Von unserer Partner-Fahrschule Eggerl: Das Verkehrsthema der Woche (164)
Wenn die Führerscheinprüfung schon etwas zurückliegt, stellt sich immer wieder die Frage, wie die eine oder andere Regelung im Straßenverkehr lautet. Deshalb klärt das Team der Fahrschule Eggerl an dieser Stelle wöchentlich über Verkehrsfragen auf. Heute geht es um das Zusatzzeichen „Bei Nässe“.
>>Wie manch andere Verkehrsvorschrift, so sorgt auch das Zusatzzeichen „Bei Nässe“ immer wieder für Stirnrunzeln. Muss ich mich daran halten und ab wann gilt es überhaupt?
Eben diese Frage wurde bereits im Jahr 1977 vom Bundesgerichtshof (BGH) entschieden (Az.: 4 StR 560/77). Demnach gilt eine Straße als nass, sobald sich auf ihrer gesamten Oberfläche ein, wenn auch nur dünner, Wasserfilm gebildet hat. Dies selbstständig zu erkennen und abzuwägen ist laut dem BGH-Urteil für Verkehrsteilnehmer zumutbar, da diese auch andere nicht klar abzugrenzende Begebenheiten wie Dämmerung, Regen, Nebel oder Schneefall erkennen und entsprechende Vorschriften beachten müssten.
Als allgemeine Regel hat sich durchgesetzt, dass eine Straße dann als nass anzusehen ist, wenn vorausfahrende Fahrzeuge das Wasser an den Reifen aufwirbeln. Geschwindigkeitsbegrenzungen, die auf diese Situation begrenzt sind, müssen dann beachtet werden – ansonsten droht ein Bußgeld. Ist eine Straße hingegen nur feucht, gelten die sonstigen Geschwindigkeitsbegrenzungen.
Unser Tipp: besondere Geschwindigkeitsbegrenzungen bei Nässe werden aus einem bestimmten Grund angebracht – beispielsweise, weil sich in Spurrillen Wasser ansammelt und zum sogenannten Aquaplaning führen kann, oder weil der Fahrbahnbelag bei Nässe rutschig wird. Deshalb sollten Sie sich zum eigenen sowie zum Schutz der anderen an die Begrenzungen halten.<<
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