Kreisbrandrat Richard Schrank hofft auf Lösung in Schonstett - Weitere Gespräche zwischen Feuerwehr und Gemeinde?
Seit 2006 sind die Umstände des Feuerwehrhauses in Schonstett inklusive der dringend notwendigen Infrastruktur bereits dokumentiert. Die Versäumnisse, hier nachzubessern, liegen sogar noch länger zurück. Während Schonstetts Bürgermeister erklärt, seine Feuerwehrler nicht verlieren zu wollen (wir berichteten), scheint die Sache dennoch mehr als verfahren zu sein. Am Donnerstag hat die Feuerwehr Schonstett den Gemeinderäten Gelegenheit gegeben, das Feuerwehrhaus zu besichtigen. Noch nicht alle Rätinnen und Räte hatten bisher Einblick in die Einrichtung, die Leben rettet und auch stets Pflicht der Kommune ist.
Von erhöhtem Risiko warnt Kreisbrandrat Richard Schrank, der beide Seiten verstehe, dennoch auf eine gemeinsame Lösung hofft. „Die Gemeinde hat die Verpflichtung, zu gewährleisten, dass die Ehrenamtlichen, das muss man immer wieder betonen, ohne Risiko hier Arbeit leisten können“, so Schrank gegenüber der Wasserburger Stimme. Es müsse eine Abwägung auf beiden Seiten möglich werden, damit es nicht zu dem angedrohten Rücktritt der gesamten Feuerwehr-Mannschaft komme.
„Es kann nicht sein, dass die Sanitäranlagen in derart schlechtem Zustand sind, dass man diese nicht mehr nutzen möchte oder es keine Absauganlage gibt, um nur einige Punkte zu nennen“. Eine Kommune habe die Pflichtaufgabe, sich um den Unterhalt und vor allem die Bereitstellung funktionsfähiger Infrastruktur und Ausstattung zu kümmern. Sonst drohe ein erhöhtes Risiko für die Ehrenamtlichen, wenn sie den wichtigen Feuerwehrdienst leisten. „Die Feuerwehr Schonstett will nur arbeitsfähig sein“, ist sich Schrank sicher. Dies sei im aktuellen Fall nicht mehr vollumfänglich möglich. Es stelle keine Wertschätzung dar, hier nicht endlich der Pflicht nachzukommen, einen funktionierenden Feuerwehrdienst zu ermöglichen. „Die Feuerwehrler wollen gar kein Lob, aber Wertschätzung“, so Schrank weiter.
Was passiert, wenn’s brennt und keiner hilft?
Da die Gemeinde Schonstett erst frühestens für 2028 eine Investition angekündigt hat, vorher keine Möglichkeiten sieht, könnte die Androhung der Wehr, geschlossen zum 1. Januar 2023 zurückzutreten, wahr werden. Doch wer hilft dann im Falle eines Feuerwehr-Bedarfs?
Nachgefragt bei Richard Schrank erklärt dieser, dass die Gemeinde dann sogar eine Pflichtfeuerwehr aufstellen müsse. „Dann können nach gezielter Abwägung Bürger herangezogen werden, die im Alter von 18 bis 60 Jahre, Feuerwehrdienst in Schonstett leisten“, so Schrank. Hier müsse aber jede einzelne Situation abgewogen werden, ist sich der Kreisbrandrat sicher. Weder ein Polizist könne ehrenamtlichen Feuerwehrdienst leisten, weil es dann zu Einsatzüberschneidungen komme, aber auch die Mutter von drei kleinen Kindern sei nicht stets einsatzbereit.
Hier ist gezieltes Auswählen notwendig, um dann eine Art Pflichtfeuerwehr ins Leben zu rufen. „Das gab es noch nie und ich hoffe, es bleibt auch so“, zeigt sich Richard Schrank besorgt.
Gemeinderat muss handeln – bevor es zu spät ist
Man könne nicht einfach den Haushalt präsentieren und mitteilen, dass kein Geld vorhanden sei. Es stelle keine Freiwilligkeit her, sondern eine Pflichtaufgabe. Daher könne er sich vorstellen, dass sich jeder der Dringlichkeit mittlerweile bewusst sei und wieder Gespräche stattfinden. „Die Versäumnisse müssen schnell aufgeräumt werden“. Zumindest eine Zielvereinbarung, dass in den nächsten drei bis vier Jahren hier effektiv gehandelt werde, sei wohl Voraussetzung dafür, dass die Feuerwehr in Schonstett noch erhalten bliebe.
„den Haushalt präsentieren und mitteilen, dass kein Geld vorhanden ist“ – darf eine Gemeinde keinen Kredit aufnehmen?
Schämen soll sich der Gemeinderat !
Bei einer Pflichtfeuerwehr sollten diese als erste verpflichtet werden.
Ich hoffe dennoch, dass sich der Rat baldigst (noch heuer) für den Bau ausspricht !
und die Verwaltung auch
Die Gemeinschaftsvorsitzende und der Geschäftsstellenleiter müßten die Vorschriften kennen.
Da brauchts nicht nur sofort ein neues Feuerwehrhaus, sondern sofort einen neuen Bürgermeister, der weiß was seine Pflichten sind.
Brandschutz ist nicht Pflicht der Feuerwehr, sondern der Gemeinde! Verletzt sie diese Pflicht, so wie hier, wird sie ggf. zu Schadenersatz verurteilt. Bei Vorsatz seitens des Bürgermeisters haftet er sogar mit seinem Privatvermögen.
Wenn ich richtig informiert bin, gibt es in Schonstett ein Heim für Körperbehinderte. Allein schon diese Tatsache ist ein ausreichendes Argument, hier alle Hebel in Bewegung zu setzen, um eine ausreichende Versorgung mit Feuerwehrinfrastruktur zu sichern. Schließlich gibt es mehrere Gemeinden rund um Schonstett, die nicht nur eine sondern mehrere Feuerwehrstützpunkte zu organisieren haben, und damit einen erheblich höheren Kostenblock zu bewältigen haben. Wäre es nicht auch einen Versuch wert, mit dem Caritasverband als Träger des Heimes zu reden?