Fest steht, Chlorwasser ist kein Garten-Gießwasser
Familie Meier aus dem Altlandkreis Wasserburg wohnt in einer Siedlung mit vielen Einfamilien- und Doppelhäusern. Überwiegend junge Familien mit Kindern wohnen hier, die meisten nutzen ihre Gärten zur Sommerzeit sehr rege. Mittlerweile werden die Terrassen und Balkone abgeräumt, die Gärten winterfest gemacht. Dazu gehört auch der Pool. Das Wasser wird geleert.
„Und genau das wundert uns, denn da ist doch Chlor drin“, heißt es von den Meiers. In der Siedlung stehen in mehreren Gärten Pools.
Ein Nachbar habe mit einem Schlauch das Wasser in den Gully vor dem Gehweg geleitet, eine andere Familie hat mit Gießkannen voll altem Poolwasser die Blumen gegossen. „Was ist denn nun richtig“, fragen sich Martina Meier und ihr Mann.
Nachgefragt bei den Verantwortlichen der Kläranlage Wasserburg heißt es: Chlorwasser gehört nicht ins Grundwasser. Blumengießen mit dem nicht mehr gebrauchten Poolwasser sei nicht ratsam.
Erst bei einem Chlorgehalt von unter 0,05 Milligramm je Liter sei Gartengießen mit altem Poolwasser unschädlich.
Grundsätzlich ist es wichtig, dass eine Ableitung mit Ziel Kläranlage erfolgt.
Schmutzwasser oder Regenwasser-Ableitung – ein Unterschied
In das Regenwassersystem soll Poolwasser mit hohem Chlorgehalt lieber nie. „Im Schmutzwasser wandert es in die Kläranlage der jeweiligen Kommune, so wäre es richtig“, erklärt ein Verantwortlicher aus dem Klärwerk der Stadt gegenüber der Wasserburger Stimme.
Der Bund Naturschutz betont, dass Poolwasser, das mit Zusätzen versehen ist, unbedingt über die Kanalisation entsorgt werden solle.
Warum kann es problematisch werden?
Moderne Kanalisationen sind überwiegend Trenn-Kanalisationen. Lediglich das Abwasser aus den Haushalten werde in die Kläranlage geführt.
Regenwasser fließt demnach über die Gullys auf der Straße in die Regenwasser-Kanalisation, das nicht geklärt wird. In den hauseigenen Abflüssen kann das Poolwasser rechtmäßig entsorgt werden, die Gefahr für die Umwelt ist gebannt.
Dann hat Wasserburg eine „veraltete Kanalisation“ oder?
Meines Wissens nach fast alles Mischkanal.
Altstand, Teile der Burgau, Tegernau, Burgerfeld sind alles Mischwasserkanal.
Bei Bedarf gut nachzulesen im PDF „25 Jahre Kläranlage Wasserburg“ ist zwar von 2013 wird aber nicht viel anders geworden sein.
Die Gemeinden sind verpflichtet, bis wann genau weiss ich nicht, Meteo.- und Abwasser zu trennen.
In vielen Gemeinden ist das bereits geschehen oder ist in Arbeit.
Dann bin ich gespannt wann in der Altstadt alles aufgerissen wird für diese Arbeiten…….
Das Chlor dürfte das wenigste Problem im Poolwasser sein. Das baut sich innerhalb weniger Tage soweit ab, dass man das Wasser problemlos zum Gießen verwenden kann.
Das größere Problem dürfte der Cocktail an PH-, PH+, Flockungsmitteln, Algenvernichtern etc. sein. Zu den einzelnen Mitteln an sich kommt dann wahrscheinlich noch eine nicht unerhebliche Varianz an Herstellerrezepturen.
Grundsätzlich ist es auch nur bei den kleineren Becken erforderlich, das gesamte Wasser abzulassen. Bei größeren bzw. vom Hersteller dafür freigegebenen Becken reicht es aus, das Wasser abzusenken. Der im Becken verbleibende Rest kann einfach überwintert und im nächsten Jahr immer wieder weiter verwendet werden. Da hält sich der Wasserverbrauch in Grenzen.
Beim Abwasser, das beim Absenken oder Rückspülen des Filters anfällt, würde ich nie auf die Idee kommen, das zum Gießen zu verwenden. Schon gar nicht für Gemüse. Das Abwasser gehört über den Kanal im Klärwerk behandelt.
Flockungsmittel wird sofort nach dem Zusetzen wieder in der Filtration herausgefiltert.
Und PH+ oder PH- sollte keine Auswirkungen haben wenn diese richtig dosiert wurden.
Wenn nur der Pegel des Beckens übern Winter abgesenkt wird muss die Chlorung und Filtrierung weiter laufen. Anderenfalls hat man im nächsten Frühjahr ne schöne grüne Algensuppe im Becken.
Das stimmt so nicht. Klar, man kann auch „aktiv“ überwintern. Das bedeutet dass die Filterpumpe auch über den Winter läuft. Geht aber auch problemlos „passiv“. Dann senkt man den Wasserstand unter die letzte Öffnung (Skimer bzw. Einlaufdüse ab) und gibt ein Überwinterungsmittel ins Wasser. Dann wird der Pool mit lichtdichter Folie abgedeckt. Im nächsten Jahr ist das Wasser dann genauso klar wie vor dem Einwintern. Wird im Bekanntenkreis Jahr für Jahr so erfolgreich praktiziert.
Und wer kontrolliert was wohin geleitet wird? Weiß der geneigte Poolbesitzer was er zu tun und zu unterlassen hat. Hier gibt es mit Sicherheit Informationsbedarf den die Stadt/Wasserwerke leisten sollten
Genauso wie es eine EIGENVERANTWORTUNG der Eigentümer gibt, sich im VORFELD zu informieren.
Steht doch klar im Artikel: nicht ins Grundwasser sondern in die Kanalisation. Wenn’s ein gemischter Kanal ist, dann ist’s einfach: ab in den Gulli. Bei getrennten Kanälen für Regen- und Abwasser in den fürs Abwasser.
Wir sind verpflichtet, uns über die jeweiligen Gesetze zu informieren. Hab ich nicht gewusst, zählt in jedem Fall vor Gericht nicht.
Offensichtlich sind wir auch verpflichtet uns über die Nachbarn zu informieren. Ich kehre noch schnell vor meiner Tür und dann streif ich mal durch die Siedlung