Mehrfach gesuchter Schweizer ging gestern der Polizei am Bahnhof in Rosenheim ins Netz
Die Bundespolizei hat am gestrigen Mittwoch einen mehrfach gesuchten Schweizer hinter „Schloss und Riegel“ gebracht, wie sie berichtet. Der Mann war im Eurocity unterwegs und musste wegen vier Haftbefehlen, die gegen ihn vorlagen, am Bahnhof in Rosenheim aussteigen. Auch einem italienischen Businsassen blieb letztlich keine andere Wahl, als seine Reisepläne aufgrund unbeglichener Justizschulden in der Rosenheimer Bundespolizei-Inspektion aufzugeben.
Bei der Überprüfung der Personalien des schweizerischen Staatsangehörigen im Zug aus Kufstein stellte sich heraus, dass mehrere Gründe gegen eine Fortsetzung der Reise sprachen: Das Amtsgericht Hannover hatte wegen Diebstahls sowie Leistungserschleichung zwei Strafbefehle und das Amtsgericht Dortmund wegen Diebstahls einen weiteren Strafbefehl erlassen.
Demnach waren dem 33-Jährigen Geldstrafen von insgesamt rund 1.800 Euro einschließlich Verfahrenskosten auferlegt worden. Die festgesetzten Ersatz-Freiheitsstrafen betragen in der Summe 136 Tage.
Damit noch nicht genug: Wegen des Vorwurfs eines besonders schweren Diebstahlsfalls hat das Amtsgericht Oldenburg auch noch einen Untersuchungshaftbefehl ausgestellt. Der Schweizer steht unter anderem im dringenden Tatverdacht, ein Auto entwendet zu haben. Es wird von Fluchtgefahr ausgegangen. Nachdem die Bundespolizisten den Mann am Rosenheimer Bahnhof verhaftet hatten, brachten sie ihn in die Justizvollzugsanstalt Traunstein.
Sein neuer vorübergehender Aufenthaltsort dürfte auch für die Staatsanwaltschaften in München, Hamburg und Freiburg im Breisgau von Interesse sein, da diese gegen ihn wegen Hausfriedensbruchs, Diebstahls und Leistungserschleichung ermitteln.
Wegen 2000 Euro 50 Tage Gefängnis
In Bernau am Chiemsee wurde ein gesuchter Italiener ins Gefängnis eingeliefert. Statt mit dem Reisebus nach München zu fahren, musste er im Anschluss an eine Grenzkontrolle an der A93 den Bundespolizisten nach Rosenheim zur Dienststelle folgen.
Dort erhielt er nochmals die Gelegenheit, eine vom Amtsgericht Garmisch-Partenkirchen festgesetzte Geldstrafe in Höhe von rund 2.000 Euro inklusive Verfahrenskosten zu begleichen. Was er aber nicht konnte, er musste die vom Gericht ersatzweise angeordnete 50-tägige Freiheitsstrafe antreten.