Absolutes Halteverbot ab Sonntagfrüh in der Ledererzeile, Herrengasse, Salzsenderzeile und der Hofstatt
Die Stadt Wasserburg weist in einer Erklärung darauf hin, dass bei größeren Events im Veranstaltungsbereich parkende Fahrzeuge fast immer ein Problem darstellen. Es werde daher nochmal betont, dass es temporäre Halteverbote gebe. Diese werden auch überprüft. Auch zum Kathreinsmarkt am kommenden Sonntag bittet die Stadt um Beachtung und Einhaltung.
Im Kernbereich der Altstadt werden zahlreiche Markleute ihre Verkaufswägen und Stände aufbauen.
Das Ordnungsamt der Stadt Wasserburg möchte die Autofahrer nochmal ausdrücklich darauf hinweisen, die Parkverbote im Marktbereich zu beachten. Am Sonntag gilt bereits ab 4 Uhr morgens in der Ledererzeile, der Herrengasse, der Salzsenderzeile und der Hofstatt ein absolutes Halteverbot.
Die entsprechende Beschilderung wird spätestens am Dienstag vor jedem Markt aufgestellt, rechtlich erforderlich sind mindestens 72 Stunden. Dennoch parken häufig Fahrzeuge im Marktbereich, die dann abgeschleppt werden müssen.
Die Problematik habe laut Stadt zuletzt leider zugenommen. Für die Fahrzeughalter entstehen hohe Abschleppkosten.
Dem Ordnungsamt und der Polizei blieben jedoch keine anderen Möglichkeiten, als zu dieser drastischen Maßnahme zu greifen, heißt es in der Veröffentlichung. Die Standplätze aller Markthändler werden schon weit im Vorfeld vergeben, diese haben entsprechend ein Anrecht darauf. Ersatzplätze sind nur sehr begrenzt vorhanden und werden im Regelfall für den Ausgleich von Baustellenflächen benötigt.
Vorausschau
Auch bei den Großveranstaltungen im Sommer wie Nationenfest, Weinfest und dergleichen sind nicht rechtzeitig entfernte Fahrzeuge ein ständiges Problem. Autofahrer sollten laut Stadt beim Abstellen ihres Fahrzeuges immer auch besonders darauf achten, ob nicht temporäre Halteverbote ausgewiesen sind.
Vielleicht sollte man sich mal Gedanken darüber machen, dass die Anwohner auch ein Recht darauf haben irgendwo zu parken. Es gibt bestimmt auch Gestaltungsmöglichkeiten.
Echt? Wieviel zahlen denn die Anwohner für diese Parkplätze?
Vielleicht sollte man sich mal Gedanken machen, wo man wohnt und wo man wohnen will?
Es dürfte doch vor dem Einzug bekannt gewesen sein, dass in einer Kleinstadt hin und wieder mal eine kleine Veranstaltung stattfindet. Wenn andersrum Städter aufs Land ziehen und vom Glockengeläut überrascht sind, hat auch keiner Mitleid. Weder Nachbar noch Richter.
Und ein „Recht“ auf einen Parkplatz auf einer öffentlichen (= im Besitz der Stadt und somit der Allgemeinheit) Fläche… Hm, warum dieses? Da würde ich sagen, ich hab das Recht, da zu gehen, wo dein Auto steht, also fahr weg!
@Andrea: genau, Sie sagen es: „Irgendwo“ :)
Kein Mensch hat einen gesetzlich verbrieften Anspruch auf einen KFZ-Stellplatz vor der Tür – außer er hat diesen irgendwie erworben. Da, wo die Anwohner ihr KFZ abstellen, ist nun mal öffentlicher Grund. Und dieser wird halt ab und an von der Öffentlichkeit anders genutzt.
Da muss man durch
Unter der Rampe, Am Gries, in den Parkhäusern? Die paar Mal im Jahr müsste auch von den Anwohnern zu schaffen sein.
Liebe Andrea,
ich finde Deinen Beitrag unnötig und unrichtig. So oft finden Veranstaltungen nicht statt und bisher hatten wir kein Problem unsere Fahrzeuge für die kurze Zeit andersweitig zu parken. Eine Stadt ohne Markt und buntes Treiben ist eine Totenstatt. Ich möchte in einer solchen nicht leben.
Ist es auch. Es ist nur absolut unverständlich, warum z.B. in der gesamten Färbergasse nicht geparkt werden darf. Das könnten doch auch die „Standlbetreiber“ nutzen. Die Garagenbesitzer fahren sowieso unter die Rampe etc. oder verlassen bereits in der Früh die Stadt und kommen am Abend wieder. ICh brauch den ganzen Schmarrn sowieso nicht, weil ein Markt ist wie der andere. Einen gesehen, alle gesehen. Trotzdem an alle Standlbetreiber: Vui Spass und a guats Gschäft!
Wer regd se den jetzt über sowos auf?
Des is doch scho mindestens seit 50 Jahr so.
Kapier i ned🫣