolliert habe und auf den Waffen ein Prüfzeichen gefehlt habe, weshalb sie die Einfuhr habe untersagen und die Waffen habe beschlagnahmen müssen.

Nunmehr entwickelte sich ein intensives Gespräch zwischen der Richterin, dem Staatsanwalt und den Verteidigern, an deren Ende die Richterin lediglich anmerkte, dass man nunmehr wohl kein Rechtsgespräch mehr führen müsse. Auf Antrag der Verteidigung und der Staatsanwaltschaft kam die Richterin zum Schluss, dass das Verfahren gegen die drei Angeklagten eingestellt werden könne, wenn die Angeklagten mit der dauerhaften Beschlagnahme der Waffen einverstanden seien und eine Geldbuße von 1.000 Euro entrichtet werde. Damit waren alle Seiten einverstanden und das Verfahren wurde eingestellt.

RP