Wegen Berliner Wahl-Chaos heute viel im Fernsehen zu sehen: MdB Daniela Ludwig, Vorsitzende des Wahlprüfungsausschusses im Bundestag
Sie ist heute auffallend viel im Fernsehen zu sehen und in Stellungnahmen zu hören: MdB Daniela Ludwig ist nämlich die Vorsitzende des Wahlprüfungsausschusses im Deutschen Bundestag. Es geht um das Wahl-Chaos von Berlin 2021.
Hier bei uns eine aktuelle Stellungnahme von Daniela Ludwig zur heutigen Entscheidung des Berliner Verfassungsgerichtshofs zu den Berliner Wahlen im vergangenen Jahr am 26. September 2021: Dieser hat die Wahlen zum Abgeordnetenhaus und zu den Bezirksverordneten-Versammlungen vom 26. September 2021 in Berlin für ungültig erklärt.
Dazu sagt die Vorsitzende des Wahlprüfungsausschusses im Deutschen Bundestag, MdB Daniela Ludwig:
Mit dieser erwartbaren Entscheidung findet die chaotische Berliner Wahl-Hängepartie nun hoffentlich bald ein Ende.
Der Berliner Verfassungsgerichtshof hat heute das untermauert, was sich wie ein roter Faden durch den Wahltag in Berlin zog: Der 26. September 2021 war an mangelhafter Vorbereitung und chaotischer Umsetzung nicht zu überbieten. Damit trägt das Hohe Gericht der Tatsache Rechnung, dass bereits die Vorbereitung auf den Wahltag den rechtlichen Anforderungen nicht genügt hat und das Resultat ein Chaos mit Ansage war. Das war wieder einmal kein Glanzstück für die Berliner Politik und Verwaltung.
Da die Vorbereitung und der Ablauf in Berlin zeitgleich mit der Wahl zum Deutschen Bundestag stattfanden, bin ich der klaren Auffassung, dass es – auch wenn es rechtliche Unterschiede zwischen Bund und Ländern gibt – auch auf Bundesebene einer durchaus energischeren Entscheidung bedurft hätte, zumindest in Anlehnung an den Bundeswahlleiter.
Es handelte sich um eine Vorbereitung, an ein und demselben Wahltag in Berlin und der Ablauf gestaltete sich auf allen Wahlebenen als desaströs und fehlerhaft. Eine Wahlwiederholung in nur 431 Wahllokalen, wie sie die Ampel-Mehrheit beschlossen hat, reicht nicht aus und steht nunmehr in einem klaren Wertungswiderspruch zur Berliner Entscheidung.
Es obliegt nun dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe zu entscheiden, ob es bei diesem Beschluss bleiben kann.
Zur Erklärung:
Fehlende Stimmzettel, lange Schlangen: Wegen zahlreicher Pannen vor gut einem Jahr muss die Berlin-Wahl wiederholt werden. Im Februar könnte es zur Abstimmung kommen.
Die Berliner Landtagswahl muss dabei komplett wiederholt werden. Das hat der Berliner Verfassungsgerichtshof heute entschieden.
Und was ist mit der dortigen Bundestagswahl am gleichen Chaos-Tag?
Die muss nach einem am vergangenen Donnerstag, 10. November, gefassten Beschluss des Bundestages auf Basis einer Empfehlung seines Wahlprüfungsausschusses nun nur teilweise wiederholt werden. Konkret gehe es um 431 Wahllokale, das ist ungefähr jedes fünfte.
Allerdings werde damit gerechnet, dass dies noch nicht das letzte Wort sei und am Ende das Bundesverfassungsgericht entscheide.
Auswirkungen könnte eine neue Zusammensetzung des Bundestages für ihn haben:
Ates Gürpinar von den Linken, der als Direktkandidat auf der Rosenheimer Liste stand und als einer von vier Vertretern seiner Partei aus Bayern es geschafft hatte. Obwohl die fünf Prozent-Hürde ja gar nicht erreicht worden war bundesweit von den Linken …
Hintergrund ist hier die sogenannte Grundmandatsklausel: Erreicht eine Partei drei oder mehr Direktmandate, wird die Fünf-Prozent-Sperre außer Kraft gesetzt und es erfolgt eine Mandatsvergabe nach Zweitstimmen-Ergebnis.
Und das „in dem besten Deutschland, das wir je hatten“ (BP Steinmeier)…
Und was das wieder kostet…